Der große Bürgergeld-Check: Seit 2010 zahlte Deutschland 152,7 Milliarden Euro Sozialleistungen an Ausländer
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NIUS präsentiert den großen Bürgergeld-Check: Wie haben sich die Zahlungen für Bürgergeld- bzw. Hartz-IV-Empfänger seit 2010 verändert? Wie hat sich das Verhältnis von ausländischen und deutschen Staatsbürgern gewandelt? Welche Rolle spielte die Asylzuwanderung seit 2015?
Derzeit gibt es in Deutschland rund 5,6 Millionen Bürgergeld-Empfänger. Knapp 2,9 Millionen der Regelleistungsbezieher besitzen laut den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand: März 2023) die deutsche Staatsbürgerschaft, rund 2,7 Millionen Personen haben einen ausländischen Pass. Ihr Anteil ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Während im Jahr 2023 fast jeder zweite Sozialleistungsempfänger Ausländer war, besaß 2010 nur beinahe jeder fünfte Sozialleistungsempfänger keinen deutschen Pass. Die Zahl der deutschen Transferleistungsempfänger ist hingegen seit 2010 stark gesunken.

Auch die Gesamtkosten für die Transferleistungen schießen derzeit durch die Decke. Mittlerweile zahlt der deutsche Staat jährlich 42,6 Milliarden Euro an alle Regelleistungsempfänger aus. 22,7 Milliarden Euro der Zahlungen gingen dabei 2023 an deutsche Staatsbürger. 19,9 Milliarden Euro wurden an ausländische Bürgergeldempfänger ausgezahlt.

Damit haben sich die Kosten für Ausländer im Sozialgesetzbuch II seit 2010 fast verdreifacht. Der deutsche Staat zahlte in Summe seit 2010 rund 152,7 Milliarden Euro an ausländische Bürgergeld- bzw. Hartz-IV-Empfänger aus, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervorgeht. Zum Vergleich: Laut dem Deutschen Institut für Urbanistik beträgt der gesamte Investitionsrückstand in Deutschland für Schulen, Straßen, Feuerwehr, den öffentlichen Nahverkehr und andere Dinge rund 165,6 Milliarden Euro.

Die Bedarfsgemeinschaften mit Zahlungsansprüchen gliedern sich laut den Daten der Bundesagentur für Arbeit wie folgt auf: Rund 43 Prozent sind Single-Bedarfsgemeinschaften, 25 Prozent sind Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, 21 Prozent der Haushalte führen Alleinerziehende und neun Prozent sind Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder.
Auch bei der SGB-II-Quote zeigen sich deutliche Unterschiede. Sie beschreibt den prozentualen Anteil der Leistungsberechtigten an der Bevölkerung unter der Altersgrenze von 65 Jahren. Die Quote unter deutschen Staatsbürgern lag im März 2024 bei 5,3 Prozent. Bei Bürgergeld-Empfängern ohne deutschen Pass war sie bei 21,1 Prozent. Noch höher ist sie bei Personen aus Asylherkunftsländern, wenngleich die Zahlen hier in den vergangenen Jahren etwas gesunken sind.

Der allgemeine Kostenanstieg im SGB II ist insbesondere auf den massiven Zuzug nach Deutschland seit 2015 zurückzuführen. Während 2010 noch rund 736 Millionen Euro an Leistungsberechtigte aus acht nicht-europäischen Asylherkunftsländer (Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Eritrea, Somalia, Nigeria) gezahlt wurde, gingen 2023 bereits 6,4 Milliarden Euro an Bürgergeld-Empfänger aus diesen Herkunftsländern. Ohnehin ist die Personenanzahl von Asylbewerbern im Bürgergeld seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Ab 2015 sprang die Zahl rasant nach oben.

Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges stiegen auch die Geldzahlungen an Ukrainer massiv. Ukrainische Flüchtlinge können direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland Bürgergeld beantragen. Zwei Gruppen, Ukrainer und die Top-8-Asylherkunftsländer, beanspruchten im vergangenen Jahr rund 12,2 Milliarden Euro des Bürgergelds. Damit hatten sie einen Anteil von 61,3 Prozent an den gesamten Bürgergeldausgaben unter Ausländern.

Wie aber geht die Ampel-Regierung mit den konstant hohen Zahlen im Bereich Bürgergeld um? Seit Jahren steigen die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit, gerade für ausländische Bürgergeldbezieher. Überraschend verkündete Finanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch: Im Haushaltsentwurf für 2025 seien 5,5 Milliarden Euro weniger für das Bürgergeld eingeplant als 2024. Wie soll das gehen? Man hofft ganz einfach, dass es 2025 weniger Bürgergeldempfänger gibt. Durch geplante Reformen sollen Bürgergeld-Empfänger in Jobs gebracht werden.
Der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, fordert hingegen schnelle Reformen. Die Einwanderung in das Sozialsystem müsse endlich gestoppt werden. Zudem sollte es Bürgergeld nur für Ausländer geben, „die eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit nachweisen können und gut Deutsch sprechen“, so der AfD-Politiker. Gleichzeitig verlangt Springer, Asylbewerbern und Flüchtlingen „nur noch Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ auszuzahlen, „verbunden mit einer Arbeitspflicht in gemeinnützigen Bereichen“.
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