Wie Grüne und WDR verhindern wollen, dass ein verurteilter Drogenhändler abgeschoben wird
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„Roberts drohende Reise ins Nirgendwo“, „Staatenlos in Deutschland: Nicht mal mehr geduldet“ oder: „Warum Robert nach 30 Jahren Duldung gehen soll“. Seit Tagen machen linke Medienoutlets und Formate des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie der MDR, Deutschlandfunk Nova oder der WDR Monitor Stimmung gegen die einst geplante Abschiebung des straffällig gewordenen und verurteilten Drogenhändlers Robert A.
Doch wer ist der verurteilte Mann, der für die Grünen wirbt und dessen Duldung SPD und Linkspartei fordern? Und warum bewegt sein Fall die gesamte deutsche Medienlandschaft?

Am 14. Juli demonstrierten etwa 200 Menschen vor der Chemnitzer Ausländerbehörde gegen die Abschiebung von Robert A.
Robert A. ist in Deutschland aufgewachsen und „lebt seit 30 Jahren, fast sein Leben lang, in Deutschland“. Geboren wurde Robert aber nicht hier, sondern in den Niederlanden. „In den Neunzigerjahren kamen seine Eltern als verfolgte Roma in der Zeit des Jugoslawienkrieges dorthin. Mit acht Monaten kam Robert dann nach Deutschland. [...] Inzwischen engagiert er sich politisch bei den Grünen“, berichtet der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk Nova.
Und weiter: Obwohl Robert A. bereits seit 3 Jahrzehnten in Deutschland lebte, war sein Aufenthaltsstatus ungeklärt und er wurde „hier nur geduldet“. Als der in den Niederlanden geborene Mann am 12. Juli zur Ausländerbehörde in Chemnitz geht, um seine „Aufenthaltserlaubnis voranzubringen“, kommt er in Abschiebehaft. Obwohl feststeht, dass der Staatenlose nach Serbien abgeschoben werden soll, kommt alles anders: Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU), dessen Partei mit Versprechungen zu konsequenteren Abschiebungen von straffälligen Migranten polarisiert, verhindert drei Tage später nach heftiger Kritik seine Abschiebung und erklärt: „Ich habe angeordnet, den Fall durch die Landesdirektion zu überprüfen“.
So weit, so gut. In den öffentlichen Berichten über den Fall von Robert A. fehlt allerdings ein Detail: Der Staatenlose wurde wegen Drogenhandels verurteilt, außerdem läuft ein offenes Verfahren wegen Ladendiebstahls gegen ihn.

In zahlreichen Berichterstattungen wird der Fall um Robert A. kritisiert, auch von öffentlich-rechtlichen Medien. Selten werden dabei die Delikte des Robert A. erwähnt.
Öffentlich-rechtliche Medien schweigen zur kriminellen Vergangenheit von Robert A.
Alleine die Tagesschau veröffentlichte innerhalb von einer Woche ganze fünf Beiträge über den sich vor kurzem noch in Abschiebehaft befindenden Robert A. Trotz zahlreicher, in Teilen emotionalisierender Berichterstattungen des über 10 Milliarden schweren öffentlichen-rechtlichen Rundfunks über den in den Niederlanden geborenen Mann, wird darin selten auf die Hintergründe seiner Abschiebung eingegangen.
So veröffentlichte der WDR Monitor auf Instagram beispielsweise einen Beitrag mit dem Titel „Abschiebung absurd“, in dem es heißt: „Da wird ein bestens integrierter Mann abgeschoben, weil er – wie von den Behörden verlangt – seinen Pass besorgt hat.“
Darüber, ob Robert A. bestens integriert ist, lässt sich streiten. Denn vor nicht allzu langer Zeit saß der Staatenlose wegen illegalen Besitzes und dem Handel mit Betäubungsmitteln mehrere Monate in Untersuchungshaft und erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Auch wegen des Verdachts, einen Ladendiebstahl begangen zu haben, läuft derzeit ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen A.

Vor allem seine Partei Bündnis 90/Die Grüne setzte sich gegen die Abschiebung des verurteilten Drogenhändlers Robert A. ein.
Grüne rechtfertigen Drogenhandel
Auch dass Robert A. Mitglied bei der Partei Bündnis 90/die Grünen ist, wird in vielen Artikeln über den verurteilten Drogenhändler unter den Tisch gekehrt. Dabei schmückt das Gesicht des 31-Jährigen samt Goldkette, modischer Jacke und dem appellierenden Spruch „Robert bleibt!“ diverse Plakate der Öko-Partei. In zahlreichen Instagram- und Twitterbeiträgen rief die Partei außerdem dazu auf, Demos gegen die Abschiebung des Straffälligen zu besuchen oder Petitionen zu unterschreiben.

Nur einer von vielen: In diesem Instagram Beitrag der Grünen in Chemnitz wird zur „Solidarität“ mit Robert A. aufgerufen.
Unter dem Motto „für eine menschliche und gerechte Migrationspolitik“ gingen Teile der Partei sogar so weit, die Straftaten des Robert A. zu rechtfertigen: So wird immer wieder betont, dass Robert A. zwar perfekt Deutsch spreche und eine Ausbildung absolviert hätte, aber in dreißig Jahren „nie die Möglichkeit“ hatte, sich „sein Leben selbst zu finanzieren oder sich überhaupt eines aufzubauen“. In der Petition des Vereins „Romano Sumnal“ wird sogar behauptet: „Da er seine Wohnung ohne Arbeitserlaubnis finanzieren musste, versuchte er verzweifelt etwas Geld durch den Handel mit Drogen zu bekommen.“ Gleichzeitig wirft die Roma und Sinti Organisation den Behörden vor, dass die versuchte Abschiebung des Staatenlosen durch „strukturellen Antiziganismus“, also der Diskriminierung gegenüber Menschen der Roma und Sinti Gemeinde, motiviert gewesen wäre. Nach dem Handel mit Betäubungsmitteln hätte sich der „Chemnitzer Junge“, so der Verein, zudem „nichts mehr zuschulden kommen lassen“.
Robert A. darf vorerst bleiben
Nach zahlreichen Demonstrationen, Kundgebungen, Social-Media Beiträgen, Artikeln und Petitionen zur Verhinderung der Abschiebung von Robert A. wurde die Abschiebung des verurteilten Staatenlosen verhindert und eine sogenannte Abschiebesperre gegen ihn eingerichtet.
Trotz der erfolgreichen grünen Medienkampagne mit der Forderung, dass A. eingebürgert wird, hat die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz bis jetzt keine Entscheidung bezüglich des Aufenthaltsstatus des ehemaligen Drogenverkäufers getroffen.
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