Weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Pinocchio“ bezeichnet hat: Polizei ermittelt gegen User aus Heilbronn wegen Beleidigung
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Ein scheinbar harmloser Kommentar auf Facebook hat für einen Rentner aus Heilbronn unerwartete Konsequenzen: Wie die Heilbronner Stimme exklusiv berichtet, hat die Polizei ein Verfahren wegen mutmaßlicher Beleidigung eingeleitet, weil der Mann den Bundeskanzler Friedrich Merz mit der Märchenfigur Pinocchio verglichen hat. Der Betroffene sieht dem Bericht zufolge nur einen Witz, doch die Behörden prüfen nun, ob es sich um eine Ehrverletzung handelt.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober vergangenen Jahres, als Merz und der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann Heilbronn besuchten, um den Spatenstich für den Innovation Park Artificial Intelligence (IPAI) zu setzen. Die örtliche Polizei informierte auf ihrer Facebook-Seite über ein vorübergehendes Flugverbot aus Sicherheitsgründen. Darauf reagierte der Heilbronner Nutzer mit dem Kommentar „Pinocchio kommt nach HN“, ergänzt um ein Emoji mit einer langen Nase.
Drei Monate später, Ende Januar, erreichte den Rentner ein Schreiben der Kriminalpolizei: Gegen ihn werde wegen Verdachts auf Beleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ermittelt. Der betroffene Mann ist verärgert. „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen.“

Friedrich Merz und Winfried Kretschmann beim Spatenstich für den Innovationspark für Künstliche Intelligenz (IPAI) in Heilbronn.
Polizei sieht Anfangsverdacht für eine Straftat
Die Anzeige stammt vom Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Heilbronn, das die Kommentare auf den offiziellen Kanälen überwacht. Polizeisprecher Andreas Blind erklärt: „Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.“ Polizisten seien verpflichtet, bei Verdacht auf Straftaten einzugreifen; die Staatsanwaltschaft entscheide dann weiter.
Merz ist laut Heilbronner Stimme nicht der Erste, der mit Pinocchio assoziiert wird. Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner warf dem Kanzler Wortbruch vor, weil er eine angekündigte Senkung der Stromsteuer für Haushalte nicht umsetzte. Merz müsse aufpassen, „nicht zum Pinocchio-Kanzler“ zu werden. Der AfD-Politiker Stephan Brandner bezeichnete Merz als „Pinocchio Fritze“, da er mit Plänen für neue Schulden gegen sein Wahlversprechen zur Schuldenbremse verstoßen habe. Auf Brandners Instagram-Profil ist noch immer eine Fotomontage zu sehen, die Merz mit Pinocchio-Hut und langer Nase zeigt.

Auch Grünen-Chefin Franziska Brantner assoziierte Merz mit Pinocchio.
Juristen sehen unverhältnismäßiges Vorgehen – und Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt
Rechtsanwälte halten die Vorwürfe für überzogen. Der Berliner Jurist Dr. Moritz Ott teilte gegenüber dem Medium mit: „Natürlich darf man beispielsweise Friedrich Merz als Pinocchio bezeichnen.“ Dies falle „in den Bereich der Meinungsäußerung und ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt.“ Da der Begriff auf eine Märchenfigur verweise und kein direktes Schimpfwort sei, liege keine formale Beleidigung vor. Sollte der Kommentar auf Merz abzielen, kritisiere er politische Diskrepanzen zwischen Ankündigungen und Taten, was keine Schmähkritik sei. Ott weiter: „Für mich ist dieser Pinocchio-Post keinesfalls strafbar. Ein Bundeskanzler muss so etwas aushalten.“ Solche Fälle gegen öffentliche Personen würden meist eingestellt.
Ähnlich urteilt der Hamburger Medienrechtsanwalt Dr. Michael Rath-Glawatz: „Die Bezeichnung ,Pinocchio‘ halte ich für ein Werturteil, keine (unwahre) Tatsachenbehauptung. Personen, die im öffentlichen Leben stehen, müssen es hinnehmen, auch abschätzig kritisiert zu werden. Eine Ehrverletzung sehe ich nicht.“ Unklar sei, ob der Post Merz oder Kretschmann meine; beide könnten als ungenau mit der Wahrheit umgehend wahrgenommen werden. Rath-Glawatz rät dem Beschuldigten, einen Anwalt zu konsultieren und Akteneinsicht zu fordern. Sollte es zu einem Prozess kommen und das Gericht eine Beleidigung erkennen, sei höchstens eine geringe Geldstrafe denkbar. Zum Vergleich: Fans des Eishockey-Teams Heilbronner Falken stellten kürzlich den Geschäftsführer Franz Böllinger auf einem Banner mit Pinocchio-Nase dar.
Der Heilbronner Rentner hat sich gegenüber der Polizei geäußert. In seiner Stellungnahme gegenüber der Heilbronner Stimme heißt es: „Der Kommentar ’Pinocchio kommt nach Heilbronn’ stellt keine gezielte Beleidigung einer konkreten Person dar.“ Es werde weder ein Name genannt noch jemand direkt angesprochen. Für ihn sei es „eine mehrdeutige, symbolische und satirische Meinungsäußerung im politischen Kontext“, geschützt durch die Meinungsfreiheit. An die Behörden gerichtet: „Deshalb bitte ich Sie, das Ermittlungsverfahren aufzuheben.“
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