140-Milliarden-Lücke: Finanzministerium verlangt harte Einschnitte für den Haushalt 2027
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Das Bundesfinanzministerium erhöht den Druck auf die Ressorts: Für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 und die neue Finanzplanung sollen alle Ministerien deutlich einsparen. In einem Rundschreiben von Haushaltsstaatssekretär Steffen Meyer (SPD) an die Häuser heißt es, die Aufstellung des Etats sei eine „enorme Aufgabe“, der Handlungsdruck bleibe „hoch“. Daher stünden alle Ressorts in der Verantwortung, „zu struktureller Konsolidierung beizutragen“, berichtet das Handelsblatt.
Zur Begründung verweist das Ministerium auf die „haushalts- und finanzpolitische Gesamtsituation“. Die Spielräume seien begrenzt, erwartet werde eine grundlegende Überprüfung der Ausgaben und eine klare Prioritätensetzung. Meyer fordert, „alle“ müssten einen Beitrag leisten, „um die Handlungsbedarfe aufzulösen“.
Mit den „Handlungsbedarfen“ sind Finanzierungslücken gemeint, die in der bisherigen Planung noch nicht geschlossen sind. Aus dem Umfeld von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hieß es zuletzt, dass sich die Lücken für die Jahre 2027 bis 2029 auf mehr als 140 Milliarden Euro summieren.

Haushaltsstaatssekretär Steffen Meyer (SPD)
Steigende Sozialausgaben, sinkende Steuereinnahmen
Für 2027 fällt der Konsolidierungsbedarf demnach geringer aus als in den Folgejahren. Ein zunächst veranschlagtes Loch von rund 30 Milliarden Euro habe das Finanzministerium auf etwa zehn Milliarden Euro reduziert. Dazu trug nach Angaben aus dem Ressort bei, dass im Vorjahr keine milliardenschwere Rücklage angetastet wurde und Mittel stattdessen für den Etat 2027 reserviert werden konnten.
Ab 2028 verschärft sich die Lage deutlich: Für 2028 und 2029 wird jeweils eine Lücke von über 60 Milliarden Euro pro Jahr erwartet. Als Treiber gelten steigende Sozialausgaben, während die Steuereinnahmen wegen der schwachen Konjunktur hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Klingbeil will daher schon in den Verhandlungen zum Haushalt 2027 eine Strategie entwickeln, um die großen Fehlbeträge der Folgejahre zu schließen. Das Gesamtpaket zur Auflösung der „Handlungsbedarfe“ müsse „in allen Jahren des neuen Finanzplans“ abgebildet werden, heißt es in dem Schreiben.
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