Staatsanwaltschaft klagt „Jurassica Parka“ erneut wegen Kinderpornographie an
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Gegen den Berliner Dragqueen-Darsteller „Jurassica Parka“ ist erneut Anklage erhoben worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 46-Jährigen den Besitz von mutmaßlich kinder- und jugendpornografischem Material vor. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Amtsgericht Tiergarten entscheiden, berichtet die Welt.
Nach Ermittlerangaben wurden bei einer Durchsuchung im Sommer 2025 mehrere Datenträger, Laptops und ein Smartphone sichergestellt. Darauf fanden die Ermittler laut Anklage 131 Videodateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Inhalt von insgesamt mehr als fünf Stunden Länge sowie weitere Bilder. Hinzu kamen 17 Videodateien und mehrere Bilder mit mutmaßlich jugendpornografischem Material.
Bereits 2023 rechtskräftig wegen Kinderpornos verurteilt
Der Hinweis auf die Dateien kam von der US-Organisation NCMEC („National Center for Missing & Exploited Children“), die verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit einer IP-Adresse an deutsche Behörden meldete. Daraufhin leitete die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein.

Nah am Regierenden: Jurassica Parker und Drag-Kollege mit Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU).
Besonders brisant: Der als „Jurassica Parka“ bekannte Künstler war bereits 2023 rechtskräftig wegen Erwerbs, Besitzes und Verbreitung kinderpornografischen Materials verurteilt worden. Damals verhängte das Amtsgericht Tiergarten eine Geldstrafe. Sollte es nun erneut zu einer Verurteilung kommen, könnte die Vorstrafe strafverschärfend berücksichtigt werden.
„Jurassica Parka“ zählt seit Jahren zu den bekanntesten Figuren der Berliner Queer- und Kulturszene, trat wiederholt bei politischen Veranstaltungen auf und engagierte sich öffentlich für LGBTQ-Themen. Zu den aktuellen Vorwürfen äußerte sich der Beschuldigte bislang nicht.
Der Berliner Senat und die Berliner Polizei hatten die „Kieztour Nollendorfplatz“ für den Berliner „Respektpreis“ nominiert. Bei dieser Kieztour machte Parka mit. Die Nominierung erfolgte, nachdem dessen Verurteilung öffentlich wurde.
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