Nur 90 Klagen wegen Diskriminierung seit 2020: Warum die Erzählung einer strukturell-diskriminierenden Bundesverwaltung nicht stimmt
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Seit Jahren trommeln linke Politiker, Medien und der NGO-Komplex für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das in Deutschland 2006 in Kraft trat. Ihnen geht das Gesetz nicht weit genug, der Schutz von „vulnerablen Gruppen“ sei unzureichend, heißt es. Die Ampel-Koalition hatte 2021 eine Reform versprochen – aber nicht mehr umgesetzt. Die jetzige Bundesregierung will den Diskriminierungsschutz punktuell verändern, eine große Reform steht jedoch weiterhin aus.
Die Bundesregierung könne sich nicht wegducken, forderte jüngst die Grünen-Politikerin Lamya Kaddor. „Es geht um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Errungenschaften unserer Einwanderungsgesellschaft. Deswegen: AGG-Reform, Demokratiefördergesetz und Sensibilisierung der Behörden jetzt.“
Zentrale Figur bei der Forderung nach einer Reform des AGG ist seit Jahren Ferda Ataman. Die 46-Jährige war von 2017 bis 2021 als Sprecherin und Vorstandsvorsitzende der NGO „neue deutsche organisationen“ tätig, einer Lobbygruppe, die mehrheitlich aus dem Bundesfamilienministerium finanziert wird. „Deutschland hat eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in der EU“, beklagte Ataman schon 2020. Später wechselte sie in die Bürokratie des Bundes, wurde Beauftragte für Antidiskriminierung und kümmerte sich fortan selbst um das Vorhaben „AGG-Reform“ – das bis heute nicht umgesetzt wurde.

Ferda Ataman war von 2017 bis 2021 als Sprecherin und Vorstandsvorsitzende der NGO „neue deutsche organisationen“ tätig.
„Die Beschäftigten haben das Recht, sich zu beschweren“
Doch braucht es überhaupt eine solche Reform? Schließlich können sich Behördenmitarbeiter bereits jetzt bei den zuständigen Stellen ihres Unternehmens oder ihrer Verwaltungsbehörde melden, wenn sie das Gefühl haben, diskriminiert worden zu sein. In Paragraph 13, Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes heißt es: „Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitzuteilen.“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Beschwerden es gemäß § 13 Absatz 1 AGG gab, die von Bediensteten des Bundes seit 2020 erhoben wurden, wie viele davon die Diskriminierungsmerkmale Religion, ethnische Herkunft oder Rasse betrafen und wie viele davon als berechtigt anerkannt wurden. Die Antwort der Bundesregierung: Insgesamt wurden seit 2020 bis heute nur 235 Beschwerden nach § 13 AGG erfasst.
Der Großteil dieser Beschwerden kann den folgenden Jahren zugeordnet werden:
- 2020: 12
- 2021: 5
- 2022: 13
- 2023: 43
- 2024: 35
- 2025: 61
- 2026: 27
Von diesen 235 Beschwerden waren es nur 23 Fälle, bei denen sich Menschen aufgrund ihrer Religion, ethnischen Herkunft oder Rasse diskriminiert gefühlt haben. Diese Zahl muss in Relation gesetzt werden zu den rund 527.000 Bundesbediensteten (Stand Ende 2024). Die absolute Mehrheit im öffentlichen Dienst fühlte sich in den vergangenen Jahren also nicht diskriminiert.
Neben den Beschwerden listet die Antwort der Bundesregierung auch die Zahl der Klagen, die gegen den Bund wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das AGG eingereicht wurden. „Seit 2020 wurden ca. 90 Klagen gegen den Bund wegen Verstoßes gegen das AGG erfasst“, heißt es. Auch von diesen betrafen nur einen Bruchteil die Diskriminierungsmerkmale Religion, ethnische Herkunft oder Rasse. Wie viele der Klagen zum Erfolg führten, kann die Bundesregierung nicht exakt sagen. Schon die empirische Grundlage für eine Reform des AGG ist also nicht gegeben.
2023 hatte Ferda Ataman ein Grundlagenpapier für eine AGG-Reform vorgelegt. Das Papier von Ataman beinhaltete zahlreiche Forderungen orwellscher Prägung. Demnach sollten Vielfaltstrainings für alle Verwaltungsangestellten in Deutschland verpflichtend werden. Nach einer möglichen Reform sollten „alle Beschäftigten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zu Diversity-Kompetenzen und antidiskriminierungsrechtlichen Grundlagen qualifiziert werden“, heißt es.

AfD-Bundestagsabgeordneter Gottfried Curio
„Diskriminierungssensible und diversitätsorientierte Rekrutierung“
Bewerber für die Verwaltung würden zudem nach den Kategorien linker Identitätspolitik sortiert. In den Behörden soll eine „diskriminierungssensible und diversitätsorientierte Rekrutierung“ sichergestellt sein. Nicht mehr die Qualifikation spielt damit die wichtigste Rolle bei der Einstellung, sondern die Herkunft.
Zwar wurden viele dieser Punkte nicht in einer Reform des AGG angegangen, stattdessen aber beschloss die Ampel-Koalition Anfang 2025 eine Diversitätsstrategie. Ziel der Ausarbeitung war es, mehr Migranten in die Behörden zu holen. Man wollte „die Vielfalt in der Bundesverwaltung erhöhen“. In ihrer Diversitätsstrategie versprach die Bundesregierung einen grundlegenden „Kulturwandel“. Nicht mehr die berufliche Qualifikation sollte künftig als alleiniges Einstellungskriterium gelten, sondern die Herkunft und das Aussehen.
Die Bundesregierung sehnte sich nach mehr „Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte und anderen diskriminierungsvulnerablen Vielfaltsmerkmalen“. Die diesem Ziel zugrundeliegende Prämisse, dass jene Angestellten des öffentlichen Dienstes diskriminiert seien, lässt sich jedoch nicht nachweisen, sondern wird durch die oben angeführten Zahlen der Bundesregierung widerlegt. Die Beschwerden aufgrund von rassischer, ethnischer oder religiöser Diskriminierung liegen Jahr für Jahr meist im einstelligen Bereich.
Die Diversity-Strategie empfahl den Bundesbehörden sogar zu prüfen, „ob und wie Vielfaltskompetenz als Befähigungs- oder Leistungsmerkmal in der dienstlichen Beurteilung sowie als Einstellungs- bzw. Auswahlkriterium berücksichtigt werden kann“. Bei Auswahlverfahren sei „sowohl die Vielfaltskompetenz der potenziellen Bewerbenden als auch der Auswahlkommission von Bedeutung“.
NIUS hatte exklusiv berichtet, dass diese Strategie auch unter der Merz-Regierung fortgesetzt wird. In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD wird das nochmals bestätigt: „Die in Bezug genommene Diversitätsstrategie wurde am 29. Januar 2025 vom Kabinett beschlossen und gilt unverändert fort.“
Jene Diversitätsstrategie forderte ebenfalls vermehrte Schulungsangebote zu Themen wie „Kultursensible Personalauswahl“, „Interkulturelle Kompetenzen und Sensibilisierung“ oder „Unconscious Bias“. Tatsächlich wurden diese Vorhaben nun durch die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern (BAköV) umgesetzt, wie die Antwort der Bundesregierung auf die AfD-Anfrage deutlich macht. Laut der Bundesregierung fanden seit dem vergangenen Jahr 21 entsprechende Veranstaltungen statt, an denen insgesamt 260 Personen teilgenommen haben. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 61.113,62 Euro. Für externe Dozierende fielen anteilig Honorarkosten in Höhe von 39.345 Euro an.
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