Dieses Gesetz ändert unser Leben fundamental – und die Regierung will nicht, dass wir es kritisieren
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Zwischen den Regierungsparteien wird seit geraumer Zeit über das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz diskutiert, das es Personen erleichtern soll, ihr Geschlecht auf Ansage, mittels einfacher Selbstauskunft zu ändern.
Am heutigen Mittwoch soll es endlich so weit sein: Es kommt zur ersten Lesung des Gesetzestextes, der zuvor von der FDP blockiert wurde. Es steht nun zur Entscheidung im Kabinett an. Die möglichen Folgen dieses Gesetzes sind umstritten, wobei insbesondere Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Kinder und junge Frauen geäußert werden.
Zur Erinnerung: Seit 1981 regelt das Transsexuellen-Gesetz (TSG) in Deutschland die Geschlechtsänderung. Für eine Änderung des Namens und des Geschlechts ist derzeit ein gerichtliches Verfahren sowie zwei psychologische Gutachten erforderlich. Obwohl bereits einige als diskriminierend empfundene Bestimmungen des TSG aufgehoben wurden, wird das Gesetz noch immer kritisiert. Die Gutachtenpflicht wird als „pathologisierend“ und „entwürdigend“ angesehen.
Da der Gesetzeswurf in der ersten Lesung eingebracht wird, wird er offiziell von Mitgliedern der Bundesregierung, vermutlich von Lisa Paus (Grüne) und Marco Buschmann (FDP), vorgestellt und argumentativ unterfüttert. Im nächsten Schritt ist eine Debatte anberaumt, bei der auch Mitglieder der Opposition Fragen und Zweifel anbringen können. Im Anschluss geht das Gesetz zurück in den Familien- und Justizausschuss, wo Experten angehört werden.

Gilt als einer der Architekten des Selbstbestimmungsgesetzes: der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann
Nach wie vor bestehen gewichtige Bedenken bezüglich des neuen Gesetzes, insbesondere hinsichtlich seines Potenzials, missbraucht zu werden.
NIUS fasst die wichtigsten Zweifel für Sie zusammen:
Aus jugendlichem Hadern werden Realitäten
Internationale Studien zeigen: Gerade junge Mädchen hadern in der Pubertät mit ihrer Geschlechtsidentität – und dem, was man als „Frausein“ bezeichnen könnte. Später legen sie die Zweifel in den allermeisten Fällen ab. Der falsche Glaube, die Identitätsschablone „Trans“ löse ihre Probleme, könnte künftig daraus materialisierte Realitäten werden lassen.
Denn wenn der Beschluss die Teenager in ihrer Überzeugung bestätigt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. So können Behandlungen mit schädlichen Pubertätsblockern und Hormonen erfolgen sowie irreversible Operationen. Kinder können durch die Medikation an Osteoporose oder Krebs erkranken, Organschäden entwickeln, unfruchtbar werden. In vielen Fällen gibt es später kein Weg zurück.
Schauen Sie auch bei NIUS: Trans ist Trend – Wie eine Ideologie unser Land verändert.
Schlupfloch für Betrüger
Was wäre, wenn Kriminelle das Selbstbestimmungsgesetz nutzen, um es den Strafverfolgungsbehörden zu erschweren, sie dingfest zu machen?
Die Sorge ist real, wie auch ein Bericht im Spiegel bestätigt. Nach Ansicht des Ministeriums müsse demnach unbedingt sichergestellt werden, dass die Sicherheitsbehörden von einer Namens- und Geschlechtsänderung erfahren. Denn: Im schlimmsten Fall könnten Fahndungen sonst ins Leere laufen – und Straftäter untertauchen. „Wichtige Informationen etwa über Vorstrafen, bestehende Haftbefehle oder Waffenbesitz müssen für die Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich auch nach einem Wechsel des Geschlechts und des Vornamens in den Datenbanken erkennbar bleiben“, sagte Dirk Peglow, Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter.
Ein anderes potentielles Schlupfloch für Betrüger wurde im März durch einen Bericht der Berliner Zeitung publik. Damals verschaffte sich ein Mann mittels Transidentität und Personenstandsänderung im Standesamt eine neue Identität – und kassierte Sozialleistungen ab. Eben jene Schlupflöcher werden entstehen, wenn nicht entsprechende Schutzmechanismen installiert werden, die den personenrechtlichen Eintrag bzw. seine Änderung an alle Behörden kommunizieren.

Die Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wird das Gesetz im Bundestag verteidigen.
Die Sache mit den Frauenschutzräumen
Internationale Studien, aber auch konkrete Fälle aus dem Ausland zeigen, dass Sexualstraftäter ihr Geschlecht ändern, um sich Zutritt zu Frauengefängnissen – und anderen Frauenschutzräumen – zu verschaffen.
In Australien, Großbritannien und den USA ist es zudem zu konkreter Gewalt gekommen. Biologische Männer, die ihr Geschlecht umformuliert hatten, drangen in Frauenschutzhäuser, Umkleidekabine oder Gefängnisse ein, um dort wehrlose Opfer vorzufinden. Der Fall einer 32-jährigen Transfrau, die in München eine 40-jährige Patientin erschlug, zeigt zudem, dass diese Gefahr auch in Deutschland real ist.
Bisher wurden potentiellen Tätern, die an Paraphilien leiden (wie etwa Exhibitionisten, Voyeuristen oder Autogynophile), durch die Gutachtenpflicht daran gehindert, ihr Geschlecht zu wechseln – und sich somit Zugang zu Frauenräumen zu schaffen. Zwar ist in dem neuen Entwurf ein Zusatz enthalten, der es Saunabetreibern ermöglicht, auszuwählen, wer Zutritt in die Einrichtung haben darf und wer nicht. Allerdings hat der Queerbeauftragte Sven Lehmann schon mehrmals betont, dass Transfrauen, denen man den Zugang verweigere, die Saunenbetreiber mithilfe des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ verklagen können.
Hier wird Antidiskriminierung also ein mögliches Einfallstor für konkrete Gefahrensituationen.

Frauenschutzräume, so auch Toiletten, könnten künftig auch von biologischen Männern aufgesucht werden.
Gefahr für Eltern, durch „Transdiskriminierung“ das Sorgerecht zu verlieren
Ein weiteres kontroverses Element des Gesetzes ist die Regelung hinsichtlich des Sorgerechts. Eltern, die einer Geschlechtsänderung ihres Kindes nicht zustimmen, könnten demnach Gefahr laufen, das Sorgerecht zu verlieren. Denn: Das Selbstbestimmungsgesetz stellt die Sorge und Selbstidentifikation der Jugendlichen in den Fokus. Eltern, die sich weigern, dem Wunsch der Kinder zu entsprechen, laufen Gefahr, Transdiskriminierung zu betreiben und vor richterlichen Instanzen das Sorgerecht zu verlieren, wenn Jugendliche dagegen aufbegehren (und womöglich durch Lobbygruppen und Anlaufstellen unterstützt werden).
Lesen Sie auch: Diese vom Staat finanzierten Lobbygruppen trieben das Selbstbestimmungsesetz voran
Cancel Culture in Gesetzesform
Egal ob in Deutschland oder im Ausland: Wer beobachtet, wie unerbitterlich der Kampf um Transrechte geführt wird, der merkt, dass diejenigen, die das Selbstbestimmungsgesetz fordern, oft selbst radikal argumentieren. In vielen Fällen geht es dabei ganz konkret darum, abweichende Meinungen als menschenfeindlich zu stigmatisieren – und Kritiker zur Persona non grata zu erklären. Das Beispiel der Biologin Marie-Luise Vollbrecht, aber auch der Harry Potter-Autorin Joanne K. Rowling oder der Norwegerin Christine Ellingsen zeigen, dass Transaktivisten nicht davor zurückschrecken, ihre Gegner mit allen Mitteln zu bekämpfen, die ihnen zur Verfügung stehen.
Insofern ist das Selbstbestimmungsgesetz auch ein Kniefall vor eben denjenigen, die die biologische Realität und Zweigeschlechtlichkeit bekämpfen.
Sie öffnet Tür und Tor für die Normalisierung von Ideologie und sendet das Signal aus, dass dem aktivistischen Kampf für Transrechte nun ein Gesetz folgt, dass ihre Forderungen rechtlich umsetzt. Dabei haben queere Personen großteils bereits die gleichen Rechte; vielmehr geht es beim Transaktivismus und dem Selbstbestimmungsgesetz um eine Palette von Sonderrechten, die mit der Brechstange erkämpft worden sind und das Klima dermaßen vergiftet haben, dass ihnen schlussendlich niemand widersprechen wollte.
Das Selbstbestimmungsgesetz gießt Cancel Culture in Gesetzesform.
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