Mallorca-Justiz widerspricht Ulmen-Anwälten im Fall Fernandes
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Im Fall Collien Fernandes und Christian Ulmen kommt aus Mallorca nun eine neue juristische Einordnung, die einer Darstellung der Ulmen-Anwälte widerspricht. Nach Angaben der dortigen Justiz hängt das derzeitige Stocken des Verfahrens nicht an einer fehlenden notariellen Erklärung, berichtet Focus online.
Eine Sprecherin des zuständigen Gerichts erklärte am Montag gegenüber Focus online, im spanischen Recht gebe es „keine gesetzliche Vorschrift“, nach der eine Erklärung vor einem Notar abgegeben werden müsse. Entsprechende Behauptungen seien „falsch“. Damit stellt das Gericht eine Begründung infrage, auf die sich die Anwälte von Christian Ulmen in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bezogen hatten. Dort war auf das Fehlen einer solchen notariellen Erklärung verwiesen worden.
Nach Darstellung der mallorquinischen Justiz liegt die Ursache für den aktuellen Stillstand des Verfahrens an einer anderen Stelle. Ausschlaggebend sei allein die noch offene Frage, welches Land überhaupt zuständig ist. Fernandes erhebt gegen ihren Ex-Mann schwere Vorwürfe und spricht von „virtueller Vergewaltigung“.
Die zuständige Richterin prüft derzeit, ob die Ermittlungen in Spanien oder in Deutschland geführt werden. Dabei spielt eine Rolle, dass beide Beteiligten deutsche Staatsbürger sind. Außerdem ist bislang nicht abschließend geklärt, an welchem Ort sich die mutmaßlichen Taten ereignet haben. Nach derzeitiger Einschätzung kommt auch Deutschland als Tatort in Betracht.
„Nur aus diesem Grund ist das Verfahren derzeit ausgesetzt“, so die Sprecherin. Eine Entscheidung dazu werde in den kommenden Tagen erwartet.
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