Hundert Singles und 146 Zweier-Haushalte erhalten über 5000 Euro Bürgergeld!
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In Deutschland hatten im April 2023 fast 6.000 sogenannte Bedarfsgemeinschaften einen Zahlungsanspruch an die Bundesagentur für Arbeit von über 5.000 Euro Bürgergeld. Aber wer genau erhält so viel Geld?
Die größte Gruppe der Haushalte, die über 5.000 Euro Bürgergeld kassierten, waren Paare mit drei oder mehr Kindern. Rund 55 Prozent fielen in diese Gruppe. Unter den Bürgergeld-Familien mit drei und mehr Kindern stellen Ausländer derzeit rund 66,4 Prozent aller Langzeitarbeitslosen. Jeder dritte von ihnen hat einen syrischen Pass.

Unverhältnismäßig hohe Bürgergeld-Bezüge
Die zweitgrößte Gruppe der Haushalte, die über 5.000 Euro erhielten, waren mit 14 Prozent Familien mit zwei Kindern. Dann folgen Alleinerziehende mit drei Kindern. Sie waren mit knapp 11 Prozent unter den über 5.000 Euro-Beziehern vertreten. Es folgen Partner mit einem Kind (sieben Prozent), Alleinerziehende mit zwei Kindern (fünf Prozent) und Alleinerziehende mit einem Kind (drei Prozent). Das Überraschende: Auch 100 Single-Haushalte und 146 Zweier-Haushalte ohne Kinder kassierten im April über 5.000 Euro.
Konkrete Angaben, weshalb auch Alleinstehende von derart hohen Summen profitierten, macht die Bundesagentur für Arbeit nicht.
„Die ausgewiesenen Zahlungsansprüche umfassen alle Leistungsarten des SGB II“, teilt ein Sprecher gegenüber NIUS mit. „Nach unseren Analysen haben die Bedarfsgemeinschaften (BG) mit auffällig hohen Zahlungsansprüchen in der großen Mehrheit Leistungen für einmalige Kosten der Unterkunft in individuellen Bedarfssituationen. Hierunter fallen z.B. Umzugskosten, Maklergebühren, Kautionen oder Instandhaltungskosten für selbst genutztes Eigentum. Diese einmaligen Kosten der Unterkunft fallen in einem Berichtsmonat an und erhöhen den Zahlungsanspruch zu diesem Zeitpunkt.“
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