Bundesverwaltungsgericht: Versammlungsverbote während Corona waren verfassungswidrig
- Bundesverwaltungsgericht fällt wegweisendes Urteil zu Versammlungs- und Demoverboten wärhrend Corona
- Die Einschränkungen im konkreten Fall waren nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
- Urteil dürfte Strahlkraft auf weitere Entscheidungen entfalten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein wegweisendes Urteil über die Rechtmäßigkeit der Versammlungsverbote während der Corona-Krise gefällt. Der Richterspruch könnte zum Präzedenzfall werden.
Ein Mann aus Dresden hatte gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 17. April 2020 geklagt. Gemäß der damals geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung waren alle Versammlungen fast jeder Art untersagt. Ausnahmegenehmigungen konnten nur im Einzelfall auf Antrag erteilt werden, sofern sie aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar waren.
Schwerwiegender Eingriff in die Versammlungsfreiheit
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht stellten nun fest, dass die Regelungen besagter Verordnung nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar waren. Das Gericht betonte, dass die pauschale Untersagung aller Versammlungen einen schwerwiegenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellte, die ein grundlegendes Recht einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist.
Hintergrund: Gemäß Artikel 8 des Deutschen Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht allen deutschen Bürgern das Recht zu, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ohne dabei eine Anmeldung oder Erlaubnis einholen zu müssen. Dieses Recht gewährleistet den Bürgern die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anliegen öffentlich zu äußern und dadurch auf gesellschaftliche oder politische Missstände aufmerksam zu machen. Ziel der Mütter und Väter des Grundgesetzes war, dass die Bürger politischen Druck auf Regierungen und Entscheidungsträger ausüben und somit Einfluss nehmen können. Die Versammlungsfreiheit bildet somit die Grundlage einer funktionierenden Demokratie und soll einen wirksamen Schutz vor politischer Willkür und Unterdrückung bieten.
Urteil der Richter: Ein generelles Versammlungsverbot zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 stand nicht im Verhältnis zur Schwere eines Eingriffs in dieses Grundrecht. Das Gericht bemängelte außerdem, dass die Verordnung keine klaren Kriterien dafür enthielt, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar wären. Zudem lag die Entscheidung über die Genehmigung im Ermessen der Behörden, was zu einer fehlenden Rechtssicherheit führte.
Was bedeutet das Urteil? Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird Auswirkungen auf die künftige Handhabung von Versammlungsverboten und weitere Verfahren dieser Art haben. Verordnungsgeber müssen nun klare Richtlinien für die Zulässigkeit von Versammlungen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes festlegen. Die Rechtssicherheit der Bürger und die Wahrung der Versammlungsfreiheit sollen dabei im Mittelpunkt stehen.
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