ADAC warnt vor Kiffen am Steuer, Juristen befürchten „Cannabis-Kollaps“
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Zum 1. April will die Ampel die Legalisierung von Cannabis besiegeln. Kommende Woche soll der Bundestag über den Plan abstimmen. Doch es gibt weiter Störgeräusche über das Projekt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) …
Der Autofahrerclub ADAC mahnt zu einer intensiven Aufklärung über erhöhte Unfallrisiken. „Klar ist, dass mit der Sicherheit im Straßenverkehr nicht experimentiert werden darf“, so ein Sprecher. Cannabis-Konsum könne die Wahrnehmung verändern und das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen. Insbesondere Personen, die im Zuge einer Legalisierung Cannabis ausprobieren wollten und sich vorab nicht mit seiner bewusstseinsverändernden Wirkung auseinandergesetzt hätten, seien sich dieser Gefahr womöglich nicht ausreichend bewusst.
Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen sollen damit für Volljährige ab 1. April zum Eigenkonsum erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Vereine zum gemeinsamen Cannabis-Anbau möglich werden. Vorgesehen sind zahlreiche Regeln und Vorgaben. Begleitend lässt das Verkehrsministerium von einer Expertengruppe ermitteln, wie ein gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC gefasst werden könnte. Ergebnisse dazu sollen im Frühjahr vorliegen.
Der ADAC schlägt eine differenzierte Regelung mit tendenziell strengeren Vorgaben für Fahranfänger vor – ähnlich wie beim Umgang mit Alkohol am Steuer in der Probezeit nach dem Führerschein-Erwerb und für unter 21-Jährige. Bei Fahranfängern sollte weiterhin die bloße Möglichkeit einer Wirkung der berauschenden Substanz bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sanktioniert werden. Jenseits dieser besonders gefährdeten Gruppe müsse das Ziel sein, einen Wert zu definieren, „bei dem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit tatsächlich zu erwarten und nicht nur theoretisch möglich ist“.
SPD-Ministerin: „Der Entwurf ist Murks“
Während der ADAC sich mit der Umsetzung in der Praxis auseinandersetzt, sorgt der Lauterbach-Plan auch innerhalb der SPD für Unverständnis: „Der nun vorliegende Entwurf ist Murks, denn es ist ein schlechter Kompromiss“, sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Alle guten Hinweise seien fast vollständig ignoriert worden, kritisierte die Ministerin. „Und daher kann man zumindest aus heutiger Sicht der Polizei sagen: Das Gesetz ist nicht praxistauglich. Das eigentliche Ziel, mit einer gesteuerten Abgabe zahlreiche Verbesserungen und Entlastungen zu erreichen, wird so in der Praxis fehlschlagen.“

Niedersachsens Innenministerin Behrens hat kein Verständnis für Gesundheitsminister Lauterbach
Kritik kommt auch von Juristen. Im Fach-Magazin LTO („Legal Tribune Online“) warnt Tim Engel, Oberstaatsanwalt in Köln, vor einem „Cannabis-Kollaps“. Grund ist ein rückwirkender Straferlass, für den die Behörden hunderttausende Fälle neu bewerten müssten. Das sei kaum zu stemmen. Gerichte müssten in Fällen, in denen Cannabis-Missbrauch Teil des Verfahrens ist („deliktische Mischfälle“) die Gesamtstrafe neu festsetzen. Engel schreibt mit Blick auf den 1. April: „Da sich am Stichtag eine Vielzahl von Verfahren noch in der Vollstreckung befänden, müssten die betroffenen Verurteilten an dem Tag unverzüglich aus der Haft oder der Maßregeleinrichtung entlassen werden.“
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