Weil eine Frau einen Vergewaltiger „Vergewaltiger-Schwein“ nennt, wird sie länger weggesperrt als der Vergewaltiger
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Die Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark schlug bundesweit hohe Wellen. Nicht nur, weil ein 15-jähriges Mädchen von neun Tätern im Alter von 16 bis 20 Jahren sexuell missbraucht und vergewaltigt wurde, auch weil das Hamburger Landgericht nur eine einzige Freiheitsstrafe und acht Bewährungsstrafen aussprach.
Weil eine 20-Jährige einen der Vergewaltiger als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“ beschimpft hatte, wird ihr nun länger die Freiheit entzogen als acht von neun Vergewaltigern selbst. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, verurteilte das Hamburger Landgericht die 20-Jährige zu einem Wochenende im Jugendarrest.
Sie habe die Whatsapp-Nachrichten aus einem Reflex heraus versendet, als sie von der Vergewaltigung der 15-Jährigen im Stadtpark erfuhr, berichtet die Zeitung über die Beweggründe der 20-Jährigen. Für die Beleidigungen bekommt sie nun ein Wochenende Freiheitsentzug – mehr als neun der zehn Angeklagten.
Einer der Angeklagten muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft, die anderen acht Angeklagten bekamen Bewährungsstrafen. Die acht, die Bewährung bekamen, müssen jetzt jeweils 60 Sozialstunden leisten. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Das Skandal-Urteil von Hamburg
Das Gruppenvergewaltigungs-Urteil von Hamburg sorgte wegen seiner Milde bundesweit für heftige Debatten.
Obwohl die Richterin selbst ausführte, dass für die Angeklagten erkennbar gewesen sein muss, dass das Mädchen die sexuellen Handlungen nicht gewollt habe, obwohl die Richterin den Angeklagten vorwarf, dass es kein Wort des Bedauerns gab, sprach sie die milden Urteile. Wegen des Alters der Täter wurde nach Jugendstrafrecht entschieden. Die Richterin wurde in der Folge massiv angefeindet.
Was passiert war ...

Der Tatort: der Hamburger Stadtpark
Vier der Angeklagten hatten zunächst das volltrunkene Mädchen (mindestens 1,6 Promille) in ein Gebüsch geführt und gegen den Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen vorgenommen – ihr wurden Handy und Geldbeutel abgenommen. Danach machten sich zwei weitere der Angeklagten über das Mädchen her, ehe sie verwirrt und betrunken dem nächsten Vergewaltiger in die Arme lief, der sie sexuell missbrauchte. Schließlich brachten drei weitere der Angeklagten sie erneut in das Gebüsch, einer von ihnen wurde freigesprochen.
Fünf der Angeklagten sind Deutsche, unter den übrigen sind ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane und ein Armenier.
Rund um den Prozess zur Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark laufen 140 Ermittlungen wegen ähnlicher Kommentare und Beleidigungen im Internet oder in Gruppenchats.
Mehr NIUS: Gruppenvergewaltigung in Hamburg: Warum dieses Urteil ein Skandal ist
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