Verlängerung eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart: Kippt Klingbeil die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos?
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Profitieren E-Autofahrer, die ihr Fahrzeug ab 2026 neu zulassen, auch von steuerlichen Entlastungen? Das ist unklar. Obwohl die Steuerfreiheit für E-Autos im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, kommt es zu Verzögerungen.
Ein Anreiz zum Kauf eines neuen Elektroautos steht ab dem kommenden Jahr auf der Kippe: die Befreiung von der Kfz-Steuer. Von Jahresbeginn an neu zugelassene E-Autos könnten nicht mehr von dieser Entlastung profitieren. In der Bundesregierung gibt es noch keine Entscheidung über eine Verlängerung.

Schießt Klingbeil quer? Die Steuerbefreiung von E-Autos liegt auf seinem Tisch und kommt nicht voran
Ein Sprecher von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Verlängerung der befristeten Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 sei im Koalitionsvertrag vereinbart. „Die Umsetzung wird aktuell geprüft.“
Es werde einen „Autodialog“ geben, wo weitere Maßnahmen zur Stärkung der Automobilindustrie beraten werden. Der Autogipfel soll laut Regierungskreisen am 9. Oktober stattfinden. Teilnehmen sollen demnach mehrere Minister, die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Autoindustrie, die großen Produzenten und Zulieferer sowie Vertreter der Arbeitnehmerseite.
Autolobby: Steuerbefreiung für E-Autos habe sich etabliert
Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, sagte, die Koalition müsse schnellstmöglich die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 sicherstellen, wie im Koalitionsvertrag zugesagt.

Hildegard Müller ist Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie
„Die Steuerbefreiung hat sich als wirksamer Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge bewährt, würde jedoch für Neuzulassungen ab 1.1.2026 nicht mehr greifen – mit erheblichen Folgen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität bei Pkw und Nutzfahrzeugen.“
Verkehrsministerium hält Verlängerung für notwendig
Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte, das Ressort halte grundsätzlich eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für notwendig, weil damit ein Anreiz für private Käufer geschaffen werde. Federführend sei aber das Bundesfinanzministerium.
Das bedeutet: Potenzielle E-Auto-Kunden haben aktuell keine Klarheit, wie es weitergeht – also ob ein ab 2026 neu zugelassenes E-Auto von der Kfz-Steuer befreit ist und ob dies dann bis 2035 gilt. Der Ball liegt nun bei Lars Klingbeil.

Für den schwächelnden Absatz der E-Autos könnte ein Wegfall der Steuerbefreiung einen weiteren Rückschlag bedeuten
Das ist die aktuelle Regelung bei E-Autos
Werden reine E-Autos bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen, müssen sie ab der Erstzulassung keine Kfz-Steuern zahlen – befristet ist dies bis zum 31. Dezember 2030. Die Regelung gibt es laut ADAC seit Mai 2011. Halter reiner E-Autos müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuern zahlen – da diese Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist, können Käufer von E-Autos den kompletten 10-Jahres-Zeitraum mittlerweile aber nicht mehr ausnutzen.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, mit verschiedenen Maßnahme die E-Mobilität zu fördern – dazu zählt auch, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 zu verlängern.
„Läuft die Kfz-Steuerbefreiung am Ende des Jahres aus, würden vollelektrische Fahrzeuge sogar höher besteuert als Plug-in-Hybride – ein Widerspruch, den die Koalition dringend auflösen muss, um Verunsicherung und Kaufzurückhaltung zu vermeiden“, sagt VDA-Präsidentin Müller. Die Verbraucher und Unternehmen bräuchten umgehend Planungssicherheit.
Falls die Steuerbefreiung wegfiele, wäre das für den deutschen Autohandel „ein Schlag ins Kontor“, sagt der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Thomas Peckruhn. Schon jetzt bemerke man bei den Privatkunden eine hohe Zurückhaltung, ohne den Steuervorteil würde es noch schwieriger, zumal ja auch die vor der Wahl versprochene Senkung der Stromsteuer nicht gekommen sei. Solche Impulse brauche es für die Kunden aber.

Geringe Reichweite, kompliziertes Laden: Privatkunden haben beim Kauf von E-Autos Vorbehalte
So sieht die neue Steuerregel aus
Je nach Einigung werden E-Autos bis 3,5 Tonnen künftig nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Pro angefangene 200 Kilogramm beträgt laut ADAC die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm 5,63 Euro, bis 3000 Kilogramm 6,01 Euro und bis 3500 Kilogramm 6,39 Euro. „Günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen bleibt es dennoch.“ Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht betrage beim Elektroauto Volkswagen ID3 etwa 2240 Kilogramm, die Steuer belaufe sich deshalb auf mindestens 144 Euro.
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