Nach Höcke-Interview: Podcaster Ben Berndt verklagt „Zentrum für politische Schönheit“
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Nach Zensurforderungen und linker Kritik an seinem millionenfach angesehenen Interview mit AfD-Politiker Björn Höcke geht Podcaster Ben Berndt nun selbst in die Offensive. Vor dem Landgericht Hamburg hat er Klage gegen Philipp Ruch, den Leiter des „Zentrums für politische Schönheit“ (ZPS), eingereicht.
Hintergrund ist eine Abmahnung des ZPS. Ruchs Anwälte werfen Berndt vor, durch die Veröffentlichung einer Passage aus dem Höcke-Interview strafbare Äußerungen mitverbreitet zu haben. Sie forderten die Entfernung der Sequenz sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und drohten andernfalls mit einer Strafanzeige.

Philipp Ruch, Leiter des „Zentrum für politische Schönheit“. Die linke Aktivistentruppe baute im Jahr 2017 ein Miniatur-Holocaust-Mahnmal direkt am Wohnhaus von Björn Höcke, es steht bis heute, ist stark verwittert.
Anwälte sehen strafbares „Mitverbreiten“
Konkret geht es um Passagen, in denen Höcke über den Leiter des „Zentrums für politische Schönheit“, Philipp Ruch, spricht. Der AfD-Politiker sagte unter anderem, er habe Ruch erklärt: „Das, was Sie mit mir gemacht haben, könnte ich mit Ihnen auch machen.“ Außerdem erklärte Höcke, er habe die Möglichkeit, Ruchs Wohnung überwachen zu lassen und dessen Kindern „auf dem Schulweg, in Anführungszeichen, aufzulauern“. Auf Nachfrage Berndts stellte Höcke klar, dies sei „nur rein hypothetisch formuliert“.
Ruchs Anwälte werten diese Äußerungen jedoch als möglicherweise strafbar und werfen Berndt vor, sie durch das Online-Lassen des Interviews mitzuverbreiten.
Berndt weist die Vorwürfe entschieden zurück. Sein Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel erklärte, die Anschuldigungen entbehrten „jeder Grundlage“, die strafrechtlichen Vorwürfe seien „abwegig“. Mit der sogenannten negativen Feststellungsklage will Berndt gerichtlich feststellen lassen, dass die vom ZPS geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen.

Das Höcke-Gespräch machte Ben Berndt alias „Ben Ungeskriptet“ in ganz Deutschland bekannt, zuletzt gab er dpa ein Interview.
Ben Ungeskriptet: „Ziel ist Einschüchterung“
„Herr Ruch macht aus wenigen Sekunden Interview einen Generalangriff“, erklärte Berndt. Das Ziel sei nicht der Ehrschutz, sondern „die Einschüchterung eines unliebsamen Formats“.
In einer weiteren Stellungnahme heißt es von „Ungeskriptet“, die Abmahnung richte sich letztlich gegen das gesamte Konzept des Podcasts. Wer Interviews führe, mache sich die Aussagen seiner Gäste nicht automatisch zu eigen. Man werde sich gegen den „Einschüchterungsversuch“ zur Wehr setzen.

Die Podcast-Folge mit Höcke hat bereits mehr als 6 Millionen Aufrufe und ist auch Wochen nach Veröffentlichung noch in aller Munde.

Hat auch NIUS schon oft erfolgreich vertreten: Medienanwalt Joachim Steinhöfel
Die Landesanstalt für Medien NRW fordert wegen desselben Höcke-Interviews eine nachträgliche Einordnung einzelner Aussagen, erhebt also Zensurforderungen. Berndt lehnt das ab und kündigte bereits vor Tagen bei NIUS Live an, notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Sehen Sie hier Ben Berndt bei NIUS Live vor wenigen Tagen:
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