Landgericht München verbietet unverpixeltes Sylt-Video!
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Das Landgericht München I hat der Bild-Zeitung die Veröffentlichung des unverpixelten Sylt-Videos untersagt. Eine junge Frau, die im Video die Worte „Ausländer raus“ singt, erwirkte eine umfassende einstweilige Verfügung, berichtet Legal Tribune Online.
Das Gericht verbietet die Verbreitung des Bildes der Frau im Video sowie zahlreiche Screenshots, die die Bild-Zeitung als Titel oder zur Bebilderung verwendete. Auch die Veröffentlichung eines weiteren Fotos, das die Antragstellerin auf der Tanzfläche mit einem Mann zeigt, wurde untersagt. Zudem wurde der Bild-Zeitung verboten, den Vornamen der Frau zu nennen oder eine Identifizierung durch die Nennung des Namens ihres Freundes zu ermöglichen. Eine Begründung enthält der Beschluss nicht direkt, sondern verweist auf die Antragsschrift der Anwältin Dr. Patricia Cronemeyer (Cronemeyer Haisch). Sie argumentiert, dass die Persönlichkeitsrechte ihrer Mandantin die Interessen des Verlages an der Berichterstattung überwiegen:
„Wir reden hier von zahlreichen Berichterstattungen, die die Betroffene in Bild und Video voll erkennbar und großformatig zeigen, teils sogar mit der Nennung ihres (abgekürzten) Namens. Die mit dieser Art der Berichterstattung verbundene Stigmatisierung und Prangerwirkung mit der Folge sehr konkreter sozialer Ausgrenzung geht – darin folgt uns das Gericht – bei aller berechtigter Kritik zu weit.“
Axel Springer hatte im aktuellen Prozess die Möglichkeit einer Stellungnahme erhalten. Nach dem Beschluss ging allerdings keine solche ein. Auf eine kurzfristige Anfrage der LTO reagierte Axel Springer bislang nicht. Das Unternehmen kann nun Widerspruch gegen den Beschluss einlegen. Dann käme es zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München.
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