Warum taucht immer Georg Heil auf, wenn Nancy Faeser eine Razzia macht?
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Georg Heil, Redaktionsleiter des ARD-Magazins „Kontraste“, ist ein gut informierter Mann – vor allem, wenn es um Razzien geht. Sein Team stand Dienstagmorgen vor der Haustür von Jürgen Elsässer bereit, als der „Compact“-Chefredakteur von vermummten Polizisten überrascht wurde.
Laut NIUS-Recherchen im Umfeld der Razzien war die ARD sogar besser informiert als das ZDF. Es gab nämlich zwei Durchsuchungsorte: das „Compact“-Verlagshaus und das Privatanwesen von Jürgen Elsässer. Während das ZDF vor dem Verlagshaus von „Compact“ war, war ein Journalist mit RBB-Mikrofon (RBB gehört zur ARD) schon bei Elsässers Privatgrundstück: früher als alle anderen. Das ZDF traf erst später ein.
Woher wusste der RBB so früh Bescheid?

Um 7:45 Uhr twitterte das Social-Media-Team von „Kontraste“ zur Razzia.
„Mir schwant, morgen wird es viele ‚exklusiv‘-Meldungen geben“
NIUS fragte den RBB außerdem, wann genau er Dienstagfrüh da war. Die Antwort: „Ein in Falkensee lebender Mitarbeiter des rbb hat am frühen Morgen die Berichterstattung bei SpOn [Spiegel-Online] gesehen und sich mit seiner Kamera auf den Weg gemacht.“
Bereits bei der großen Reichsbürgerrazzia vom 7.12.2022 wusste Kontraste-Chefredakteur Georg Heil mehr, als in Rechtsstaaten aufgrund des Dienstgeheimnisses eigentlich vorgesehen ist. Damals twitterte Georg Heil am Tag vor dem Zugriff: „Mir schwant, morgen wird es viele ‚exklusiv‘-Meldungen geben.“ Den Tweet hat Georg Heil gelöscht. Hier ist er:

Screenshot von Georg Heils Tweets vom 06.07.22
Die Verletzung des Dienstgeheimnisses ist strafbar
Georg Heil scheint offensichtlich bestens vernetzt zu sein in den Kreisen, welche von Razzien im Voraus wissen. Wenn Medien sich zum Presseteam der Regierung machen, gehen sie ein unheilvolles Bündnis mit der Regierung ein, das rechtlich in gleich mehrfacher Hinsicht problematisch ist. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses, ohne die Journalisten nicht an die Informationen zu den anstehenden Razzien gekommen sein können, ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Und auch die Persönlichkeitsrechte derer, die die Polizei in ihrer privat-intimen Sphäre überrascht, sind „gefährdet“, wie Rechtsanwalt Christian Conrad im juristischen Online-Medium Legal Tribune Online festhielt. Er fragte: „Vorab informierte Journalisten bei Razzien: Ein rechtswidriges Medienspektakel?“
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