33 Straftaten in 31 Monaten: Syrer Khalil (17) nach Messerattacke in U-Haft
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Asylwerber Khalil H. (17) hatte schon 33 Straftaten in 31 Monaten auf dem Konto, lief dennoch frei herum. Bis er vergangene Woche mit einem Messer in der Fußgängerzone von Stuttgart eine Familie attackierte, dabei drei Männer schwer verletzte, einen sogar lebensgefährlich. Jetzt sitzt der Migrant aus Aleppo in U-Haft, wie Bild berichtet.
Das Leben des Khalil H. aus Aleppo bestand in seiner neuen Heimat bislang vor allem darin, gegen die geltenden Gesetze zu verstoßen. Mit der jüngsten Messerattacke am vergangenen Dienstag brachte es der 17-jährige Syrer in zweieinhalb Jahren auf 34 Straftaten. Darunter: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, räuberischer Diebstahl, Drogendelikte, Betrügereien, besonders schwere Ladendiebstähle.

Der Syrer attackierte in der Königstraße in Stuttgart gemeinsam mit zwei Komplizen eine fünfköpfige Familie.
Dennoch lief der als äußerst brutal geltende Syrer frei herum – bis er in der Königstraße in Stuttgart gemeinsam mit zwei Komplizen eine fünfköpfige Familie attackierte, NIUS berichtete. Laut Polizeibericht zog sich das Angreifer-Trio zunächst zurück, um wenig später mit Messern bewaffnet wieder aufzutauchen. Nach bisherigen Ermittlungen stach lediglich Khalil H. zu. Bei seiner Festnahme trug er noch die blutverschmierte Kleidung.
Legal im Land, ein kriminelles Leben auf Staatskosten
Jetzt sitzt er wegen eines versuchten Tötungsdelikts ein und wieder einmal diskutiert die aufgebrachte Öffentlichkeit, warum der zigfach vorbestrafte Syrer nicht längst schon abgeschoben worden war. Die Antwort: Weil in Deutschland bislang keine Syrer und Afghanen zurückgeschickt werden durften, mit der Begründung, dass ihre Heimatländer für sie zu gefährlich seien.
Khalil H. hatte eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung. Die galt allerdings nur bis zum November vergangenen Jahres. Weil der Syrer eine Verlängerung beantragte und darüber noch nicht entschieden wurde, hielt er sich ganz legal im Gastland auf und lebte von Sozialleistungen.
Jetzt soll das zuständige Regierungspräsidium eine Ausweisung prüfen. Doch noch wird Khalil H. nicht nach Syrien abgeschoben.
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