Offizielles deutsches Behördenformular: Als Geschlecht der Mutter kann man jetzt „männlich angeben
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Von linker Verrücktheit zu behördlicher Wirklichkeit: Das Geschlecht der Mutter ist jetzt Ansichtssache – auch für deutsche Ämter.
Ein NIUS-Mitarbeiter wollte eigentlich nur etwas ganz Normales tun: die Geburt seines Kindes im Ausland offiziell ins deutsche Geburtenregister eintragen lassen. Doch was er dabei entdeckte, lässt einen nur noch ungläubig den Kopf schütteln.
Im offiziellen Formular des deutschen Geburtenregisterantrags – dem „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister“ – findet sich bei der Kategorie „Angaben über die leibliche Mutter“ ein Feld, das stutzig macht. Wörtlich heißt es dort: weiblich / männlich / divers / keine Angaben.

Das offizielles Behördendokument
Die Person, die das Kind ausgetragen und geboren hat, – die leibliche Mutter – kann laut deutschem Formular beim Geschlecht als männlich geführt werden. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Kind wird geboren, und die Person, die es zur Welt bringt, wird offiziell als Mann geführt.
Die biologische Tatsache, dass nur Frauen gebären können, wird im Namen der „Geschlechtsidentität“ kurzerhand ideologisch ausgehebelt. Behörden beugen sich der Queer-Doktrin – und machen aus Müttern Männer.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Der NIUS-Mitarbeiter hat das Kreuzchen dann doch nicht bei „männlich“ gesetzt.
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