„Straflose Satire“: El Hotzo nach Trump-Witz freigesprochen
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Der Satiriker und Comedian Sebastian Hotz, besser bekannt unter seinem Künstlernamen El Hotzo, ist vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten vom Vorwurf freigesprochen worden, den Attentatsversuch auf Donald Trump im vergangenen Jahr gebilligt und damit den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wilms erklärte in der Urteilsbegründung, der betreffende Beitrag auf der Plattform X sei nicht geeignet gewesen, den Tatbestand zu erfüllen. Es handle sich um „straflose Satire“, auch wenn der Beitrag womöglich geschmacklos gewesen sei. „Man muss sich streiten können über gute und schlechte Meinungen“, so Wilms.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro gefordert und die Aussagen von Hotz als Teil von Hasskriminalität gewertet. Angesichts der Reichweite – Hotz zählt rund 740.000 Follower auf X – seien die Äußerungen geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Staatsanwalt warnte davor, dass so ein Klima entstehen könne, in dem Übergriffe auf politische Amtsträger begünstigt würden. „Auch Satiriker stehen nicht über dem Gesetz“, sagte er.

Um diese Tweets ging es.
„Ein bisschen unseriöser“
Hotz selbst verteidigte sich vor Gericht mit der Einordnung seiner Beiträge als satirische Zuspitzung. Er sei als Satiriker „ein bisschen unseriöser“ als andere und gehe davon aus, dass seine Äußerungen als Witz verstanden würden.
Hintergrund der Anklage war ein Posting aus dem Juli 2024, in dem Hotz sich nach dem Attentat auf Donald Trump in Pennsylvania äußerte. Ein Attentäter hatte den ehemaligen US-Präsidenten am rechten Ohr verletzt, ein Zuschauer kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. In seinem Beitrag verglich Hotz die Schüsse mit einem „letzten Bus“ und schrieb: „Leider knapp verpasst.“ Dazu ergänzte er: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“
Kurz darauf löschte Hotz die betreffenden Posts, sah sich jedoch massiver öffentlicher Kritik und zahlreichen Strafanzeigen ausgesetzt. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) beendete in Folge die Zusammenarbeit mit Hotz beim Jugendsender Fritz. Das Gericht sah trotz der öffentlichen Reaktion keinen strafrechtlich relevanten Verstoß.
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