Endstufe des Irrsinns: Correctiv erklärt, mit „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ sind keine realen Ausweisungen gemeint
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Es ist die letzte rhetorische Verzweiflungstat eines linken NGO-Mediums, das Anfang 2024 mit einer einzigen Fake-Story über eine rechte Veranstaltung in Potsdam eine landesweite Hysterie auslöste: Correctiv trieb Millionen Demonstranten „gegen Rechts“ auf die Straße und verleitete Bundesregierung wie öffentlich-rechtliche Medien zu Falschbehauptungen über „Deportationen“. Der manipulative Charakter des Berichts liegt inzwischen auch vor Gericht offen zutage, weil Staatsrechtler Ulrich Vosgerau – ein Teilnehmer jenes Treffens – den Rechtsstreit gegen Correctiv und zahlreiche Medien mit der Kanzlei Höcker bis zum Ende durchkämpft.
Am Dienstag verhandelt das Landgericht Hamburg erneut über den Potsdamer Correctiv-Bericht. Ulrich Vosgerau greift die Kernaussage der Geschichte an. Sie sei eine Falschbehauptung. Correctiv setzt dagegen eine bemerkenswerte Verteidigungslinie. Das Medium behauptet, der Satz „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ sei nie wörtlich gemeint gewesen. Es handele sich dabei lediglich um eine Wertung, nicht um eine Tatsachenbehauptung.
Konkret sagte Correctiv im Prozessverlauf: Die Formulierung zur „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ sei nicht als „technisch-tatsächliche Zusammenfassung“ zu verstehen, sondern nur als „wertende Prognose im Hinblick auf etwaige künftige Maßnahmen“.
„Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ sei bloß „wertende Prognose“ gewesen
Legal Tribune Online fasst Correctivs Position so zusammen:
- Vosgerau greift die Formulierung „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ als falsche Tatsachenbehauptung an. Sie kommt zum Schluss des Textes vor.
- Nun wird es kompliziert: Correctiv behauptet nicht einmal, in Potsdam sei tatsächlich über Ausweisungen deutscher Staatsbürger gesprochen worden. Stattdessen erklärt Correctiv, die Passage sei lediglich eine Bewertung – ein „einordnendes Nachwort“, eine „wertende Prognose“.

Vosgerau hat zahlreiche Prozesse gegen öffentlich-rechtliche Medien und Correctiv gewonnen.
Rechtsanwalt Dr. Felix W. Zimmermann fasst auf Legal Tribune Online die widersprüchliche Position Correctivs bündig zusammen. Correctiv, so Zimmermann, sage im Kern: „Ja, es stimmt – in Potsdam wurde kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt oder diskutiert. Aber wir finden, die Ideen von Sellner laufen auf das Gleiche hinaus, daher dürfen wir – als Bewertung – von einem Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger sprechen.“
Damit verschiebt Correctiv die Verantwortung für die gigantische Falschberichterstattung – von Tagesschau und heute-journal über SWR, Spiegel, Deutschlandfunk, Taz bis hin zu etlichen hochrangigen Politikern – einfach auf die Leser und auf Drittmedien.
Folgt man Correctiv, hätten all diese Journalisten nur sorgfältiger lesen müssen. Sie hätten erkennen müssen, dass „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gar nicht bedeutet, dass über reale Ausweisungen gesprochen wurde – ein argumentativer Totalschaden.

Die Bildunterschrift der Bildagentur hierzu lautet: „Demonstration gegen Rechtsextremismus vor dem Bundestag Unter dem Motto ‚Wir sind die Brandmauer und Bezug nehmend auf die von Correctiv aufgedeckten Deportationspläne einer Gruppe hochrangiger Rechtsradikaler“. Die Fake News von Correctiv geistern noch heute durchs Netz.
Dabei war das Märchen schon kurz nach Veröffentlichung kollabiert
NIUS hatte eine Woche nach Erscheinen des Correctiv-Berichts durch genaue Lektüre herausgearbeitet, worauf der gesamte „Deportations“-Mythos fußt:
- auf einer einzigen Passage, in der Sellner von einem „Musterstaat in Nordafrika“ spricht, in dem „bis zu zwei Millionen Menschen“ leben könnten und in den man Menschen „hinbewegen“ könne,
- ohne jede Erwähnung von physischem Zwang oder Exekutivgewalt,
- ohne Abschiebungen, ohne Ausweisungen, ohne Deportationen,
- während Spiegel, Südwestpresse, ARD-Sender und NGOs daraus einen „Deportationsgipfel“ konstruierten,
- und Correctiv selbst die irreführende Wendung „falsche Hautfarbe“ ins Spiel brachte – obwohl Sellner ausschließlich über mangelnde Assimilation sprach.
Correctiv schrieb selbst, „Remigration“ sei ein „Jahrzehnteprojekt“. Nichts davon klingt nach Polizeieinsätzen, illegalen Massenabschiebungen oder staatlicher Gewalt.
Darf ein Medium erst ein Land in Panik versetzen – und danach erklären, es sei alles nur „bewertend“ gemeint gewesen? Die Entscheidung des LG Hamburg wird weit über diesen Fall hinaus Bedeutung haben.
Lesen Sie auch die NIUS-Dokumentation des wohl größten deutschen Medienskandals:
Chronik eines Propagandaskandals: Wie die Legende von „Deportationen“ zur Nachrichtenlage wurde
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