Baerbocks Blabla ist für Israel lebensgefährlich
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Der größte Unterschied zwischen der Hamas und der SS ist, dass man die Hamas nur mit einem S schreibt.
Die Verbrechen, die am 7. Oktober von den Einsatzgruppen der Hamas gegen Juden in Israel verübt wurden, finden Vergleichbarkeit nur im Zivilisationsbruch der Deutschen. Enthauptete Säuglinge, Kinder vor den Augen der Eltern gefesselt, gefoltert und ermordet. Ein ungeborenes Baby, das der Mutter bei lebendigem Leibe aus dem Bauch geschnitten wird, damit sie ihr Kind sterben sieht, während sie selber stirbt. Menschen, die sich aneinander klammerten, als sie angezündet und lebendig verbrannt wurden. Nicht nur Israel zieht die historische Parallele zum Holocaust, sie ist unverkennbar und unbestreitbar.
Wie Nazi-Deutschland beendete auch die Hamas ihr Morden nicht aus Einsicht oder Barmherzigkeit, sondern nur aus militärischen Zwängen. Auschwitz wurde befreit. Die Hamas-Terroristen wurden aus Israel vertrieben. Wäre das nicht geschehen, wäre das Morden zu einem absoluten Ende geführt worden.

Israelische Soldaten stehen neben den Leichen der von Hamas-Terroristen im Kibbuz Kfar Aza getöteten Israelis.
Das muss man verstehen, wenn man nun über die „angemessene“ militärische Antwort Israels und die (falsche) Gleichsetzung des Leids auf beiden Seiten des Konflikts redet. Die Bundesregierung und ihre handelnden Akteure sind intellektuell nicht in der Lage, Gedanken zu formulieren, die über „Selbstverteidigungsrecht im Rahmen des humanitären Völkerrechts“ hinausgehen. Annalena Baerbock, die seit Jahren stramm behauptet, „vom Völkerrecht“ zu kommen (und Englisch zu sprechen), hat zum Völkerrecht bisher keinen einzigen klugen Satz formuliert, stattdessen wiederholt sie unermüdlich die nutzlose Binse, dass das Völkerrecht für Israel gilt.

Annalena Baerbock spricht während der Debatte über den Nahen Osten im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Vergleichbare Ermahnungen zur Einhaltung des Völkerrechts hat die Bundesregierung übrigens niemals in solcher Intensität an die Ukraine gerichtet. Die Sorge, dass Recht gebrochen werden könnte, scheint also Israel-spezifisch zu sein. Außerdem muss man fragen: Was genau meint Deutschland eigentlich mit dieser Ermahnung? Man kann sie nur so verstehen: Wenn Israel nicht folgt, droht Deutschland Israel mit irgend etwas zwischen Entzug der Unterstützung und Strafverfolgung.
Israels Selbstverteidigungsrecht
Bundeskanzler Olaf Scholz und Annalena Baerbock drücken sich stellvertretend für die Mehrheit von Politikern und Medien vor der Frage, ob es auch ein Recht auf Selbstverteidigung gibt, wenn die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts schlicht unrealistisch ist. Ob ein Selbstverteidigungsrecht nicht auch darin bestehen kann, zum Beispiel den Willen einer Zivilbevölkerung zu brechen, so wie es die amerikanischen und britischen Bomber mit Millionen Menschen in den deutschen Städten taten.
Ab wie vielen toten Kindern in Gaza erlischt das Selbstverteidigungsrecht Israels?
Das ist natürlich eine unbequeme Frage, die sich moralisch niemals zufriedenstellend beantworten lässt, und genau deshalb muss man sie stellen. Aber solche Fragen gelten in Deutschland als unerhört und unmöglich, auch aufgrund der deutschen Geschichte. Jedoch wäre es absurd und zynisch, mit Hinweis auf die ermordeten Juden sich genau jenen Fragen zu verweigern, deren Beantwortung überlebenswichtig für den Staat der Juden ist.
Die militärische Selbstverteidigung beinhaltet immer eine Fragestellung, die Deutschland sich aus Bequemlichkeit traditionell verbietet, nämlich das Aufwiegen von Leben: Wie viele Soldaten darf man in den Tod schicken, damit Zivilisten in Frieden leben können? Wie viele Zivilisten darf man töten, damit die eigene Zivilbevölkerung wieder Frieden finden kann? Wie viele (auch unbeteiligte) Leben darf man nehmen, um Leben zu schützen?

Israelische Soldaten patrouillieren zwischen Israel und Gaza im Süden Israels.
Logischerweise kann man diese Fragen nicht mit Zahlen oder Quoten beantworten, sondern nur mit moralischen Abwägungen, die schrecklich sind. Die wichtigste moralische Abwägung, der sich die deutsche Politik verweigert, lautet: Natürlich darf ein Staat – sogar mit großer Rücksichtslosigkeit – auch Zivilisten töten, wenn die Selbstverteidigung das zwingend nötig macht. Nicht gezielt oder gar aus Sadismus, aber aus strategischem Überlebenskalkül.
Briten und Amerikaner hielten es für geboten und moralisch vertretbar, den Willen der deutschen Zivilbevölkerung durch Flächenbombardements von Städten zu brechen. Sie nahmen den Tod hunderttausender Zivilisten nicht nur in Kauf, sie verursachten ihn ganz bewusst, weil sie der (richtigen) Überzeugung waren, dass es ein befreites und friedliches Europa nur geben könne, wenn Deutschland in jeder Hinsicht gebrochen wäre.
Israel steht vor der Aufgabe, vor der auch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg standen: Wie kann es gelingen, den Feind ein für allemal zu vernichten? Nicht zu schwächen, nicht zu schädigen, sondern mitsamt seiner gesamten Infrastruktur und aller seiner (möglichen) Unterstützter an allen Orten und in allen Ländern vollständig zu vernichten? Wie kann es gelingen, die breite Unterstützung des Feindes in der Bevölkerung zu brechen und zu zerstören? Wie kann man durch Gewalt ein Land, ein Volk derart zermürben, dass es für immer einen neuen Weg einschlägt?
Was muss, was darf ein Staat tun und unterlassen?
Um es klar zu sagen: Mit der wenig subtilen Erwartungshaltung, die sich hinter den ermahnenden Formulierungen von Annalena Baerbock versteckt, wäre es absolut ausgeschlossen gewesen, Europa von den Nationalsozialisten und die überlebenden Juden aus den Konzentrationslagern zu befreien.
Die spannende Frage des bevorstehenden Krieges ist nicht, ob zivilisierte Staaten eine Verpflichtung haben, Recht zu achten. Die spannende Frage ist vielmehr, welche Verpflichtung Staaten haben können, Recht nicht zu achten, wenn es um den Schutz der eigenen Bürger geht. Steht „internationales Recht“, das von den meisten Staaten dieser Erde mit Füßen getreten und verlacht wird, wirklich über der Schutzverpflichtung des Staates gegenüber den eigenen Bürgern?
Was bedeuten diese Fragen im Kriegsfall? Sie bedeuten zum Beispiel dies: Darf ein Staat es unterlassen, Zivilisten zu töten, wenn er absolut überzeugt davon ist, das Leben eigener Zivilisten zu retten? Darf ein Staat es unterlassen, zehn Zivilisten auf der Seite des Feindes zu töten, wenn er absolut überzeugt davon ist, dadurch das Leben eines einzigen Zivilisten auf der eigenen Seite zu retten? Darf man einen Kindergarten bombardieren, aus dem Raketen auf einen Kindergarten im eigenen Land gerichtet sind?
All das sind die schwierigen, aber höchst relevanten Fragen des israelischen Verteidigungskrieges. Fragen, die sich für politische und militärische Verantwortungsträger in Israel jeden Tag stellen und sie in moralische Extremsituationen führen, die Hamas ihnen und dem Staat Israel aufgezwungen hat. Die Antwort lautet: Ja, der Staat darf auch den Tod von Zivilisten herbeiführen, um Menschenleben zu retten, wenn er alle anderen Optionen nach bestem Wissen und Gewissen abgewogen hat.
Es macht das Wesen des Staates aus, manchmal Entscheidungen treffen zu müssen, die im Ethik-Unterricht infam erscheinen mögen. In der Normandie schickten die Alliierten zu Tausenden ihre eigenen Söhne in den sicheren Tod und Bomben und Granaten der Invasionsmacht töteten unzählige französische Zivilisten, um Europa von den Nazis und Juden aus den Lagern zu befreien. Der Staat darf sogar seine eigenen und befreundete Bürger opfern, auch Zivilisten, um ein höheres Gut zu wahren. Natürlich darf er auch Zivilisten auf der Seite des Feindes opfern.
Baerbock-Blabla in New York
Die Bundesregierung beweist mit ihren plumpen Äußerungen nicht nur jeden Tag, dass sie nicht in der Lage ist, unerhörte Fragen zu beantworten, die den Begriff „Staatsräson“ am Ende ausmachen. Sie macht sich auch intellektuell lächerlich. Annalena Baerbock eröffnete ihre Rede am Dienstag vor der (moralisch in jeglicher Hinsicht gescheiterten) UN in New York mit folgenden von deutschem Kitsch getränkten Sätzen: „Ein Aufschrei der Qual ist in diesen Tagen im ganzen Nahen Osten hörbar. Man hört ihn in Israel, wo Familien um ihre Angehörigen trauern … Man hört ihn in Gaza, wo Eltern um das Leben ihrer Kinder fürchten.“

Peinliche Rede der deutschen Aussenministerin vorm UN Sicherheitsrat. Annalena Baerbock eröffnete ihren Beitrag mit kitsch-durchtränkten Sätzen.
Jeder deutsche Kirchentag, jeder grüne Parteitag und auch jeder antisemitische Sit-in von Genderstudies-Wohlstandskindern mag solche unerträglich relativistischen Sätze bejubeln, die nur Tage nach einem historischen Pogrom an Juden Opfer und Täter gleichsetzen. Aber man muss es so klar sagen: Hätten sich die Alliierten im Zweiten Weltkrieg an die kindlichen Vorstellungen von Annalena Baerbock gehalten, wäre Auschwitz bis heute nicht befreit, aber möglicherweise außer Betrieb, weil es schlicht keine Juden mehr zum Vergasen geben würde.
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