Die Völkerrechtsfalle: Warum Regeln ohne Macht nichts bewirken
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Möglicherweise haben Sie schon einmal von Carl Schmitt gehört, einem berühmt-berüchtigten deutschen Juristen und politischen Philosophen. Unter den Intellektuellen und Experten der Bundesrepublik werden Schmitt und seine Schriften ungerne einer genaueren Betrachtung unterzogen. Das ist verständlich, da Carl Schmitt ab 1933 nicht nur formal Nationalsozialist war, sondern nach allem, was man weiß, auch ein recht überzeugter. Andererseits – und das ist Teil der unbequemen Realität, in der wir leben – hat der liebe Gott die Talente unter seinen Menschlein ungleichmäßig verteilt. Leider weisen Begabung und ein reines Herz dabei nicht zwingend eine direkte Korrelation auf, und so kommt es, dass aus der Feder Carl Schmitts einige durchaus beachtenswerte Publikationen stammen. Eine der bekannteren befasst sich mit dem Völkerrecht.

Carl Schmitt war einer der bekanntesten und einflussreichsten Völkerrechtler des vergangenen Jahrhunderts.
Ein Ausgangspunkt der „Völkerrechtlichen Großraumordnung“, 1941 aktualisiert, ist die an und für sich völlig unpolitische Feststellung, dass die vom Völkerrechtsgedanken in bester Absicht propagierte Vorstellung, alle Staaten begegneten sich gleichberechtigt und auf Augenhöhe, mit der Realität relativ wenig zu tun hat. Das gilt damals wie heute und ist weder praktisch noch theoretisch von der Hand zu weisen.
Außerdem prägte Schmitt den Begriff des „Großraums“ als strategisches Element im rechtsphilosophischen Kosmos. Der Großraum ist nicht einfach nur ein großer Raum, ebenso wenig, wie ein Großkonzern einfach nur ein großes Unternehmen ist. Vereinfacht gesagt lässt sich das Präfix „Groß-“ dadurch rechtfertigen, dass eine bestimmte Quantität die Überschreitung einer qualitativen Schwelle nach sich zieht, wenn sie ein hinreichend strukturprägendes Ordnungszentrum aufweist. Hilfsweise eine Analogie: Wie ein Smartphone zustande kommt, wurde durch Apples iPhone geprägt, wie wir streamen, wurde durch Netflix und Spotify geprägt, und Suchmaschinen sind für immer mit Google verbunden; die qualitative Strukturprägung macht aus den Tech-Firmen Tech-Giganten. In der Geopolitik nennt sich das Zentrum eines Großraums dann „Großmacht“. Jeder Staat ist auch im Sinne des Völkerrechts eine Macht, insofern er seinen eigenen Raum kontrolliert, das dürfte wohl als Minimalstandard für Staatlichkeit gelten. Wenn Sie das Ordnungszentrum eines Raumes sind, der über Ihr eigenes Territorium hinausgeht, dann sind Sie eine Großmacht. So weit, so einfach.
Die Realität von Großmächten im Völkerrecht
Die Existenz von Großmächten ist eine Tatsache. Im Völkerrecht der Zwischenkriegszeit waren sie allerdings nicht vorgesehen. Schmitt befasste sich nun mit der Frage, wie sich die offenkundige Realität von Großmächten im Völkerrecht niederschlagen könnte, ohne dasselbe gleich ganz aufzugeben. Am Ende müssen die Völkerrechtler, so die Logik, einen Großmachtstatus als raumordnend anerkennen und kleinere Länder eben hier und da in den sauren Apfel beißen. Um sich nicht ins Gehege zu kommen, schlug Schmitt ein „Interventionsverbot raumfremder Mächte“ vor, also die Aufteilung der Welt in Einflusszonen der jeweiligen Großmächte.
Bevor Sie all das vorschnell als faschistoid abtun, rufen Sie sich kurz in Erinnerung, wie die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Vereinten Nationen funktionieren. Das wirkliche Machtzentrum dieser Organisation, der UN-Sicherheitsrat, kennt fünf ständige Mitgliedsstaaten, die jeweils über ein Veto-Recht verfügen und im Wesentlichen die Groß- und Siegermächte der späten 1940er Jahre widerspiegeln. Diese Verfasstheit sollte in der Nachkriegszeit ein Gleichgewicht der Mächte und eine Garantie der völkerrechtlichen Ordnung ermöglichen. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass dieses System im Kalten Krieg alles in allem funktioniert hat, dann vermutlich deshalb, weil es die (damalige) Großmacht-Realität anerkannte.

Eine Sitzung des UN-Sicherheitsrats im Jahr 2001 in New York.
Ein Problem an der Verrechtlichung dieser Dinge liegt häufig darin, dass die Auffassungen darüber, wer als Großmacht gelten darf und wo wessen Raum beginnt, in nicht unerheblicher Weise voneinander abweichen. Dass die Volksrepublik China 1971 den chinesischen Sitz des heutigen Taiwans übernommen hat, entsprach nüchtern betrachtet schlichtweg dem realen Kräfteverhältnis. Auch die Vererbung des sowjetischen Sitzes an die Russische Föderation 1991 kann man begründen (wenngleich hier bereits die Frage nach dem Großmachtstatus und den daraus resultierenden Konsequenzen leidig ignoriert wurde). Dass Frankreich im Jahr 2025 noch immer über einen solchen Veto-Sitz verfügt, ist selbstverständlich ein Witz, über den man beispielsweise in Indien vermutlich nur halbherzig lachen kann. Wer einmal international und völkerrechtlich auf diese Weise als Großmacht kodifiziert ist, wird diesen Status nur ungern wieder abgeben wollen. Wenn es aber keine legale Möglichkeit gibt, einen solchen Status zu erlangen – selbst dann, wenn er der geopolitischen Realität entspricht – dann ist der einseitige Bruch mit dieser Ordnung im Grunde vorprogrammiert. Ob es sich nun um einen Ausschluss aus dem Kreis der Erlauchten handelt (Italien, 1937) oder um einen trotzigen Austritt (Japan, 1933): Klaffen reale Ordnung und Ansprüche tatsächlicher oder vermeintlicher Großmächte zu sehr auseinander, geht das ganze System baden. Der Umstand, dass jede Festschreibung einer internationalen Ordnung nie von Dauer sein kann, ist eines der vielen Dilemmata der „multilateralen, regelbasierten internationalen Ordnung“, wie wir sie deutschen Schulkindern in allerbester Absicht vermitteln.
Regel oder Ordnung, das ist hier die Frage
Leider sagt Ihnen das Völkerrecht auch nicht, was Sie tun sollen, wenn Sie eine Regierung anführen. Verlässt ein Akteur eigenmächtig die vorgezeichnete Bahn und marschiert irgendwo ein – in Abessinien, Österreich, der Tschechoslowakei, Polen, Osteuropa, Korea, Indochina oder Afghanistan beispielsweise – dann müssen Sie sich im Grunde zwischen der Aufrechterhaltung von Regel ODER Ordnung entscheiden. Entweder werden die Regeln neu geschrieben oder die Ordnung, die am Ende herauskommt, ist vermutlich eine andere.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach 1990/91 in genau diese Falle getappt. In der kurzen Phase, in der die unipolare Weltordnung der US-amerikanischen Garantenhegemonie als unendliches Zukunftsmodell zu gelten schien, hat sie eine Momentaufnahme zu einem systemischen Fixpunkt erhoben. Das ist in etwa so klug, als würde man eine bestimmte Planetenkonstellation auf einem Foto für das wesentliche Abbild der Galaxie halten. Die „multilaterale, regelbasierte internationale Ordnung“ ist für die BRD das Betriebssystem, auf dem ihre außenpolitische Software läuft. Stellt der US-Anbieter das Modell ein, läuft nichts mehr. Das ist nicht nur eine aberwitzige Analogie zu der Tatsache, dass Deutschland von den Schreibstuben bis hin zu den Kasernenhöfen tatsächlich von amerikanischen Produkten und sonstigen Importen aller Art abhängig ist. In diesem Land wird sehr viel darüber geredet, wie der Verlust des Imperiums für Moskau ein strategisches Trauma gewesen ist, aber sehr wenig darüber, wie unfassbar stark die Berliner Republik an den kümmerlichen Resten eines dysfunktionalen Systems klammert, das sie beinahe spirituell verklärt hat. So bleibt der immer noch im Schockzustand befindlichen Nation nichts anderes, als in einer ermüdenden Endlosschleife die immer gleichen Formeln mantraartig zu wiederholen: Völkerrechtswidrig hier, Angriffskrieg da. Was nützt das denn?
Verstehen Sie mich nicht falsch: Internationale Abkommen sind ebenso nützlich, wie sie sinnvoll sind, und es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass sie funktionieren können. Sich überlappende Interessen selbst kriegführender Staaten, beispielsweise was die Behandlung von Kriegsgefangenen betrifft oder auch die Anerkennung bestimmter Schutzgüter, sind ein zivilisatorischer Durchbruch. Doch global lassen sich keine Kräfteverhältnisse zementieren. Die Vorstellung des Völkerrechts als voraussetzungsfreier Status Quo muss zwangsläufig enttäuscht werden, sie verstellt zudem den Zugang auf die eigentlichen Debatten. Die politische Klasse in Deutschland, allen voran die aufstrebenden, jungen Politiker, sind von einer Diskussion über Interessen, Ziele und Möglichkeiten meilenweit entfernt.
Ein anschauliches und in diesem Jahrhundert wohl prägendes Beispiel ist der Status der Insel Taiwan und die festlandchinesische Machtpolitik. Es darf mit einiger Gewissheit angenommen werden, dass Russland und China sich als Großmächte im Schmitt’schen Sinne verstehen und ihre Großräume entsprechend definieren. Zu den unangenehmen Eigenheiten des Konfliktes zwischen Taiwan und Peking gehört es, dass das Völkerrecht einem in dieser Frage wirklich wenig weiterhilft.
Die Völkerrechtsfalle oder wie man eine Insel erobert
Man kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass es sich bei der Insel Taiwan um eine abtrünnige Provinz des chinesischen Staates handelt. Immerhin erkennt Deutschland, im Übrigen wie die meisten Nationen auf dem Globus, Taiwan nicht einmal als Staat an. Der Status Quo ist unzweifelhaft die Folge aus dem in der Geschichtsschreibung einhellig so bezeichneten chinesischen Bürgerkrieg. Entspricht es unseren Werten und unseren Interessen, sollte die Volksrepublik sich den weltweit größten Lieferanten an Halbleitern einverleiben und eine junge asiatische Demokratie in das von der Kommunistischen Partei geführte Territorium integrieren? Gewiss nicht. Doch wäre eine solche Invasion illegal? Schwerer, in dieser Frage einen Konsens zu erzielen, zumal einen halbwegs globalen.
Wie am vergangenen Freitag durch die Arbeit des britischen Royal United Services Institute bekannt wurde, beabsichtigt Russland, die Volksrepublik mit Fallschirmjägerausrüstung und amphibischen Angriffsfahrzeugen zu beliefern. Die deutsche Vorbereitung auf ein solches Szenario kann nicht darin bestehen, die Völkerrechtler des Außenministeriums mit der Ausarbeitung einer klausurtauglichen Presseerklärung zu beauftragen, sondern muss eine grundsätzliche Strategie für den Fall einer Invasion beinhalten, die langfristig die eigenen Interessen in den Blick nimmt.
Ebenso erklärte ein General der US Space Force am Freitag, dass die Volksrepublik China im Weltraum die größte Bedrohung für die Infrastruktur darstelle. Dass die viertgrößte Volkwirtschaft einer von Satelliten abhängigen Welt sich darauf zurückzieht, auf das Beste zu hoffen, ja gegenüber Washington oder Peking im Zweifel mit Papier zu wedeln, ist grotesk. Das Schlimme daran ist nicht, dass Sie und ich das wissen, sondern auch, dass die Chinesen das alles wissen. Womit sie wohl rechnen?
Mit der Beharrung auf dem Völkerrecht wird man angesichts der chinesischen Gestaltungsmacht schlicht und ergreifend nichts erreichen. Mehr noch, diese Herangehensweise ist einfach nicht als der Hebel geeignet, als der sie fortwährend präsentiert wird. Das eigentliche und durchaus beachtenswerte Instrumentarium des Völkerrechtes wie auch die standardmäßige Handlungsfreiheit eines souveränen Staates – Sanktionen, Zölle, Entkopplung der Wirtschaft – sie lassen sich aus praktischen Gründen nicht anwenden, da sie sich für unsere angeschlagene Industrie als ruinös erweisen würden. In der Praxis fehlt es an weltweiten Verbündeten, die globale Maßnahmen mittragen würden, da wir sie nicht angemessen entschädigen könnten. Die Idee, gegenüber Peking Register zu ziehen, die wir nicht einmal Moskau oder Teheran gegenüber vollends anwenden können, ist obszön.
Das Regierungsviertel watet knietief in einer treibsandartigen 90er-Jahre-Soße, die es immer noch für ein Meer an Möglichkeiten hält. Dieser Irrsinn muss zu einem Ende kommen. Berlin muss Schwerpunkte identifizieren und Prioritäten setzen, sollte sich das Oberlehrern in sämtliche Himmelsrichtungen nicht doch noch als zukunftsweisende Strategie herausstellen.
„Ja, könnte, müsste Europa nun nicht...?“ Ersparen wir uns doch die Ablösung einer Fantasie durch die nächste. Keiner von uns hat eine Glaskugel, in der wir die Zukunft sehen können. Die einzig überzeugende Strategie lautet, unser eigenes Land so zu gestalten, dass wir aushalten können, was auch immer kommen mag – sonst sind wir weder uns noch anderen zu etwas nütze. Mit dieser Konsolidierung sind wir vorerst ausreichend beschäftigt.
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Chris Becker
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