Aus Angst vor einer AfD-Regierung: Innenminister planen neue deutsche Sicherheitsarchitektur
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In Hamburg findet vom 17. bis 19. Juni die 225. Sitzung der Innenministerkonferenz statt. Berichten zufolge wird die drohende Regierungsbeteiligung der AfD in zahlreichen inoffiziellen Runden, insbesondere in der traditionellen Kaminrunde, intensiv besprochen. Die Innenminister von Bund und Ländern diskutieren dabei Maßnahmen, mit denen einer möglichen AfD-Regierung der Zugriff auf zentrale Teile der deutschen Sicherheitsarchitektur verweigert werden könnte. Hinter verschlossenen Türen stehen dabei Optionen im Raum, die tief in föderale Strukturen und verfassungsrechtliche Grundsätze eingreifen würden.
Das eigentliche Thema der Innenministerkonferenz heißt AfD
Das Szenario einer AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern wird von den Innenministern zwar nicht öffentlich auf die Tagesordnung gesetzt, aber hinter den Kulissen intensiv diskutiert. Mehrere Minister, hauptsächlich aus CDU-geführten Ländern, lehnen eine offene Befassung ab, da man der AfD mitten im Wahlkampf keine weiteren Aufhänger bieten will. Gleichzeitig wird aus diversen Quellen berichtet, dass bereits konkrete Überlegungen bestehen, wie die Arbeitsweise der gesamten deutschen Sicherheitsarchitektur angepasst werden könnte.

Ulrich Siegmund werden in Sachsen-Anhalt die besten Chancen auf eine AfD-Regierung eingeräumt. In Umfragen steht die AfD kurz vor der absoluten Mehrheit.
Das Einstimmigkeitsprinzip soll fallen
Ein zentraler Diskussionspunkt ist das bisher praktizierte Einstimmigkeitsprinzip bei Beschlüssen der Innenministerkonferenz. Dieses Prinzip dient dazu, kein Bundesland einfach überstimmen zu können. Sollte ein AfD-Innenminister künftig mit am Tisch sitzen, wird erwogen, dieses Prinzip in Zukunft zu umgehen. Künftige Beschlüsse der Innenministerkonferenz könnten dann auch gegen den Willen eines demokratisch legitimierten Landesinnenministers getroffen werden. Damit würde ein Kernprinzip des deutschen Föderalismus, und zwar die Gleichrangigkeit der Bundesländer, formell abgeschafft.

Um eine mögliche AfD-Regierung zu schwächen, soll das Einstimmigkeitsprinzip der IMK fallen.
Sensible Informationen sollen nicht mehr fließen
Ein weiterer sensibler Bereich ist der Zugang zu vertraulichen Informationen der Sicherheitsbehörden. Zugriff auf geheime Informationen soll einem oder mehreren potenziellen AfD-Innenministern verweigert werden können. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul hat diese Schwierigkeit bereits erkannt und bei der Düsseldorfer Landespressekonferenz im Mai gefragt: „Aber wie will man das verhindern, wenn das gewählte Regierungsvertreter sind? Da habe ich keine Antwort drauf, wenn ich ehrlich bin.“ Auch hier wäre der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung der Bundesländer und ihrer Regierungen verletzt.
Stärkung des Bundesamts für Verfassungsschutz auf Kosten der Länder
Zusätzlich wird eine Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) diskutiert. Eine entsprechende Beschlussvorlage, ausgerechnet aus Mecklenburg-Vorpommern, soll bereits vorliegen. Während offiziell von besserer Koordination gesprochen wird, könnte eine solche Stärkung in der Praxis dazu dienen, sensible Informationen stärker auf Bundesebene zu bündeln und damit den Einfluss eines AfD-Innenministers auf Landesebene zu begrenzen.
Besonders brisant ist, dass diese Kompetenzverschiebung nicht gegen, sondern mit den Ländern erfolgt. Mehrere Landesinnenminister zeigen sich bereit, Einfluss und Informationen zugunsten des Bundes abzugeben, solange dies der Eindämmung der AfD dient. Verfassungsrechtlich ist das problematisch: Das Grundgesetz weist zentrale Teile der Sicherheitspolitik den Ländern zu. Eine Stärkung der Zentralstellenfunktion des BfV verschiebt die Machtbalance zwischen Bund und Ländern. Die Länder betreiben damit ihre eigene Selbstentmachtung, deren langfristige Folgen für den Sicherheitsföderalismus kaum absehbar sind.

Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (r) und Sinan Selen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (2.v.r)
Auch BKA-Präsident Münch will Informationen verweigern
Bereits Ende 2025 warnte BKA-Präsident Holger Münch öffentlich vor den Folgen einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung auf Landesebene. In einem Interview mit dem Tagesspiegel sagte er, es stelle sich die Frage, „was passiert, sollte die AfD im nächsten Jahr in einem Bundesland in Regierungsverantwortung kommen“. Die Partei könnte dann „Zugriff auf schützenswerte und sensible Daten und Informationen haben, was Auswirkungen auf die übergreifende Zusammenarbeit haben würde“. Münch plädierte zwar nicht dafür, sicherheitshalber alle Informationen zu löschen, betonte aber, man müsse darüber nachdenken, „wie offen wir dann mit Informationen im Verbund umgehen können“.

Holger Münch, Präsident des BKA, in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“
Die Maßnahmen werden ausschließlich in Hinterzimmern diskutiert
Diese weitreichenden Überlegungen finden vollständig außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung statt. Während die Innenminister betonen, sich im Plenum vorrangig mit Themen wie Sozialleistungsbetrug oder Bürgergeld zu beschäftigen, werden brisante Fragen häufig ohne Protokoll und fernab der Öffentlichkeit in der sogenannten Kaminrunde besprochen.
Die Innenminister vermeiden damit bewusst eine offene Debatte, um der AfD keine Möglichkeit zu geben, sich als Opfer politischer Ausgrenzung darzustellen und dieses Narrativ im bevorstehenden Wahlkampf in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zu nutzen. Eine transparente und öffentliche Auseinandersetzung darüber, ob und wie föderale und verfassungsrechtliche Grundsätze zugunsten politischer Absicherung relativiert werden, wird dadurch verhindert.
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Florian Morsch
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