Deutlich weniger Geld für ARD & ZDF! Keine Gebührenerhöhung, drastische Gehaltskürzung für Senderchefs!
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- Bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig wurde ein Reformplan für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rund um ARD und ZDF beschlossen.
- Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags von auf 18,94 Euro soll nicht kommen.
- Außerdem sollen die Luxusgehälter der Senderchefs an das Niveau des öffentlichen Diensts angepasst werden.
Es könnte die wichtigste Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems sein. In Leipzig verhandelten die Ministerpräsidenten der Länder über die Details einer Reform für ARD, ZDF & Co. Jetzt gelangen erste Verhandlungsergebnisse ans Licht!
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte, man habe sich darauf verständigt, „dass wir bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Systemwechsel brauchen“. Man werde zu einem anderen Finanzierungsmechanismus über die Beiträge kommen. Was das konkret bedeutet, sagt er nicht.
So soll die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro pro Monat nicht kommen. Der aktuelle Monatsbeitrag von 18,36 Euro bleibt. Bei den Spartenprogrammen wie 3Sat, ZDFneo, Phoenix und Tagesschau24 soll es Streichungen geben, berichtet die Bild-Zeitung.

Joachim Knuth im Gespräch mit seinem Sender. Der NDR-Intendant bekommt im Jahr 347.285 Euro. Damit belegt er Platz drei.
Dickes Gehaltsminus für die Topverdiener bei ARD & ZDF
Die Luxus-Gehälter der Senderchefs (NIUS hat die Liste) sollen deutlich nach unten korrigiert werden. Beispiel: Tom Buhrow verdient als WDR-Chef aktuell rund 413.400 Euro jährlich. Die höchste Gehaltsstufe im öffentlichen Dienst NRW liegt jedoch bei einem Jahresgehalt von etwa 105.000 Euro. Ob die neue Regelung nur für neue Topverdiener gilt oder auch die Bestandsverträge angepasst werden, ist noch nicht bekannt.
Beim Radio soll jeder dritte Sender eingespart werden. Auch dem Wettbieten um teure Sportrechte will man entgegentreten und die Budgets bei einem Limit einfrieren.
Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall für Karlsruhe?
Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags könnte allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Periode für den Beitrag, den Haushalte und Formen zahlen, beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag gemäß einer Experten-Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren.
Die Länderchefs müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte. Die öffentlich-rechtlichen Sender bekamen Recht und damit doch mehr Geld.
Söder: Erst Reformen, dann Gebühren
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: „Erst kommen die Reformen, dann kommt das Thema Gebühren.“ Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.

CSU-Chef Söder
In Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden.
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