Der brisante „Einzelplan 60“: In den nächsten 24 Stunden dreht sich alles um dieses Ampel-Milliarden-Grab
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Am Donnerstag trifft sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, um über die Zukunft der Ampel-Koalition zu entscheiden. Im Fokus steht dabei insbesondere der Einzelplan 60. Was steht dort drin? Und um welche Summen geht es?
Nach dem Karlsruhe-Urteil herrscht in der Koalition das große Zittern. Mittlerweile wird auch der Regierung klar, dass nicht nur der Klima- und Transformationsfonds (KTF) vom Bundesverfassungsgericht abgesägt wurde, sondern weitere Sondertöpfe durch die Rechtsprechung beeinträchtigt sind. Einer von ihnen ist beispielsweise der Wirtschaftsstabilitätsfonds (WSF), besser bekannt als „Doppelwumms“.
Der Doppelwumms wackelt
Der Bund bewilligte für diesen im vergangenen Jahr Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro, um die hohen Strom-, Gas- und Fernwärmepreise abzufedern. Das konnte er, weil die Schuldenbremse durch die Notlage Corona und Ukraine-Krieg in diesem Jahr ausgesetzt war. Das Geld sollte aber nicht nur 2022, sondern auch 2023 und 2024 genutzt werden. Diese Überjährigkeit von Sondervermögen hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aber gerade moniert. Kredite müssen im selben Jahr verwendet werden, sonst verfallen sie. Daher zweifelt auch Wirtschaftsminister Habeck, ob die Finanzierung der Energiepreisbremsen noch von der Verfassung gedeckt ist.

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Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium auch den WSF gesperrt. Aufgrund der Karlsruher Entscheidung könnten die WSF-Kreditermächtigungen „im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden“, heißt es in einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer an die anderen Ministerien. Demnach können Ausgaben nur nach Einwilligung des Finanzministeriums getätigt werden. Aber: „Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 ist nicht betroffen“, hieß es. Die bis Ende des Jahres nötigen Mittel dafür seien bereits an die Lieferanten geflossen.
Im Fokus bei der Haushaltssitzung steht der Einzelplan 60
Am Donnerstag trifft sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um 13 Uhr, um über die Zukunft der Ampel-Koalition zu entscheiden. Im Fokus steht dabei insbesondere der Einzelplan 60, in dem Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst werden, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können, sondern dem Bund. Im Papier, über das die Bundestagsabgeordneten am Donnerstag verhandeln, findet sich sowohl der Klima- und Transformationsfonds (Anlage 3) als auch der Wirtschaftsstabilitätsfonds (Anlage 7).
In Anlage 3 des Plans heißt es: „Das Sondervermögen KTF stellt auch weiterhin ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland dar.“ Doch mit dem Urteil aus Karlsruhe wackeln viele Projekte.
NIUS listet einige Beispiele, die im Haushalt für 2023 vorgesehen sind:
- Modellprojekte im öffentlichen Nahverkehr (im Haushalt 2023 eingeplant: 149 Millionen Euro)
- Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (70 Millionen Euro)
- Zuschüsse an stromintensive Unternehmen (drei Milliarden Euro)
- Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität (589 Millionen Euro)
- Klimaneutrales Fliegen (170 Millionen Euro)
- Ausgleichszahlungen für Betreiber von Kraftwerken (505 Millionen Euro)
- Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge (2,1 Milliarden Euro)
- Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinstruktur (1,9 Milliarden Euro)
Zusätzlich kommen andere Zahlungsversprechen hinzu
Zusätzlich ist der Bund erhebliche Verpflichtungsermächtigungen eingegangen. Bei den Zuschüssen zur Entlastung beim Strompreis gibt der Plan beispielsweise eine Zahlungsversicherung von 10,2 Milliarden Euro für den Haushalt 2024 aus. Auch für die Dekarbonisierung der Industrie sind nicht nur 2,2 Milliarden Euro für 2023 eingeplant, sondern ebenfalls gigantische Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 68,2 Milliarden Euro weit über 2040 hinaus. Ähnlich sieht es bei der Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbaren Energie im Gebäudebereich aus. Hier sind für 2023 rund 16,9 Milliarden Euro angesetzt. Obendrauf sollten ursprünglich 12,4 Milliarden Euro Verpflichtungsermächtigungen bis 2033 kommen.
Doch nun wackelt auch der WSF-Fonds, der unter Anlage 7 zu finden ist. Hier geht es um die Finanzierung der Gaspreisbremse in Höhe von 40,3 Milliarden Euro und um Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse, wofür 43 Milliarden Euro veranschlagt sind. Zusätzlich interessant: Auch die Bundesbeteiligung am Energiekonzern Uniper ist hier mit 15,2 Milliarden Euro veranschlagt.
Wie diese Positionen ausgeglichen werden soll und ob sie weiterhin Bestand haben, ist derzeit völlig unklar. Noch am Dienstag sprach das Bundesfinanzministerium im Haushaltsausschuss von einer „fortgeschrittenen Bewertung“ der juristischen Folgen. Öffentlich äußern wollte man sich bislang nicht.
Bis Donnerstag will das Bundesfinanzministerium jedoch eine „finale Bewertung“ abgeben und einen eigenen Vorschlag preisgeben, wo das notwendige Geld herkommen soll.
In den nächsten 24 Stunden entscheidet sich für die Ampel alles.
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