Das Urteil, das ganz Deutschland empört: Freigesprochen, obwohl er einen Polizisten (34) mit sechs Schüssen hingerichtet hat
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Im Mordprozess um den in Völklingen erschossenen Polizeioberkommissar Simon Bohr (34) ist der Angeklagte Ahmet G. (19) freigesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen besonders schweren Raubes und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.
Der Fall ist auch deshalb so brisant, weil das Urteil eine Abfolge beschreibt, die viele als schwer erträglich empfinden: Zunächst begeht der Täter einen bewaffneten Überfall. In diesem Moment ist er nach den Feststellungen des Gerichts noch so zurechnungsfähig, dass er wegen besonders schweren Raubes verurteilt werden kann. Als die Polizei eingreift, eskaliert die Lage. Ahmet G. entreißt einem Polizeianwärter die Dienstwaffe, erschießt Simon Bohr mit sechs Schüssen und feuert anschließend auf weitere Beamte. Gerade für diese Eskalation geht das Gericht dann aber von Schuldunfähigkeit aus.
Richterin Jennifer Klingelhöfer erklärte, Ahmet G. sei beim Überfall „in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“ gewesen. Er habe gewusst, dass der Überfall ein Fehler gewesen sei. Während des Polizeieinsatzes sei er infolge seiner Krankheit von massiver Angst getragen worden. „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, so die Begründung der Richterin für den Freispruch.
Strafverteidiger Udo Vetter erklärt dazu gegenüber NIUS: „Was auffällt, ist diese zeitliche Zäsur: Der junge Mann war in der Lage, zielgerichtet einen Raubüberfall zu begehen, und plötzlich soll er in einen Zustand der Schuldunfähigkeit geraten sein.“
Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zu NIUS: „Der Angeklagte hat also während der Flucht vor der Polizei seine Schuldfähigkeit verloren? Theoretisch ist das denkbar. In der Praxis passiert das aber extrem selten. Der psychiatrische Gutachter hat dem Angeklagten im Prozess grundsätzlich eine paranoide Schizophrenie attestiert. Das wäre tatsächlich eine „krankhafte seelische Störung“ im Sinne des Strafgesetzbuchs – und damit ein Grund für Schuldunfähigkeit. Aber die allgemeine Diagnose reicht nicht aus. Es kommt darauf an, ob der Täter gerade dann in einem psychotisch geprägten Zustand war, als er den Polizeibeamten erschossen hat.“

Richterin Jennifer Klingelhöfer (mitte)
Was ist genau passiert?
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Ahmet G. am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und Simon Bohr (34) mit sechs Schüssen getötet. Bereits die Schüsse auf Hals und Brustkorb seien wegen des hohen Blutverlusts tödlich gewesen. Hinzu kam laut Gericht ein Schuss in den Rücken des Polizisten. Weitere Schüsse fielen, als Bohr bereits am Boden lag, einer davon ins Gesicht.
Im Anschluss setzte Ahmet G. nach den Ausführungen der Richterin seine Flucht fort und schoss auch auf weitere Polizisten. Diese habe er als Bedrohung für sein Leben angesehen. Er habe sein Magazin mit 17 Schuss leer geschossen, die anderen Beamten jedoch verfehlt. Erst dann wurde er selbst durch Schüsse gestoppt.
Entschuldigt Angst eine Tötung?
Zur Begründung führte das Gericht aus, Ahmet G. habe die Lage krankheitsbedingt verkannt. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“, sagte Klingelhöfer.
Gerade dieser Ablauf gibt dem Fall seine politische Sprengkraft: Ein Täter begeht eine Straftat, bekommt dann Angst vor der Polizei, die ihn wegen dieser Straftat stellen will, begeht in dieser Situation weitere schwerste Straftaten bis hin zur Tötung eines Beamten und wird gerade dafür freigesprochen. Daraus speist sich der Vorwurf, dass der Staat sein Gewaltmonopol in einem seiner härtesten Belastungstests nicht konsequent verteidigt.
Boehme-Neßler findet die richterliche Erklärung nicht überzeugend: „Das klingt zu sehr nach laienhafter Küchenpsychologie. Hat der Gutachter wirklich wissenschaftlich fundiert bestätigt, dass der Täter in einem psychotischen Zustand war, als er geschossen hat? Das kann sein. Aus der Urteilsbegründung und der Presseerklärung des zuständigen Landgerichts in Saarbrücken geht das nicht hervor. Das ist eine skandalöse Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts. Das Urteil betrifft einen aufwühlenden Fall, und es hat Signalwirkung für die öffentliche Debatte.“
Ein Gerichtsgutachter hatte dem jungen Mann wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert. Die Kammer hatte nach Angaben der Richterin keine Zweifel daran, dass sich diese Krankheit am 21. August 2025 gezeigt habe. „Zeitlebens wird eine Behandlung des Angeklagten nötig sein“, stellte Klingelhöfer fest.
„Ich mache den Job seit über 30 Jahren. Ich habe es noch nicht erlebt, dass jemand von der kalkulierten und zielgerichteten Ausführung einer Straftat plötzlich in einen Zustand des totalen Schreckens verfällt“, ordnet Vetter gegenüber NIUS ein.
Ein Skandal und Schnellschuss?
Das Urteil löste im Gerichtssaal heftige Reaktionen aus. Zuschauer sprachen von einem „Skandal“. Für viele Prozessbeobachter kam die Entscheidung überraschend.
„Man kann dieses Urteil nicht aus der Juristensicht in eine normale bürgerliche Sicht übersetzen, ohne dass ein extremes Unwohlsein verbleibt. Das geht nicht“, so Vetter gegenüber NIUS.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Ahmet G. eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Die Nebenklage, die die Witwe des getöteten Polizisten vertritt, forderte ebenfalls eine Unterbringung sowie die Höchststrafe von 15 Jahren Jugendstrafe. Die Verteidigung sah die Mordmerkmale nicht als erfüllt an und sprach sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und eine Unterbringung aus.
Vetter zu NIUS: „Wenn sich das Urteil nicht über mindestens 25 Seiten mit dieser Frage auseinandersetzt, dann ist das ein Schnellschuss.“

Staatsanwalt Christian Nassiry
„Schlag ins Gesicht für jeden Polizisten in diesem Land“
Nach dem Urteil äußerten sich viele Polizeikollegen bundesweit. Gegenüber NIUS erklärt ein Bundespolizist, der anonym bleiben möchte: „Ich bin mir unsicher, ob ich willens bin, diese Entscheidung des Gerichts als Urteil oder Schlag ins Gesicht für jeden Polizisten in diesem Land zu verzeichnen. Eine Bankrotterklärung der Justiz jeder Ebene. Ich freue mich auf völlig empörte Politiker, die jetzt Gerechtigkeit fordern, und Konzerte der Solidarität für diejenigen, die Tag für Tag ihr Leben für die Sicherheit aller aufs Spiel setzten. Man stelle sich vor, es wäre andersrum gewesen ...“
Ein bayerischer Polizist sagt gegenüber NIUS: „Egal über welches Urteil, ob lebenslänglich, lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung oder wie eben hier der ‚Freispruch‘, bringt unseren Kollegen nicht mehr zurück. Als Polizist macht mich dieses Urteil zutiefst betroffen und ich kann mir nicht vorstellen, wie sich die Familie, Freunde und Angehörige fühlen. Als Polizist muss man mittlerweile abwägen, welches Risiko man für sich selbst eingeht. Für mich wäre es keine Option und ich hätte genauso beherzt eingeschritten wie der Kollege, aber wenn man dauernd solche Urteile und Verfahrensausgänge erfährt, fragt man sich schon, für was man das alles macht.“

Der getötete Polizist Simon Bohr wurde nur 34 Jahre alt.
„Weil die Hemmschwelle sinkt und wir immer öfter zur Zielscheibe werden“
Ein anderer Polizist sagt zu NIUS: „Als Polizeibeamter macht mich dieses Urteil einfach nur sprachlos vor Wut. Ein Kollege wird im Dienst regelrecht hingerichtet – und wir sollen akzeptieren, dass das kein Mord gewesen sein soll? Das fühlt sich wie ein Schlag ins Gesicht an. Für uns. Für seine Familie. Für jeden, der täglich den Kopf hinhält. (…) Wir gehen jeden Tag raus in Situationen, die immer unberechenbarer werden. Gewalt gegen uns nimmt spürbar zu – sie wird brutaler, hemmungsloser. Und trotzdem stehen wir da, greifen ein, schützen Menschen, riskieren unser Leben. Und dann passiert so etwas – und am Ende bleibt bei uns vor allem eines: Fassungslosigkeit. Und ja, ich bin wütend. Richtig wütend. Weil wir jeden Tag Gefahren ausgesetzt sind, während andere darüber urteilen, die diese Realität nie erleben mussten. Weil die Hemmschwelle sinkt und wir immer öfter zur Zielscheibe werden. Weil man sich fragt, was eigentlich noch passieren muss. Unsere Familien leiden mit. Sie haben Angst – jeden einzelnen Tag. Sie sehen die Nachrichten, sie kennen die Risiken. Und sie müssen damit leben, dass wir vielleicht irgendwann nicht mehr nach Hause kommen. Was sagt man ihnen nach so einem Urteil? So kann es nicht weitergehen. Wenn selbst solche Taten nicht mehr klar als das benannt und bestraft werden, was sie sind, dann läuft etwas gewaltig schief. Dieses Gefühl lässt uns nicht nur wütend zurück – sondern auch zutiefst verunsichert, wie viel unser Einsatz in diesem Land eigentlich noch wert ist.“
Ein weiter Polizist aus dem norddeutschen Raum schildert gegenüber NIUS: „Im Großen und Ganzen finde ich es eine Schande, wie er mittlerweile agiert. Als Polizist bist du die unterste Kette und hast null Rückhalt.“ Beamte wollten nach der Arbeit einfach nur sicher zu ihrer Familie zurückkehren, doch statt Opferschutz herrsche Täterschutz. Ein Kollege, der lediglich seinen Beruf ausübte, sei umgebracht und dies mit der „Angst“ des Täters gerechtfertigt worden. Besonders hervor hebt er: „Ich wünschte, ich hätte mir einen Bürojob ausgesucht. Da weiß ich wenigstens, wenn ich einen Arbeitsunfall habe, dass ich entsprechend versorgt werde. Als Polizist bist du nur noch der Leidtragende.“ Er gedenkt der getöteten Kollegen aus Kusel und warnt Eltern davor, ihre Kinder zur Polizei gehen zu lassen.
Auch Strafrechtler Udo Vetter hält die psychische Fernwirkung des Urteils für „extrem verheerend“. „Wie soll ein Polizist zupacken, wenn er davon ausgehen muss, dass er von einem Täter unbestraft dafür umgebracht werden kann, dass er seinen Job macht?“, fragt Vetter im Gespräch mit NIUS.
„Das ist nicht nachvollziehbar“
Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland, kommentiert das Urteil gegenüber Bild: „Ich bin fassungslos und muss emotional an mir halten. Faktisch ist es ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen. Die Signalwirkung, die dieses Urteil hat, ist fatal.“
Auch der Bundesvorsitzende der DPolG, Rainer Wendt, äußert sich bei Bild: „Mir stockt der Atem bei einem solchen Urteilsspruch und ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen unseres Kollegen. Sie werden sich vom Rechtsstaat allein gelassen vorkommen und ich kann das gut nachvollziehen. Beim Überfall bei wachem Verstand und wenn er sich anschließend gnadenlos den Weg freischießt und einen Menschen tötet, setzt plötzlich die psychische Krankheit ein, das wiederum ist nicht nachvollziehbar.“
Boehme-Neßler gegenüber NIUS: „Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, in Revision zu gehen. Das ist eine sehr gute Idee. Es ist bitter nötig, dass die Justiz in solch einem Fall genau hinschaut und es sich schwer macht. Ich hoffe, dass der Bundesgerichtshof die Zweifel an diesem Urteil beseitigen kann.“
Mehr lesen:
Ich sage es deutlich: Ich bin fassungslos über das Saarbrücker Urteil
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