Bundesregierung will jetzt doch Zuckersteuer erheben
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Erst war eine Abgabe geplant, jetzt soll doch eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke kommen. Der Gesetzentwurf wird daher im Bundesfinanzministerium erarbeitet, nicht im Gesundheitsministerium.
Wegen rechtlicher Bedenken hat die Bundesregierung davon abgesehen, eine Sonderabgabe auf Softdrinks einzuführen, berichtet die Welt. Dass nun doch eine Steuer erhoben werde, habe parteipolitische Brisanz. Während Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Daniel Günther für eine Steuer warb, hatte sich der CDU-Parteitag im Frühjahr dagegen ausgesprochen.

Ungesund – und demnächst auch teurer: zuckerhaltige Getränke.
Angst vor Image als Verbotspartei
Man solle lieber aufklären als verbieten, argumentierten die Gegner der Zuckersteuer. Es gebe „die Sorge, dass die CDU angesichts von höherer Tabak-, Alkohol- und nun Zuckersteuer als Verbotspartei angesehen wird“. Die Experten der Finanzkommission Gesundheit hatten ab 2028 eine „nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke“ vorgeschlagen. Bei fünf bis acht Gramm pro 100 Milliliter sollen 26 Cent je Liter anfallen, bei mehr als acht Gramm 32 Cent (beträfe etwa Coca Cola). Steuerfrei sollen nur Getränke mit einem Zuckergehalt von weniger als fünf Gramm je 100 Milliliter bleiben.
Die Produzenten wehren sich. In einem offenen Brief, unterzeichnet von mehr als 300 Unternehmen (neben Softdrink-Hersteller auch Brauereien und Fruchtsaftproduzenten), sprechen sie von politischer Symbolpolitik und warnen vor wirtschaftlichen Nachteilen. Der Mittelstand werde getroffen. Aber auch die Verbraucher würden durch eine Zuckersteuer belastet.
Der Gesetzentwurf soll bereits Anfang kommender Woche vom Kabinett verabschiedet werden.
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