Regenbogenflaggen jetzt auch an Gerichten: Wie neutral ist die Justiz?
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Pride-Flaggen in ganz Deutschland und die Frage: Was hat das noch mit staatlicher Neutralität zu tun?
Nachdem die Polizei Berlin erst vor wenigen Tagen die Pride-Flagge vor ihren Präsidium hisste, wehen nun auch vor dem Amtsgericht in Berlin-Kreuzberg drei Regenboggenflaggen. Besonders auffällig: Bei der Flagge in der Mitte handelt es sich um die sogenannte Progress-Flagge. Für die einen ein Symbol, das die Rechte von nonbinären und Transpersonen stärker betont, für die anderen Ausdruck einer totalitären Ideologie, die biologische Geschlechter negiert.
Was hat so eine Flagge an einem Gerichtsgebäude zu suchen?
Tatsächlich ist das Hissen der Regenbogenflagge an staatlichen Gebäuden erst seit letztem Jahr offiziell erlaubt. Die Erlaubnis geht auf einen Erlass von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zurück. Diese hatte im April des letzten Jahres verfügt, dass die Beflaggung mit der Pride-Flag unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sei.
Heute habe ich das #Amtsgericht Kreuzberg - Familiengericht - in voller Pracht einer dreifachen #Regenbogenbeflaggung erblickt. 🌈
— Friedemann Däblitz (@dablitz_f) July 17, 2023
Im #Grundgesetz habe ich weder die sog. „#LGBT+ Pride Flag“, noch die „Inter* Inclusive Pride Flag“ gefunden.
Ich habe dazu einige Fragen an die… pic.twitter.com/z1BnAlX3s8
So müsse sich die Beflaggung unter anderem auf einen konkreten Termin wie etwa den „Christopher Street Day“ beziehen und dürfe nicht an einem regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstag stattfinden. Dass diese Regelung allerdings sehr großzügig ausgelegt wird, wird deutlich, wenn man sich bewusst macht, dass der diesjährige „Christopher Street Day“ in Berlin erst am kommenden Samstag stattfindet.
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Gerichte sind dem Grundgesetz verpflichtet
Unabhängig davon stellt sich jedoch die Frage, was derlei politische Symbole überhaupt an einem deutschen Gerichtsgebäude zu suchen haben. Wie neutral ist die Justiz eines Landes, das sich derart mit einer politischen Bewegung gemein macht? Wie ernst kann man ein Gericht nehmen, das sich zu einer Ideologie bekennt, die daran glaubt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt?
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Ein deutsches Gericht ist dem Grundgesetz verpflichtet. In ihm ist bereits verankert, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. Extra-Bekenntnisse im Dienste ideologischer Minderheiten sind hier gänzlich fehl am Platz.
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