Verfassungsschutz warnt in Broschüre vor freien Medien wie „Berliner Zeitung“ und „Junge Freiheit“
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Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat in einer Broschüre über die russische „Desinformationskampagne Doppelgänger“ zahlreiche deutsche Medien aufgelistet – und vor ihnen gewarnt. In dem Dossier fanden sich die Junge Freiheit, der Freitag, Tichys Einblick oder die Berliner Zeitung – also sowohl eher linke als auch eher rechte Medien. Inzwischen hat der Geheimdienst die Einschätzung revidiert.
Anfang der Woche tauchten in einem auf der Behördenwebseite veröffentlichten Bericht über eine „russische Desinformationskampagne“ nicht nur „gefälschte Webseiten bekannter Medien“ auf, sondern auch „Webseiten, die Nachrichten passend zum russischen Narrativ verbreiten“. Das darunter aufgelistete Spektrum reichte von Freitag bis Junge Freiheit, von Tichys Einblick bis zu den Nachdenkseiten, von Berliner Zeitung bis zur Weltwoche.

Roger Köppel, der Chefredakteur der Schweizer Weltwoche.
Noch absurder wird die Einschätzung, wenn man das entsprechende Kapitel im bayrischen Verfassungsschutzbericht liest. Darin ist unter anderem ein Interview der Jungen Freiheit mit der hessischen AfD-Politikerin Anna Nguyen abgedruckt, in dem sie „Rassismus von links“ moniert. Ein Artikel des Deutschland Kuriers spricht von „Correctiv-Sumpf“ und stellt die Frage, woher das Geld für die „linksgrüne Stasi“ komme. In der Schweizer Weltwoche ein Artikel mit folgender Überschrift beanstandet: „Bürgergeld an Kiew: Selenskyj fordert, dass die Sozialhilfe an die ukrainische Regierung statt an Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland überwiesen wird“, was Selenskyj nachweislich gefordert hat. Kurz: Die Beiträge sind keine Beispiele für russische Propaganda oder Fake News, sondern es reicht, dass diese ins Muster eines angeblichen „russischen Narrativs“ passen.
Im Laufe der vergangenen Woche hatten sich Junge Freiheit, Berliner Zeitung und Tichys Einblick gegen den Verfassungsschutzbericht gewehrt. Die Berliner Zeitung veröffentlichte unter anderem einen Text, der übertitelt war mit: „Auch der Bayerische Verfassungsschutz steht nicht über dem Gesetz“. Darin heißt es: „Unsere Leser sind mündige Bürger. Wir wissen, dass sie die Kontroverse schätzen und sich ihr eigenes Bild machen. Wir stehen hinter unseren Kolleginnen und Kollegen, die für ausgewogene, faire und kritische Berichterstattung sorgen.“ ie Junge Freiheit richtete sogar ein Abmahnschreiben mit Unterlassungserklärung an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz.

Auch die Berliner Zeitung ist ein Medium, vor dem der Verfassungsschutz warnte.
Prompt kommt die Korrektur des Verfassungsschutzes
Und wenig später ruderte der Landesgeheimdienst tatsächlich zurück. Man verwies auf „inhaltliche Missverständnisse“ und teilte mit, man habe „strukturelle Anpassungen des Berichts“ vorgenommen. Die „Webseiten, die Nachrichten passend zum russischen Narrativ verbreiten“ heißen nun plötzlich nur noch „Webseiten, deren Inhalte der Akteur in Teilen weiterverbreitet hat“. Weiter heißt es Seiten des Landesamts für Verfassungsschutz: „Das BayLfV unterstellt explizit nicht, dass die Verantwortlichen der hier aufgelisteten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder in Kenntnis darüber sind bzw. es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der Doppelgänger-Kampagne weiterverbreitet werden“, heißt es. „Ferner nimmt das BayLfV keinerlei Wertung der Inhalte der betreffenden Webseiten vor.“
Bundestagsvizepräsident und FDP-Politiker Wolfgang Kubicki begrüßte die Änderung des Berichts. „Diese Korrektur sollte aber auch all jenen zu denken geben, die meinen, die Einschätzungen des Verfassungsschutzes seien per se sakrosankt. Wir müssen weiterhin gut aufpassen, dass Behörden aus politischen Erwägungen das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht einschränken – nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland.“

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki begrüßte die vorgenommene Änderung des Verfassungsschutzes.
Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel schrieb, dass das zurückrudern müsse, nachdem es Medien „eine nicht vorhandene Russlandnähe unterstellt hatte“. Und weiter: „Ein Verfassungsschutz, der nicht die Verfassung schützt, sondern im Auftrag der Regierung unliebsame Meinungen bekämpft, gehört umgehend abgeschafft.“
Der Jurist Joachim Steinhöfel teilte mit, dass die Fehlleistung des Bayerischen Verfassungsschutzes „sicherlich eines der eklatantesten Beispiele, wie Staatsorgane versuchen, Medien herabzusetzen“ sei.
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