Meldestelle meldet fleißig ... „REspect!“ lieferte in diesem Jahr bereits 3.653 Hinweise an das BKA
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Die Meldestelle „REspect!“ gilt als größter Zulieferer angeblich strafbarer Online-Inhalte für das Bundeskriminalamt. Wie viele Meldungen durch „REspect!“ reinkommen und wie belastbar diese sind, zeigt eine neue Übersicht des BKA, die NIUS vorliegt.
„REspect!“ liefert zwar große Mengen an Meldungen, doch die Qualität schwankt erheblich. Ein beträchtlicher Teil der Hinweise erweist sich nach Prüfung als nicht strafbar.
Ganz vorn: Volksverhetzung und Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen
Insgesamt übermittelte „REspect!“ von Januar bis September dieses Jahres 3.653 Hinweise. Der auffälligste Monat ist der März: Dort stieg der Anteil nicht relevanter Fälle auf 30 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Monat. Gleichzeitig fiel der sonst dominierende Straftatbestand Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen (§ 86a StGB) auf nur 33 Prozent, den niedrigsten Wert des Jahres. Umgekehrt lag im März der Anteil Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) mit 18 Prozent deutlich über dem übrigen Jahresniveau.

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Auch die Meldezahlen selbst waren sehr unterschiedlich: Im Januar gingen 814 Fälle ein, im Februar 543 und im März 330. Danach folgten 241 Meldungen im April, 260 im Mai, ein deutlicher Anstieg auf 446 im Juni und anschließend stabile Werte zwischen 328 und 361 in den Sommermonaten.
Über das ganze Jahr betrachtet bleibt das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen (§ 86a StGB) der häufigste Verdachtsbereich, je nach Monat zwischen 33 und 63 Prozent aller eingereichten Fälle. Der inzwischen äußerst dehnbare Bereich Volksverhetzung (§ 130 StGB) lag meist zwischen 13 und 27 Prozent. Politische Beleidigung (§ 188 StGB) spielte mit ein bis drei Prozent eine kleinere Rolle. Unter „nicht relevant“ wurden je nach Monat zwischen 10 und 30 Prozent der Meldungen eingeordnet. Die Kategorie „Sonstige“ kam in einzelnen Monaten auf ein bis vier Prozent.
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