Immer wieder Täter mit „Psychosen“, die „Stimmen hören“: Warum die Diagnose „schuldunfähig“ ein Eingeständnis des Scheitern der Migrationspolitik ist
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Der Eritreer, der 2019 in Frankfurt am Hauptbahnhof einen 8-Jährigen vor den Zug stieß? Er war schuldunfähig. Der Somalier aus Oggersheim, der 2022 zwei Maler erstach? Schuldunfähig. Der Afghane, der in Leipzig eine Frau auf offener Straße vergewaltigte? Schuldunfähig. Der somalische Psychiatrie-Insasse aus Wiesloch, der beim Freigang eine Frau erstach? Schuldunfähig. Der Afghane, der in Vorarlberg einen Mann tötete? Schuldunfähig. Der Iraker, der auf der A100 einst eine Amokfahrt verübte? Schuldunfähig. Der Attentäter von Würzburg, der 2021 drei Frauen ersticht? Schuldunfähig. Der Afghane, der in Berlin einer Frau die Kehle aufschnitt und sie zum Pflegefall machte? Schuldunfähig. Der Syrer, der in Wangen auf ein vierjähriges Mädchen einstach? Schuldunfähig. Man könnte ewig so weiter machen, doch das Muster bleibt gleich: Asylbewerber, die schwere Gewalttaten hierzulande verüben, sind immer wieder „schuldunfähig“.
Diese Einschätzungen – oft einhergehend mit einer Einweisung in die Psychiatrie – sorgen bei vielen Menschen für Unverständnis. Sie lassen schrecklichste Taten, die Menschenleben kosten oder sie für immer verändern, wie Bagatelle erscheinen, die geistig Verwirrte verüben, für die es keine „gerechten“ Strafen gibt. Bereits vor sechs Jahren, 2018, schrieb etwa die AfD-Chefin Alice Weidel: „Ein Kameruner (25), der im vergangenen Dezember eine Rentnerin (73) brutal angriff, sie schwer verletzte, während er mit Wucht auf ihren Kopf und Halsbereich sprang, soll ‚schuldunfähig‘ sein!“ Der Post ist versehen mit dem Begriff „unfassbar“. Auch meine Kollegin Zara Riffler argumentierte mit Bezug auf die Gewalttat von Wangen: „Hört auf, Islamisten als „psychisch krank“ und „schuldunfähig“ einzustufen!“
Doch was steckt hinter dem Begriff?
Schuldunfähigkeit geht auf den Paragraphen 20 des Strafgesetzbuches zurück. Demnach ist schuldunfähig, „wer bei der Tatbegehung wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, Schwachsinns oder einer anderen schweren seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen und danach zu handeln.“ Der Paragraph findet auch bei deutschen Tätern Anwendung, wenngleich seltener. Er betrifft insgesamt nur 0,1 Prozent der schweren Gewalttaten, dafür aber besonders häufig öffentlichkeitswirksame Fälle, die im Zusammenhang mit Migration stehen. „Wenn die Schuldunfähigkeit feststeht, darf die Reaktion des Staates keine normale Strafe sein“, erklärte in dieser Woche die Juristin Katrin Gierhake vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg im Bayerischen Rundfunk.

Ein Somalier tötete in einem Kaufhaus in Würzburg drei Frauen. Gutachter hielten ihn für schuldunfähig.
Ein Komplott? Nicht wirklich
Die Einschätzung über „Schuldunfähigkeit“ treffen zumeist forensische Psychiater. Ihrer Bewertung liegen Gutachten und Vernehmungsprotokolle zugrunde, nicht selten sind auch Polizisten beteiligt. Sie berichten allesamt einhellig: Teilweise sitzen in den Fällen, die später für „schuldunfähig“ erklärt werden, Männer vor einem, die kaum ansprechbar sind – oder nur wirres Zeug von sich geben. Einige davon sind Analphabeten, die Deutschkenntnisse unzureichend. Wieder andere hören Stimmen. Wer diese psychische Konstitution schon einmal erlebt habe, sagt ein Polizist gegenüber NIUS, der namentlich nicht genannt werden will, der wisse, dass hinter diesen Einschätzungen kein Komplott stecke, sondern es sich tatsächlich um „entgeisterte Personen“ handele.
Dafür lohnt ein Blick auf die Herkunft der „schuldunfähigen“ Täter: Es sind immer wieder Somalier, Iraker, Syrer, Afghanen, Eritreer. Zudem fällt auf: Es handelt sich häufig um junge Männer zwischen 18 und 40 Jahren. Kurzum: Junge Migranten aus den dysfunktionalsten Gesellschaften der Welt, die plötzlich ein neues Leben in Deutschland anfangen. Viele von ihnen haben zweifelsfrei ein Problem mit Psychosen, Traumata, Wahn, Paranoia, Schizophrenie. Einige haben Krieg erlebt und teilweise Gräueltaten gesehen. In Somalia sind etwa zwei Drittel der männlichen Bevölkerung vom Amphetamin Khat abhängig. Oft verschränken sich diese Erlebnisse mit Islamismus oder religiösen Fanatismus. Mitunter verstärkt die Ankunft in einer hoch technologisierten und westlichen Dienstleistungsgesellschaft wie Deutschland solche Prädispositionen.
Hinterbliebene sind häufig enttäuscht und wütend
Dennoch stellen diese Diagnosen und daraus folgenden Urteile ein Problem für die Justiz und unsere Gesellschaft dar, weil sie zentrale Funktionen der Rechtssprechung außer Kraft setzen, namentlich den Schuldausgleich – Sühne und Prävention. Oder anders gesagt: Hinterbliebene und Geschädigte haben in vielen Fällen das Gefühl, dass die Justiz hier keine (einfach ausgedrückt) ausgleichende Gerechtigkeit herstellt. Nachahmungstäter werden von Einweisungen in geschlossene Einrichtungen ebenfalls nicht abgeschreckt.
Die Diagnosen mit Urteilen sind aber auch aus einem anderen Grund problematisch: Sie bedeuten oft die jahrzehnte- oder lebenslange Verwahrung in Psychiatrien und geschlossenen Anstalten. Dies verursacht sehr hohe Kosten, wie man etwa aus der Forschung in den Niederlanden weiß, und endet in der Regel auch nicht in der Resozialisierung und einer gesellschaftlichen Eingliederung. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb sich nun deutsche Psychiater mit khat-abhängigen Machetenmännern aus Mogadischu oder Asmara beschäftigen sollen. Die Täter bleiben auch später Zeitbomben und die Psychater sind für solche Fälle in der Regel gar nicht geschult.

Zahlreiche Männer in Somalia sind abhängig von der Droge Khat.
Deutschland ist auf solche Täter nicht vorbereitet
Fest steht: Das deutsche Justizsystem ist für solche Männer und solche Taten überhaupt nicht vorbereitet. Opfern, Ärzten oder Beamten wird ein Bärendienst erwiesen, der oftmals die jahrzehntelange Betreuung von Männern nach sich zieht, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die Justiz sich verschworen hat, um Täter ungeschoren davonkommen zu lassen. Tatsächlich ist die Rechtsprechung für eine ganz andere Gesellschaft ausgelegt.
Das Problem ist, wie so oft, Migration – und dass diese Männer überhaupt hier sind und nach ihren Taten hier bleiben. Es gab keine Background Checks oder Untersuchungen im Vorfeld ihrer Migration. Die Behörden der Bundesrepublik wissen schlichtweg nicht, wer da kommt – und welche Gefahr mit dieser Einwanderung einhergeht. Wenn es diese verfehlte Migrationspolitik nicht geben würde, würden wir nicht im Wochentakt über „Schuldunfähigkeit“ reden müssen. Das heißt: Das System dahinter (sprich: die Einwanderungspolitik) ist kaputt.
Dazu braucht es Frühwarnsysteme bei bestimmten Verhaltensmustern und bestimmten Täterprofilen (Herkunft, Alter, Geschlecht), die ausschlagen, wenn ein 34-Jähriger sichtlich verwirrt „Haram, Haram“-rufend durch Einkaufszentren läuft. Und schlussendlich muss man natürlich darüber nachdenken, wie man die Menschen los wird. Die Verstärkung aller diplomatischen und finanziellen Mittel, um jene Männer schon vor ihren Taten abzuschieben, sollte im Interesse einer jeden Bundesregierung sein, die ihre Bevölkerung schützen will.
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