Neue Rasenmäher-Regel für Millionen Deutsche!
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Diese EU-Richtlinie hat's in sich! Künftig sollen Aufsitzrasenmäher in gewissen Fällen versicherungspflichtig werden. Wer den Spaß nicht mitmacht, kann sogar in den Knast wandern.
Den Rasen mähen und dann noch eben den Grünstreifen am Straßenrand in der Wohnsiedlung mitschneiden – das werden sich viele Deutsche bald sicherlich zweimal überlegen. Denn wer mit seinem Aufsitzrasenmäher auch außerhalb des heimischen Rasens auf öffentlichen Wegen fahren möchte, muss das Gefährt ab Dezember versichern.
Betroffen: Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde. Die Regelung gilt auch für Gabelstapler und kleine Traktoren, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.

Wer mit seinem Aufsitzmäher auch auf öffentlichen Wegen und Straßen unterwegs ist, muss bald Versicherung zahlen.
Wer dieser neuen Pflicht nicht nachkommt, würde nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich strafbar machen. Im schlimmsten Fall droht dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bisher unterliegen die langsamen Fahrzeuge keiner Versicherungspflicht. Im Schadensfall werden sie in aller Regel von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Für Besitzer bedeutet die neue Regelung höhere Kosten. Die Versicherungssummen für Personenschäden wird nämlich auf mindestens 7,5 Millionen Euro und für Sachschäden auf 1,5 Millionen Euro angehoben werden müssen.

Auch Kleintraktoren wie dieser hier sind von der neuen Versicherungspflicht betroffen.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) findet die neue Regelung unnötig. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“.
Trotzdem sollen die Halter nach dem Willen der Bundesregierung schon ab dem 23.12.2023 über Haftpflichtversicherungen mit so hohen Versicherungssummen verfügen müssen, wie sie auch für Autos und Lastwagen gelten.

Die neue Versicherungspflicht gilt auch für Gabelstapler und Kleintraktoren – Fahrzeuge, die zwischen sechs und 20 Kilometern pro Stunde fahren.
„Jetzt will die Regierung so hohe Versicherungssummen hierfür vorschreiben, dass mehrere hunderttausend Versicherungsverträge geändert werden müssten – mit der Folge, dass viele Versicherte mehr zahlen würden als bisher“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Auf NIUS-Anfrage erklärte der Verband, dass Rasenmäher künftig kein Nummernschild brauchen. Auch eine Promille-Grenze wird es nicht geben. Wie die neue Regelung überprüft werden soll, ist nicht bekannt.
Bis zum 23. Dezember muss die Bundesregierung die EU-Richtlinie umsetzen.
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