Der Skandal-Richter von Bamberg: Milde Strafe für Kindergrapscher aus Syrien, harte Strafe für Satire über Nancy Faeser
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Der Richter, der den Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe wegen eines Nancy-Faeser-Memes verurteilt hat, fiel in der Vergangenheit durch besonders milde Urteile gegen Asylbewerber auf, die sexuell übergriffig gegenüber Frauen aufgetreten sein sollen. Bei dem Richter handelt es sich um den 59-jährigen Martin Waschner vom Amtsgericht Bamberg.
Wie Bild berichtet, soll Waschner im Februar 2018 einem Asylbewerber-Trio, das ein junges Mädchen auf der Kirchweih in Hirschaid begrapscht haben soll, ein mildes Urteil angeboten haben: Dafür, dass die Tatverdächtigen geständig waren, erhielten sie mildere Strafen – wie die Zeitung schreibt, „damit ihren Opfern eine Aussage erspart bleibt.“

Das Amtsgericht in Bamberg
Mitangeklagte sollen Kopfnüsse und Tritte verteilt haben
Im Zentrum des Prozesses vor sieben Jahren soll der damals 20-jährige Iraker Mustafa Q. gestanden haben, der erst eine 13-Jährige bedrängt und eine 16-Jährige sexuell belästigt haben. Bei der Tat soll er alkoholisiert gewesen sein und unter Tabletten-Einfluss gestanden haben.
Auch die syrischen Mitangeklagten Mohammad R. und Shiar M. bestätigten die Vorwürfe des Staatsanwalts: Sie sollen ein Mädchen vom Fest abgedrängt, unter eine Brücke gezogen und begrapscht haben. Zudem sollen die Männer gewaltbereit aufgetreten sein – und Besucher des Volksfests mit Kopfnüssen und Tritten in den Bauch traktiert haben. Die Syrer sollen berauscht gewesen sein. Der Angeklagte Q. zeigte sich damals geständig und sprach davon, dass er einen „Fehler“ begangen hat. Die Angeklagten nahmen Waschners Deal damals an und zeigten Reue.

Die Innenministerin wurde „Opfer“ einer solchen Bildmontage.
Deutschland-Kurier kündigt juristische Schritte an
Der 59-jährige Richter hatte am Montag bundesweit für Empörung gesorgt, weil er den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, wegen „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ (Paragraf 188 StGB) zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Bendels hatte ein Bild der Innenministerin Nancy Faeser (SPD) geteilt, auf dem sie ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse Meinungsfreiheit“ in den Händen hält. Das Bild beruhte auf einem realen Foto, auf dem Nancy Faeser anlässlich des Holocaust-Gedenktages mit einem Schild „We Remember“ zu sehen war.
Bendel kündigte an, dass er und der Deutschland-Kurier „dieses Urteil nicht hinnehmen“ und sich „mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen“ werde. Man habe vor, „den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz weiterzuführen.“
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