Urteil im Essener Kinderbräute-Prozess: Wenn Tradition über deutschem Recht steht
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Im Essener Prozess gegen drei Mitglieder einer syrischen Großfamilie wurde der Hauptangeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt. Dass der Prozess so schnell beendet wurde, kam überraschend: Noch Mitte Januar wurden Termine bis Ende März vergeben.
Vor dem Landgericht Essen waren seit dem 10. November drei Mitglieder einer syrischen Großfamilie angeklagt. Die zwei Brüder und die islamisch angetraute Ehefrau des älteren Mannes wurden beschuldigt, Kinder als islamische Ehefrauen missbraucht zu haben oder Beihilfe zu ihrem Missbrauch geleistet zu haben. Der Jüngere, Wasim A., wurde bereits 2024 rechtskräftig wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Misshandlung einer damals 12-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt und stand nun erneut wegen einer islamischen Eheschließung mit einem 13-jährigen Kind vor dem Richter.
Bereits der dritte Prozess dieses Komplexes
Dieser Fall von 2019 war erst nach dem Urteil 2024 bekannt geworden und deshalb von der Strafe 2024 zunächst nicht umfasst. Er musste deshalb neu angeklagt und verhandelt werden. Sein 31-jähriger Bruder Yousef A. stand zum ersten Mal in diesem Zusammenhang vor Gericht. Der Mann und seine angeblich 24-jährige Ehefrau waren angeklagt, in unterschiedlichem Ausmaß zu den Taten von Wasim A. beigetragen zu haben.
Yousef A. wurden die Finanzierung der Hochzeit und weitere unterstützende Handlungen vorgeworfen, seiner Frau minder schwere Taten wie etwa die Aufklärung des Kindes darüber, was es als „Ehefrau“ hinzunehmen habe. Angeklagt waren bei Yousef A. auch die Ausbeutung einer jungen Frau in seinem Restaurant als unentgeltliche Arbeitskraft und die grobe Misshandlung ihres kleinen Sohnes. Als Schwägerin von Yousef A. hatte die Geschädigte in seiner Wohnung gewohnt und soll dort von ihm wie eine Leibeigene behandelt worden sein.
Dieses Verfahren war bereits der dritte Prozess dieses Komplexes gegen Mitglieder der syrischen Familie. Ein Bruder der beiden Männer, Ahmad A., war im Januar 2025 freigesprochen worden. Ihm konnte zwar die Eheanbahnung in Syrien mit dem Vater als Vormund seiner 12-jährigen Tochter gegen Geld nachgewiesen werden, nicht aber, dass er das Alter des Opfers tatsächlich gewusst habe.
Eine Verständigung mit den Angeklagten oder gar Geständnisse hatte es zum Prozessauftakt nicht gegeben. Der Anwalt von Yousef A. hatte sogar zunächst noch beantragt, nicht einmal die Anklageschrift vollständig zu verlesen. Als Grund gab er an, durch die Darstellungsart der Staatsanwaltschaft sei eine negative Voreingenommenheit des auch mit zwei Schöffen besetzten Gerichts gegen seinen Mandanten zu befürchten. Dem Antrag wurde allerdings nicht stattgegeben.
Verflochtene Verwandtschaftsverhältnisse
Viele der syrischen Zeugen gehörten entweder selbst der Großfamilie an oder stammten aus derselben sehr kleinen syrischen Ortschaft. Da die angeklagten Eheschließungen innerfamiliär nicht als Geheimnis behandelt wurden, hatten von diesen „Ehen“ zahlreiche Personen sowohl in Syrien als auch Deutschland Kenntnis. Gegen Personen, bei denen eine Mitschuld vermutet wird, laufen inzwischen weitere Ermittlungsverfahren. Sie konnten deshalb – ebenso wie direkt mit den Angeklagten verwandte Personen – von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Die enge Verflochtenheit führte oftmals dazu, dass die syrischen Zeugen nicht aussagen wollten oder unter bemerkenswerten Gedächtnisproblemen litten. Aussagen einiger Geschädigter wurden teilweise schriftlich eingereicht und nachfolgend dem Selbstleseverfahren zugeführt (hierbei lesen alle Verfahrensbeteiligten Dokumente selber, sie werden nicht in der öffentlichen Hauptverhandlung verlesen). Diese Praxis führte auch zu Kritik der Verteidigung, die dadurch ihre Möglichkeit zur Konfrontation beschnitten sah
Bei der einzigen Geschädigten, die persönlich aussagen wollte und bei der es sich um die im Restaurant ausgebeutete Frau handelte, wurde die Öffentlichkeit über etwa drei Stunden ausgeschlossen. Entgegen üblicher gerichtlicher Gepflogenheiten wurden diese Geschädigtenaussagen nicht einmal grob sinngemäß oder im Tenor anschließend der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sodass es auch bei regelmäßiger Anwesenheit schwierig war, die Beweisaufnahme tatsächlich nachzuvollziehen.
Schwierige Beweiserhebung
In manchen Zeugenbefragungen war es auch – es wurden überwiegend Dolmetscher benötigt – schwierig, nicht nur die Fragen des Vorsitzenden Richters Volker Uhlenbrock verständlich zu machen, sondern auch eigens gemachte Beobachtungen von Hörensagen in der Familie zu unterscheiden.
Wesentliche Einblicke für die Öffentlichkeit ergaben sich vor allem durch die Aussagen einer Jugendamtsmitarbeiterin oder der Betreuerin einer Geschädigten, durch deren Wirken der Fall überhaupt erst ins Rollen kam. Jugendamt und Behörden waren zuvor mehrfach falsche Geburtsurkunden vorgelegt worden, die das Mädchen vier Jahre älter machten. Folgen waren die vorläufige Anerkennung der Eheschließung und dass das Mädchen wahrheitswidrig nicht mehr der Schulpflicht unterlag. Erst ein Gutachten des Landeskriminalamtes brachte an dieser Stelle Sicherheit, welche Urkunde das tatsächliche Alter angab. Dadurch wurde deutlich, dass es sich um eine hierzulande verbotene Kinderehe handelte.
Sowohl aus Syrien als auch durch die ortsansässigen Mitglieder der Familie war später versucht worden, eine Vormundin dahingehend zu beeinflussen, ihre Anzeige zurückzuziehen. Ziel war es dabei auch, das Mädchen, das aus der Zwangsehe mit einem Polizeieinsatz befreit wurde und vom Jugendamt untergebracht worden war, wieder unter die Kontrolle der Familie zu bringen.

Der vorsitzende Richter, Volker Uhlenbrock
Drohung mit Kindesentzug
Eine mit der Betreuung im Familienkreis betraute Sozialpädagogin schilderte, dass ein Bruder sich gegen die Betreuung der Familie stellte, weil sie „seine Frau zu sehr stärken und unabhängig machen“ würde. Man habe im Familienrat bestimmt, dass das Kindergeld, das auf einem von der Betreuerin für sie eingerichteten Konto landete, nach Syrien geschickt werden müsse.
Die Geschädigte, die im Haushalt ihres Schwagers lebte, soll auch damit bedroht worden sein, ihre Kinder nach Syrien zu entführen, wenn sie ihre Vorwürfe gegen Yousef A. aufrechterhalte. Zugleich sei eine Summe von 200.000 Euro im Gespräch gewesen, wenn sie ihre Anzeigen zurückziehe. Eine Zeugin schilderte zudem, dass eine Geschädigte absichtlich auf dem Fußboden verstreute Nüsse mit dem Mund habe aufsammeln müssen, wenn sie nicht aus der Wohnung geworfen werden wollte.
Beihilfe der Mutter zur Vergewaltigung?
Die mittlerweile verstorbene Mutter der angeklagten Männer spielte nach Aussage einer arabischen Sozialpädagogin eine deutlich aktivere Rolle, als zuvor angenommen. Die Zeugin schilderte, dass sie gehört habe, wie die Mutter das geschädigte Kind ans Bett fesselte, weil es sich wehrte. Ihren Sohn soll sie danach aufgefordert haben, das Kind „zu nehmen“.
Immer wieder gab es seitens der Verteidiger Anträge, Aussagen von Zeugen nicht zu verwerten. Die Begründung war häufig, dass über ein Aussageverweigerungsrecht nicht aufgeklärt worden sei, da sich im Verlauf der Verfahren teilweise erst Anhaltspunkte für weitere strafbare Handlungen ergeben hatten, nachdem die Zeugen bereits ausgesagt hatten. Auch waren einige Verwandtschaftsverhältnisse wegen der unterschiedlichen Übertragung der Namen aus dem Arabischen erst im Verlauf deutlich geworden.
Einer mehrfach offerierten Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die bei Geständnis eine Begrenzung der Haftdauer auf vier Jahre bei Yousef A. in Aussicht stellte, war noch Mitte Januar mehrfach und deutlich eine Absage erteilt worden. Die Verteidigung von Yousef A. versuchte, eine Freilassung von Yousef A. bis zu einem möglichen Haftantritt auszuhandeln. Das wurde vom Gericht wegen erheblicher Fluchtgefahr zurückgewiesen. In der Folge wurden weitere Verhandlungstage bis Ende März vereinbart.
Überraschende Wende: Die Verständigung erfolgte
Am 22. Januar dann die überraschende Wende – ein Urteil wurde gefällt. Auf Nachfrage erläuterte ein Pressesprecher des Landgerichts, dass es am 20. Januar zu einer prozessabkürzenden Verständigung gekommen sei. Das Verfahren gegen die 24-jährige Ehefrau von Yousef A. wurde nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt. Ausschlaggebend waren dem Gericht zufolge die „komplexen Beweislage“, die „Auswirkungen des Prozesses“ auf die Frau und ihre bisherige strafrechtliche Unbescholtenheit.
Die weiteren angeklagten Handlungen des Wasim A. aus 2019 wurden nicht weiter verfolgt und das Verfahren in diesen Punkten eingestellt. Das Gericht befand, so dessen Pressesprecher, dass „die gegen ihn verhängte Strafe bereits zur Einwirkung auf ihn und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend war“. Beim Hauptangeklagten Yousef A. wurde die Strafe von vier Jahren auf die Ahndung der „Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 18 Fällen im Zusammenhang mit der Ehe des Angeklagten Wasim A. und der zum Tatzeitpunkt 12-jährigen Geschädigten zwischen Dezember 2021 und Ende April 2023“ beschränkt. Da die weiteren Beihilfehandlungen und die Ausbeutung einer Geschädigten sowie die Körperverletzung bei dem Kind „für eine dann zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wären“, wurden die anderen Anklagepunkte eingestellt.
Nächste Verfahren bereits am Horizont?
Im Verlauf der bislang drei Verfahren wurde auch deutlich, dass sich auch weitere Mitglieder der beteiligten Familien und ihre Bekannten strafbar gemacht haben könnten. Im Raum stehen weitere Beihilfehandlungen, wie etwa bei der Mutter der ersten „Ehefrau“ von Wasim A.
Einsicht und Reue scheinen bei den Beteiligten kaum erzielbar, denn sie handelten ihrem Empfinden nach im Einklang mit ihren Traditionen, die sie im Zweifelsfall über die hiesigen Gesetze stellen. Auch das Geständnis erfolgte nur für Teile der Anklage, die kaum zu leugnen waren, und auch erst nach Monaten des Zuredens. Mehr als ein Wunsch nach Schadensbegrenzung scheint da kaum durch. Der Fall zeigt auf, wie schwierig Kinderschutz zu gewährleisten ist, wenn genügend kriminelle Energie besteht, eigene Regeln übergeordnet werden und die Beteiligten sich gegenseitig decken, also eine Gegengesellschaft mit eigenen Gesetzen umsetzen.
Dass das Wissen darum, dass Kinderehen hier strafbar sind, durchaus besteht, ergibt sich schon aus den diversen Verdeckungshandlungen wie etwa der Fälschung von Geburtsurkunden. Der Fall verdeutlicht auch, dass Integration nicht gelingen kann, wenn Mädchen aus archaischen Familienstrukturen nachziehen, die von ihren Männern abgeschottet und unselbständig gehalten werden, kaum die deutsche Sprache lernen und schon in der Herkunftsregion halbanalphabetisch aufwuchsen. Erwachsen geworden, halten diese Frauen diese Familienrealität für normal, da sie nichts anderes kennen und die deutsche Außenwelt für sie fremd und auch nach ihren verinnerlichten Maßstäben unmoralisch ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Sigrid Herrmann
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