Brisantes Urteil zum Deportations-Märchen: Weil das Gericht darin eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ erkennt, darf Beatrix von Storch Correctiv eine „dreckige Lüge“ vorwerfen
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Was für ein Jahr! 2024 begann mit einer atemberaubenden Lüge, mit der das angeblich „gemeinnützige“ Medienportal Correctiv ganz Deutschland hinter die Fichte führte – und es endet mit der endgültigen Vernichtung dieser Lüge durch ein Gericht.
Das Landgericht Berlin erlaubt der Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch (AfD) ausdrücklich, dem links-aktivistischen Medien-Unternehmen eine „dreckige Lüge“ vorzuwerfen: Bei der Behauptung, in Potsdam sei ein Masterplan, der die „Ausweisung oder Deportation auch von deutschen Staatsangehörigen“ beinhalte, besprochen worden, sei von der „Unwahrheit dieser Tatsachenbehauptung auszugehen“.
Zum Hintergrund: Beatrix von Storch hatte am 12. Oktober in einer Rede gesagt: „Nach einem Jahr Hass und Hetze gegen die AfD, nach der dreckigen Correctiv-Lüge, nach diesem ganzen massenhysterischen Demos, lautet die Wahrheit: Grün ist am Boden, die Ampel ist am Boden und als Nächstes überflügeln wir die CDU, übernehmen die Regierung und retten unser Land“.

Von Correctiv in die Irre geführt, glaubten viele Menschen gegen nicht existente Deportationspläne der AfD zu demonstrieren.
Gegen diese Zusammenfassung des Correctiv-Berichts als „dreckige Correctiv-Lüge“ beantragte Correctiv den Erlass einer einstweiligen Verfügung – „doch der Angriff von Correctiv auf dem Rechtsweg sollte sich als fatales Eigentor erweisen“, wie Legal Tribune Online pointiert zusammenfasst.
Es ist von der „Unwahrheit dieser Tatsachenbehauptung auszugehen“
Die Begründung des Gerichtsbeschlusses, der NIUS vorliegt, hat es in sich, denn sie attackiert den Kern des am 10. Januar publizierten Deportationsmärchens „Geheimplan gegen Deutschland“. Sie sei daher ausführlich zitiert: „Der Artikel (...) hat jedenfalls bei vielen Lesern, gerade auch Journalisten, den Eindruck erweckt, bei dem Potsdamer Treffen sei ein Masterplan auch insoweit diskutiert worden, als es um die Ausweisung oder Deportation auch von deutschen Staatsangehörigen gegangen sei, die aus Sicht von Herrn Sellner bzw. der Teilnehmer aber der falschen Ethnie angehören. Prozessual ist aber von der Unwahrheit dieser Tatsachenbehauptung auszugehen (...).“
Anschließend kommt das Gericht auf den Rechtsstreit zu sprechen, der sich nach der Veröffentlichung in Form dutzender Einzelauseinandersetzungen über Monate hinweg abspielte. Für die Unwahrheit der Deportationslüge, so der Richter, „sprechen im Übrigen auch die von der Antragsgegnerin vorgetragenen und öffentlich bekannt gewordenen Verurteilungen von anderen Medien wie dem ZDF zur Unterlassung derartiger Behauptungen.“ Gemeint sind hier die schmerzhaften Niederlagen, die das ZDF heute Journal, die Tagesschau bzw. der NDR und der SWR erlitten haben, weil sie die irreführenden Suggestionen des Correctiv-Berichts als Tatsachen behaupteten.

Das ZDF heute journal verbreitete die Deportationslüge. Diese Sendung wurde ihm inzwischen verboten.
Das Portal hatte – in geradezu anti-journalistischer Weise – seine „Recherche“ so konstruiert, dass streng genommen nur sehr wenige Tatsachenbehauptungen fantasievoll und eskalativ ausgedeutet wurden. Somit war am Ende unklar und streitbar, was Correctiv nun eigentlich behauptet. In diesem Sinne kritisierte das tendenziell sogar linke Portal Übermedien: „Und das Schlimmste: Correctiv erzeugt eine systematische Unsicherheit über das, was eigentlich die Aussage des Artikels ist und worin der Skandal von Potsdam besteht.“ In genauer Kenntnis dieser Grundproblematik schreibt das Landgericht nun: „Ob insoweit die Antragstellerin einen entsprechenden Eindruck [wonach deutsche Staatsbürger deportiert werden sollen, Anm. d. Red.] lediglich erweckt hat oder nicht doch jedenfalls durch den zusammenfassenden Satz am Schluss des Artikels (...) diese Tatsache selbst behauptet hat, kann dahinstehen.“
„In der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entstanden“
Das bedeutet: Für das Gericht ist es einerlei, ob Correctiv das Deportationsmärchen wirklich behauptete oder bloß suggerierte. Entscheidend sei nämlich, dass das Märchen, mit dem Correctiv der AfD schaden wollte, von der Berichterstattung wahrheitswidrig verbreitetet wurde. Zugunsten der Rechtspartei hält der Richter fest, es sei „in der Öffentlichkeit durch die Berichterstattung der Antragstellerin (also Correctiv) ein entsprechender falscher Eindruck entstanden“, der für die AfD „auch angesichts des diskutierten Verbots der Partei von erheblicher Bedeutung ist.

Justitia – hier als Statue am Landgericht Berlin – gebot der „dreckigen Lüge“ Correctivs Einhalt.
Eine zwangsweise Verbringung deutscher Staatsangehöriger aus Deutschland wäre mit dem Grundgesetz ganz offensichtlich nicht vereinbar, sodass der Nachweis entsprechender Forderungen in der Partei der Antragsgegnerin von erheblicher Bedeutung für ein Verbotsverfahren wäre.“ Eben deshalb stehe es der Partei zu, sich mit dem Vorwurf einer „dreckigen Lüge“ gegen das dubiose Linksportal zu wehren.
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