Er tötete ein Kind und einen Vater: Warum der Mörder von Aschaffenburg vielleicht straffrei bleibt
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In Aschaffenburg hat der Prozess gegen einen afghanischen Asylbewerber begonnen, der zwei Menschen erstochen hat – und nun möglicherweise straffrei bleibt. NIUS-Kolumnist Markus Brandstetter analysiert den Fall mit all seinen Widersprüchen, Problemen und dem großen Versagen des Staates.
Wissen Sie, was ein Slasher-Movie ist? Nein? Ich erklär’s kurz: Ein Slasher-Film ist ein Subgenre des Horrorfilms. Im Mittelpunkt steht ein Killer (der Slasher, „Aufschlitzer"), der seine Opfer mit einem großen Messer oder einer Axt reihenweise umbringt. Die Opfer sind meist eine Gruppe Jugendlicher oder junger Erwachsener, oft in einem isolierten Setting, z.B. in einem Sommercamp, einem abgelegenen Haus oder einer Kleinstadt. Einer Kleinstadt wie Aschaffenburg zum Beispiel.
Dort hat sich im Januar dieses Jahres ein Slasher-Movie abgespielt – nur war das kein Film, sondern die brutale Wirklichkeit. Während aber in den Slasher-Movies wie Halloween Night, Nightmare on Elm Street oder Scream der Slasher am Schluss immer zur Rechenschaft gezogen wird, soll das nach dem Plan der Justizbehörden in Aschaffenburg anders ausfallen. Da soll der Killer sanft therapiert werden, weil er – wie so viele Migrantenmörder – psychisch krank ist.

Einsatzkräfte stehen an der Treppe zum Park, in dem ein kleiner Junge und ein Mann, der helfen konnte, brutal erstochen wurden.
Nun wurden in den letzten Jahren ja so viele Menschen Opfer von Mördern mit Migrationshintergrund, dass es verzeihlich wäre, wenn Sie die Mordserie von Aschaffenburg bereits wieder vergessen hätten. Deshalb will ich Ihnen und uns allen die Fakten nochmals in Erinnerung rufen und den Fall rekonstruieren.
Der Tag, an dem sich alles änderte
Passiert ist das Folgende: Enamullah O., ein laut FAZ ausreisepflichtiger Asylbewerber aus Afghanistan, wird beschuldigt, am 22. Januar dieses Jahres im Schöntalpark im Zentrum von Aschaffenburg eine Gruppe von fünf Kindern und zwei Erzieherinnen mit einem großen Küchenmesser angegriffen zu haben. Dabei hat er zwei Menschen getötet und drei schwer verletzt. Der Schöntalpark ist eine Oase der Ruhe und des Friedens mitten in Aschaffenburg: Es gibt einen Magnolienhain, Blumenwiesen, einen Teich, gekieste Wege und schattige Bänke, die zum Ausruhen einladen. Gleich mehrere Kindergärten und Kindertagesstätten liegen nur Gehminuten vom Schöntal entfernt, weshalb Kindergärtnerinnen mit ihren Schützlingen gerne in diesen beschaulichen Park kommen, wo die Kinder ungestört spielen und herumtollen können. Bis zum Mittwoch, dem 22. Januar – dem Tag, an dem sich alles änderte.

Polizei am Tatort im Schöntalpark
An diesem Tag ist eine Krippengruppe der Kita „Kindernest Grenzenlos“ mit fünf Kleinkindern im Bollerwagen und zwei Erzieherinnen im Park unterwegs. Auch Enamullah O., gegen den 18 Strafverfahren laufen und der seit Wochen ausreisen müsste, ist an diesem Vormittag im Schöntal unterwegs. Er fällt den beiden Erzieherinnen sofort auf, weil er sich unangenehm nah an die Gruppe drängt und laut Musik mit seinem Handy abspielt, die eine Erzieherin später als „gruselige Einschwörungsmusik“ beschreiben wird. Ermittlungen werden ergeben, dass es sich um ein YouTube-Video mit dem Titel „Motivating Battle Music“ handelt, NIUS berichtete.
Die Erzieherinnen entfernen sich daraufhin von Enamullah O., aber er folgt ihnen mit großen Schritten, woraufhin die beiden Kindergärtnerinnen versuchen, den Park auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Doch das gelingt ihnen nicht mehr, denn der Afghane reißt den Kindern im Wagen zuerst Mützen und Schals herunter und zieht dann ein 32 cm langes Tranchiermesser aus seinem Mantel, mit dem er plötzlich auf den zweijährigen Yannis einsticht. Eine der Erzieherinnen wird den Angriff auf das Kleinkind vor Gericht ein „Massaker“ nennen. Ihre Kollegin wird später sagen, dass Enamullah O. „endlos“ auf den kleinen Jungen eingestochen habe – „einfach endlos“. Einer zufällig vorbeikommenden Kinderärztin gelingt es nicht, den Jungen zu reanimieren. Die Obduktion wird später ergeben, dass der Afghane dem Kleinkind insgesamt fünf massive Stiche zufügte, deren erster bereits tödlich war. Damit ist die Mordserie aber noch nicht beendet, denn Enamullah versetzt jetzt einem dreijährigen Mädchen mit seinem Küchenmesser drei Stiche in den Nacken – aber das Mädchen überlebt.

Der kleine Yannis wurde nur zwei Jahre alt.
Jetzt werden Passanten auf das Massaker aufmerksam, das sich da mitten im Park abspielt. Ein 41-jähriger Familienvater, der mit seinem eigenen Kind im Park ist, greift heldenhaft ein, um die Kinder und Erzieherinnen zu schützen. Er wird daraufhin von Enamullah O. attackiert und mit vier wuchtigen Stichen getötet. Ein 72-jähriger Mann, auch er ein Passant, eilt dem jüngeren Mann und den Kindern zu Hilfe, wird jedoch ebenfalls von dem wütend mit dem Messer um sich stechenden Enamullah O. schwerstens verletzt, überlebt jedoch. Erst als immer mehr Passanten gegen den Afghanen vorgehen und der attackierten Gruppe zu Hilfe eilen, verlässt Enamullah O. den Park in Richtung Hauptbahnhof. Dort wird er in der Nähe der Bahngleise zwölf Minuten später – und viel zu spät – von der Polizei festgenommen.
Niemand kann es leugnen: Das ist eine grauenhafte Geschichte. Hier wird das, was manche Cineasten an Horror-B-Movies fasziniert, zur schauderhaften Wirklichkeit. Mitten in Deutschland, mitten in einer der schönsten und beschaulichsten Städte Bayerns, werden am helllichten Tag Kleinkinder und Passanten, die helfen wollen, verstümmelt, abgestochen und ermordet. Noch vor zwanzig Jahren war eine solche Mordtat in Deutschland vollkommen undenkbar.
Eine universale Kriegserklärung an uns alle
Aber jetzt müssen sich die Menschen dieses Landes, die ganz normal arbeiten, einkaufen, ihre Kinder in die Kita bringen oder einfach im Park spazieren gehen wollen, mit einem solchen Blutbad in öffentlichen Rückzugsräumen abfinden und sich von den Medien dann auch noch erklären lassen, dass solche Bluttaten das neue Normal sind. Aschaffenburg zeigt, dass Mord und Totschlag in Innenstädten, Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und Parks durch Migranten jetzt endgültig zu unserer Wirklichkeit gehören. Aschaffenburg ist der Beweis, dass ein solches Massaker nicht nur in Duisburg, Berlin oder Frankfurt passieren kann, sondern in einem friedlichen Städtchen, das König Ludwig I. wegen seines milden Klimas und seiner schönen Lage einmal das „bayerische Nizza“ genannt hat. Und bei Enamullah O. haben wir es auch nicht mit dem ubiquitären Türken, Iraker oder Syrer zu tun, der seine Frau in der gemeinsamen Wohnung erwürgt, erschlägt oder anzündet, weil sie ihn verlassen will – sondern mit einem Täter, der uns alle angreift. Mit einer Tat, die eine universale Kriegserklärung an das normale, friedliche Leben aller Menschen darstellt – denn wer mit seinen Kindern in einem Stadtpark in der Innenstadt um elf Uhr vormittags nicht mehr sicher ist, der ist nirgendwo mehr sicher.
Vielen Menschen war nach den Morden von Aschaffenburg schnell klar, dass Enamullah O.s Taten die Masseneinwanderung im Allgemeinen und den Umgang von Behörden und Justiz mit migrantischen Gewalttätern vollkommen infrage stellen. Aschaffenburg war ein mächtiger Beweis für alles, was mit Migration und Asyl seit Jahren schiefläuft. Aschaffenburg war aber auch ein Fanal dafür, dass all jene Parteien, die die praktisch unbegrenzte Immigration seit 2014 politisch befürwortet und gesetzlich legitimiert hatten, schwere Fehler begangen und Schuld auf sich geladen haben.

Bayerns Ministerpräsident Söder und die damalige Innenministerin Nancy Faeser legen einen Kranz am Tatort im Schöntalpark nieder.
Politiker, Behörden und die Mainstream-Medien begriffen deshalb sofort, dass ein langer Prozess gegen Enamullah O. mit einem Saal voller Zuschauer, ausführlicher Beweisaufnahme, vielen Zeugenaussagen und dem unübersehbaren Leid der Opfer, die möglicherweise als Nebenkläger auftreten würden, ihr über Jahrzehnte aufgerichtetes Kartenhaus aus unbeschränkter Migration und Asyl für alle hinwegfegen könnte. Deshalb musste ein mächtiges, scheinbar unwiderlegbares Narrativ her, mit dem die Morde von Aschaffenburg bagatellisiert, der Täter anonymisiert, die Opfer marginalisiert und ihr Schmerz kaschiert werden konnte.
Halt’s Maul, er ist psychisch krank
Und dieses Narrativ, das den Wolf über Nacht zum Lamm macht, fand sich. Es ist kein sonderlich originelles Narrativ, weil es seit dem Aufkommen der Massenimmigration inzwischen inflationär eingesetzt wird, aber es leistet nach wie vor gute Dienste. Und weil es so herrlich unangreifbar wirkt, ist das genau die Art von Spin, welche Politiker, Behörden und Medien so sehr lieben – können sie sich doch jetzt unter Berufung auf dieses Narrativ jeder Verantwortung entziehen und ihren Kritikern zurufen: Halt’s Maul.

Polizeibeamte begleiten den mutmasslichen Täter nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter.
Dieses Narrativ ist – Sie haben es bestimmt erraten – eine psychische Erkrankung. Hellauf begeistert hat die Gerichtsreporterin einer Frankfurter Zeitung noch am Tag des Prozessbeginns geschrieben: „Die Tat eines Kranken.“ Und auch der Stern, der Gewalttäter seit jeher einfühlsam analysiert, wusste augenblicklich: „Die Tat eines Wahnsinnigen.“ Und selbstverständlich weiß auch das ZDF, dass der Afghane nicht nur psychisch krank ist, sondern sogar komplett schuldunfähig – weshalb er nicht ins Gefängnis, sondern in den Maßregelvollzug gehört.

Erster Verhandlungstag im Prozess gegen den Mörder Enamullah O. in Aschaffenburg.
Was für ein Glück für alle Beteiligten! Man kann die Erleichterung der versammelten Täterversteher förmlich spüren: Enamullah O. leidet plötzlich an einer Schizophrenie – und an einer paranoiden noch dazu. Damit ist der Hauptgewinn gezogen. Damit lässt sich alles erklären. Damit ist jedes Behördenversagen von vornherein ausgeschlossen, denn wer konnte schon wissen, was in Enamullah Os. Kopf vorging? Und es gab in den zwei Jahren, die Enamullah O. in Deutschland verbrachte, ja so viel Behördenversagen, dass eine kompetent diagnostizierte und durch Gutachten zuverlässig bestätigte Schizophrenie wirklich das einzige Mittel ist, um diese ganze traurige Geschichte im Zwielicht von Akten, im Halbdunkel forensischer Gutachten und im Dämmerlicht fragmentarischer Zeugen- und Polizeiaussagen zu begraben.
Massives Behörden- und Justizversagen
Dabei stellt der Fall Enamullah O. ein massives Behörden- und Justizversagen auf allen nur denkbaren Ebenen dar. Rekonstruieren wir kurz, was in diesem Fall alles schiefgelaufen ist.
Die spätere Katastrophe nahm ihren Ausgang im November 2022, als Enamullah O. über Bulgarien illegal nach Deutschland einreiste – wohin er sofort hätte zurückgeschickt werden müssen. Das geschah jedoch nicht, weil das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) die Ausländerbehörden zu spät informierte und die Frist zur Rücküberstellung abgelaufen war. Einmal in Deutschland und im ehemaligen Hotel „Zur Bretzl“ in Alzenau (Kreis Aschaffenburg) untergebracht, beging der Afghane eine Straftat nach der anderen. Er griff andere Asylbewerber im Heim, Polizisten und generell völlig Unbeteiligte tätlich an – gerne Frauen und gerne mit dem Messer –, zog sich auf dem Hauptbahnhof Aschaffenburg nackt aus und fuhr schwarz mit der Bahn. Nach nicht einmal zwei Jahren im Land waren insgesamt 18 Strafverfahren gegen Enamullah O. anhängig und der Afghane zu mehreren Geldstrafen und 40 Tagen Ersatzhaft verurteilt worden – allerdings ohne dass er in dieser Zeit auch nur einen Cent bezahlt oder einen Tag in Haft verbracht hätte, weil die Justiz hartnäckig keinen Haftbefehl erließ. Dreimal wurde Enamullah O. kurzzeitig in die Psychiatrie eingewiesen – und dreimal hat er sie ohne Konsequenzen wieder verlassen.
Während ganzer 16 Monate vor den Morden von Aschaffenburg hätten also alle betroffenen Behörden längst wissen können, dass sich mit Enamullah O. ein potenziell extrem gefährlicher Straftäter im Land aufhält – einer, der kein Recht auf seinen Aufenthalt hatte und vor dem die Bevölkerung geschützt werden müsste. Und trotzdem ist nichts passiert. Es wurde keine Asylentscheidung getroffen – weder positiv noch negativ. Es wurde keine Unterbringung in einer gesicherten Einrichtung angeordnet, es wurde aber auch keine Duldung ausgesprochen. Enamullah O. blieb einfach auf Kosten des Steuerzahlers 16 Monate lang in Deutschland – rechtlich ausreisepflichtig und viele Male im Konflikt mit dem Gesetz, faktisch aber vollkommen unbehelligt.
Der Fall Enamullah O. stellt ein massives, systemisches Versagen von Behörden, Ämtern, Politik und Justiz dar. Vertreter von Ministerien, Ausländerbehörden, Landratsämtern, Stadtverwaltungen, Polizeirevieren, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Sozialbehörden und psychiatrischen Kliniken sind mittelbar daran schuld, dass es im Erholungspark einer bayerischen Kleinstadt zu einem beispiellosen Massaker kam – einem Massaker, das jetzt noch nicht einmal gesühnt, sondern durch die geräuschlose Einweisung Enamullah O.s in die Psychiatrie rasch beendet werden soll.
Längst nur noch Kollateralschäden
Aschaffenburg zeigt wie nichts sonst die hässliche Seite der Massenimmigration auf allen Ebenen. Auf einer Ebene ist klar, dass eine hochentwickelte Dienstleistungsgesellschaft wie die deutsche an Immigranten wie Enamullah O. kein Interesse haben kann. Aschaffenburg zeigt aber auch die unfassbare Kaltherzigkeit von Politikern, Ämtern, Behörden und Justiz im Umgang mit den Opfern. Für CDU, SPD und die Grünen sind die Opfer migrantischer Gewalttäter längst nur noch Kollateralschäden.
Das sind Morde und Gewalttaten, die eben passieren, wenn man Millionen Menschen unkontrolliert ins Land lässt. Dagegen kann man nichts machen. Damit müssen die Leute sich halt abfinden. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist, wird möglicherweise von einem Flüchtling umgebracht. Shit happens!
Und genau darum stören bei allen Gerichtsprozessen gegen Täter-Migranten die Opfer genauso wie der ganze aufwendige Prozess. Also sind für das gesamte Verfahren auch nur sechs Tage angesetzt – damit alles wie geschmiert abläuft und Täter und Opfer, Tat und Folgen schnell und gründlich vergessen werden.

Enamullah O. in Handschellen auf der Anklagebank
Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung haben in seltener Harmonie bereits im Vorfeld verkündet, dass im Grunde alles schon klar ist: Enamullah O. ist gemäß § 20 StGB (Schuldunfähigkeit wegen krankhafter seelischer Störung) schuldunfähig, weshalb das Gericht nach § 63 StGB die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik anordnen wird, in der Enamullah dann viele Jahre, vollgepumpt mit Risperdal, Zyprexa und Abilify, vor sich hindämmern wird. Bis irgendwann irgendein Gericht zu dem Schluss kommt, dass von Enamullah keine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht (§ 67d StGB) – worauf er entlassen wird. Und der Fall, genau wie in Franz Kafkas Parabel „Vor dem Gesetz“, für immer geschlossen wird.
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Markus Brandstetter
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