Sexuelle Gewalt: Worüber man spricht und worüber lieber nicht – Wie die Polizeiliche Kriminalstatistik Sachverhalte verschleiert
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025 wird von Politik und Medien nur selektiv und teils mit fragwürdigen Begründungen präsentiert. Die Darstellung einzelner Straftatbestände und Herkunftsangaben ist unübersichtlich und nur eingeschränkt nachvollziehbar. Zudem stellt sich die Frage nach der öffentlichen Aufmerksamkeit für unterschiedliche Formen von Gewalt und deren Opfer.
Wie immer, wenn eine neue Kriminalstatistik veröffentlicht wird, erscheint das Thema für zwei, drei Tage in der öffentlichen Diskussion, um danach wieder für ein Jahr in der Versenkung zu verschwinden. So auch bei der PKS 2025, die erst dieser Tage veröffentlicht wurde. Zumeist wird dann die gesunkene Gesamtkriminalität in den Vordergrund gestellt (auch wenn sie in der Hauptsache auf die Cannabis-Teillegalisierung zurückzuführen ist).
Nebenbei wird dann auch erwähnt, dass die Zahl schwerer Straftaten (Mord, Vergewaltigung) gestiegen ist, wobei bei letzterer auf Freunde und Bekannte, Männer allgemein und auf eine „gestiegene Anzeigebereitschaft“ (ja, allen Ernstes!) verwiesen wird.
Da sich Innenminister Dobrindt dennoch genötigt sah, den Elefanten auf dem Flur zu erwähnen (die überproportionale Ausländerkriminalität), war der mediale Aufschrei groß, aber nicht wegen der alarmierenden Fakten, sondern wegen angeblicher „Stimmungsmache gegen Migranten“. Schließlich ließe sich Kriminalität nicht mit der Herkunft erklären...

Innenminister Alexander Drobrindt (CSU) bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Gruppenvergewaltigung wird nicht explizit ausgewiesen
Letzteres könnte man durchaus anhand der veröffentlichten Zahlen überprüfen, so man es denn wollte. Ganz einfach machen es die Autoren der Polizeistatistik dem Interessenten allerdings nicht, denn die konkreten Daten zu den Herkunftsländern befinden sich in einer umfangreichen Exceltabelle. Sie listet eine Fülle von Straftatbeständen auf, wobei sensible Sachverhalte wie z. B. Gruppenvergewaltigung jedoch nicht explizit ausgewiesen werden.
Letzteres wäre durchaus möglich, denn diese Taten sind in § 177 StGB (6) 2. fest definiert. Aber das ist vermutlich nicht erwünscht, und so taucht der Absatz in mehreren Zeilen auf, sodass keine eindeutige Zuordnung mehr möglich ist. Das ist besonders bemerkenswert, da es bis 2017 diese Zuordnung noch in den Zeilen 111200 und 111300 gab, wie man hier nachlesen kann.
Auch enthält das mit der PKS ausgereichte Factsheet nur einen Teil der Sexualstraftaten, wobei z. B. sexuelle Belästigungen nicht berücksichtigt wurden.
Um zu validen Tatverdächtigenbelastungszahlen im Bereich der Sexualdelikte zu kommen, die einen Vergleich nach Herkunftsländern erlauben, empfiehlt es sich, die Grundgesamtheit auf Männer über 14 Jahren zu begrenzen, da kaum weibliche Tatverdächtige erfasst werden. Die Bevölkerungszahlen und die Altersstruktur wurden der Genesis-Datenbank entnommen.
Die Ergebnisse sind in dieser Tabelle zusammengefasst, die deutsche, ausländische und Tatverdächtige aus den Ländern Syrien, Afghanistan, Irak, Algerien und Vietnam ausweist, wobei die letzten beiden im Hinblick auf die Herkunftsthese ausgewählt wurden.

Deutschland und Vietnam liegen auf einem (niedrigen) Niveau
Wie man leicht erkennen kann, liegen Deutschland und Vietnam auf einem (niedrigen) Niveau, während die Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern und Flüchtlingen um den Faktor 6 bis 8 höher liegen. Algerien als Beispiel für die kriminalstatistisch zumeist auffälligen Maghreb-Staaten schafft es sogar auf einen Faktor von knapp zwölf.
Die Zahlen dürften für sich sprechen, insbesondere im Hinblick auf die politmedial populäre Behauptung, die Neigung zu kriminellen oder frauenfeindlichen Handlungen hätte nichts mit Herkunft und Sozialisierung zu tun.
Soweit zu den Fakten, die man hierzulande zwar widerwillig zur Kenntnis nimmt, woraus sich aber kaum Konsequenzen ergeben, denn selbst wenn ein Sexualstraftäter im Extremfall doch abgeschoben wird, ist es durchaus möglich, dass er binnen kurzem wieder illegal einreist und unter anderem Namen wieder die üppigen Sozialleistungen hierzulande genießt. In einem Staat, in dem Asylheischende mitunter ein halbes Dutzend Identität besitzen, ist das kein Problem. Oder, um es mit Angela Merkel auszudrücken: „Nun sind sie halt hier“.
Euphemismus „virtuelle Vergewaltigung“ war in aller Munde
Wie aber sieht es mit der Empathie gegenüber den Opfern aus? Als vor einigen Wochen eine medienpräsente Dame die virtuellen Verfehlungen ihres Ex-Mannes öffentlich machte, erreichte der Sturm der öffentlichen Empörung Orkanstärke. Der Euphemismus „virtuelle Vergewaltigung“ war in aller Munde und Politik und Medien forderten flugs Gesetzesverschärfungen bis hin zur formalen Einverständniserklärung für sexuelle Beziehungen.

Die Grünen-Politikerin Claudia Roth brachte das Schicksal von Collien Ulmen-Fernandes zum Weinen.
Inzwischen haben sich die Vorwürfe relativiert, und es liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine gezielte Kampagne handelte.
Claudia Roth gab gar zu Protokoll, sie habe geweint, „weil da so viel Schmerz war“, was für ein überaus hohes Maß an Empathie spricht, die sie und ihre grünen Mitstreiter aber schmerzlich vermissen lassen, wenn es um die Opfer von Migrantenkriminalität geht. Da warnt man lieber vorsorglich vor „pauschaler Schuldzuweisung“...
Was ist das für ein Land, in dem man voller Empörung über „virtuelle Vergewaltigungen“ und „digitale Gewalt“ diskutiert, während Frauen und Mädchen, die tatsächlich und durchaus physisch zum Opfer barbarischster Verbrechen wie Gruppenvergewaltigung werden (allein 2024 788!), keinerlei öffentliches Mitgefühl erfahren und in der amtlichen Kriminalstatistik kaum auffindbar sind? Armes Deutschland.
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