Staatsanwalt ermittelt: Durchsuchte ARD-Journalistin illegal ein Haus?
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Eine ARD-Journalistin soll sich gemeinsam mit einer Zeit-Kollegin Zutritt zum Haus eines Berliner Unternehmers verschafft haben. Nun werden Hintergründe des Vorgangs bekannt, die Aufschluss über die möglichen Beweggründe der Journalistinnen geben.
Gegen zwei Journalistinnen von ARD und ZEIT wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte auf NIUS-Anfrage das Strafermittlungsverfahren gegen die Journalistinnen bestätigt. Die beiden Journalistinnen sollen sich illegal Zugang zum Haus eines Unternehmers in Berlin-Dahlem verschafft haben. Dort waren nach NIUS-Informationen gerade Handwerker tätig, die Journalistinnen konnten sich eine Weile unentdeckt im Haus bewegen. Dann wurden sie entdeckt, versuchten zu entwischen, wurden von der Familie und weiteren Personen gestellt.
Nach NIUS-Informationen behaupteten die Journalistinnen in dieser Situation, sie hätten sich vom Haus des Unternehmers aus lediglich einen Überblick über das Nachbarhaus verschaffen wollen. Dort wohnte der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn. Zum fraglichen Zeitpunkt aber lebte Spahn bereits nicht mehr dort.
Naheliegender ist, dass die Journalistinnen es auf den Unternehmer selbst abgesehen hatten. Denn dieser befindet sich in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber einer der Journalistinnen: Die Zeit hatte vor einigen Jahren kritisch über den Unternehmer berichtet. Der Unternehmer bestritt die Schilderungen und warf der Zeitung vor, journalistische Standards missachtet und falsche Behauptungen verbreitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine der Autorinnen des Zeit-Textes wegen Verleumdung zum Nachteil des Unternehmers. Die Ermittlungen liefen bereits zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Hausfriedensbruchs.
Die Zeitung hätte demnach zumindest ein theoretisches Interesse daran, im Haus des Unternehmers Belege zu sammeln, die die bereits veröffentlichte Berichterstattung stützen würden.
NDR und Zeit wollen Fragen nicht beantworten
NIUS wollte von ARD und der Zeit sowie den beiden Journalistinnen mehr über die Hintergründe des mutmaßlichen Hausfriedensbruchs erfahren: Treffen die Vorwürfe zu? Wie lange befanden sich die Journalistinnen im Haus? Was haben sie dort gesucht? Haben sie etwas mitgenommen und wenn ja, was? Wer sollte ausgekundschaftet werden? Steht ihr Vorgehen im Einklang mit dem Pressekodex?
Sowohl die ARD als auch ein Anwalt der Zeit versuchten, die NIUS-Berichterstattung zu verhindern. Der zuständige NDR erklärte hierzu: „Wir weisen Sie darauf hin, dass identifizierende Berichterstattung über Ermittlungsverfahren nur sehr ausnahmsweise zulässig ist. Eine solche Ausnahme liegt hier nicht vor. Inhalte von Recherchen kommentieren wir grundsätzlich nicht.“
Ein Anwalt der Zeit teilte mit: „Der Sachverhalt, auf den Sie sich mit Ihren Fragen beziehen, darf nicht in identifizierbarer Weise in der Öffentlichkeit erörtert werden. Es gibt keine relevanten Ermittlungsmaßnahmen in dieser Angelegenheit. Unsere Mandantin äußert sich zu dem gesamten Sachverhalt nicht.“
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte allerdings mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren noch läuft.
Der Rechtsanwalt der Zeit-Journalistin teilt weiter mit, eine identifizierende Berichterstattung über Ermittlungsverfahren sei nur sehr ausnahmsweise zulässig, eine solche Ausnahme liege hier nicht vor. Vor Erhebung einer Anklage dürfe in dieser Sache nicht in identifizierender Weise über die Journalistin berichtet werden.
Im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung hat die Journalistin der ARD mitteilen lassen, es sei zwar richtig, dass es im Zusammenhang mit der Recherche beider Journalistinnen ein Ermittlungsverfahren der Berliner Amtsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs gebe. Der Vorwurf sei jedoch „haltlos“, dies habe man gegenüber der Berliner Amtsanwaltschaft in einer „ausführlichen Stellungnahme“ näher dargelegt. Die beiden Journalistinnen hätten sich keineswegs „illegal Zugang“ zum fraglichen Haus in Berlin Dahlem verschafft, sondern seien von einem Mann in das Haus hereingebeten worden, nachdem die Klingel augenscheinlich nicht funktionierte. Ihrer Darstellung zufolge habe sich das Haus im Umbau befunden und sei nicht bewohnt gewesen. Die Journalistinnen hätten sich nur Eingangsbereich aufgehalten, wohin sie die anwesenden Männer gebeten hatten. Im Schlafzimmer oder in anderen Räumen waren sie nicht. Ihrer Darstellung zufolge seien nur Bauarbeiter anwesend gewesen. Nachdem die Journalistinnen nach den Hausbewohnern fragen, habe ihnen ein verantwortlicher Mitarbeiter der Baufirma mitgeteilt, dass ihnen kein Zugang gewährt werde, worauf die Journalistinnen der Darstellung ihres Anwalts zufolge das Grundstück sofort verlassen hätten. Im Haus hätten sie sich maximal 10 Minuten befunden. Als sie das Haus verlassen hätten, sei ihnen eine Frau gefolgt, mutmaßlich die Eigentümerin, und habe sie auf der Straße angesprochen. Dieser hätten die Journalistinnen nicht erklärt, dass sie sich einen Überblick über das Nachbarhaus hätten verschaffen wollen, sondern dass sie zu Herrn Spahn im Nachbarhaus recherchierten.
Warum die Journalistinnen allerdings das Haus betreten haben, um „zu Herrn Spahn im Nachbarhaus“ zu recherchieren, geht aus dieser Erklärung nicht hervor. Offen bleibt auch, wie und warum die Bauarbeiter vor Ort die Journalistinnen in das Haus gebeten haben sollen. Dass die Klingel nicht funktioniert haben soll, bestreitet der Besitzer des Hauses. Ob die Klingel geläutet hat, lässt sich vom Eingangstor des Hauses aus aufgrund der räumlichen Entfernung zum Gebäude zudem nicht hören.
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