Iraker wirft 16-Jährige vor den Zug: Das Protokoll einer Vertuschung
Der Tod der 16-jährigen Ukrainerin Liana K. im niedersächsischen Friedland ist nicht nur die Geschichte eines grausamen Verbrechens. Es ist auch die Geschichte eines massiven Behördenversagens, das, so legen Recherchen von NIUS nahe, gezielt von den Behörden vertuscht worden sein könnte. Der dringend tatverdächtige 31-jährige Iraker, Muhammad A., fiel am Tag des Verbrechens gleich zweimal auf – erst randalierend am Bahnhof, wenige Stunden später erneut im Grenzdurchgangslager Friedland. Beide Male ließ ihn die Polizei laufen.
Bereits am Tag der Tat hätte der Täter, folgt man den Schilderungen der Polizei, womöglich identifiziert werden können: Als die Beamten an jenem Montagnachmittag am Bahnhof Friedland eintrafen, war der offizielle Grund: ein randalierender Mann. Ein weißes T-Shirt soll er getragen haben und sich in einer Gruppe von drei Personen aufgehalten haben. Dieser habe, so die Polizeimeldung, die Beamten schließlich zu einem grausamen Fund geführt: einem blonden Mädchen, der 16-jährigen Liana K., die 2022 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war – und nun regungslos am Bahnsteig lag. Ein Güterzug soll das Mädchen zuvor erfasst haben. Muhammad A., ein 31-jähriger Iraker, bestritt zu dem Zeitpunkt jegliche Tatbeteiligung. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab, so berichtet es später Bild, 1,35 Promille im Blut.
Angesichts der vielen Merkwürdigkeiten – ein randalierender betrunkener Asylbewerber nebst einem toten 16-jährigen Mädchen am Bahnhof einer Kleinstadt – waren schon damals Zweifel angebracht. Und das Wording, wonach es sich dabei um einen „Unfall“ gehandelt haben soll, wirkte schon damals höhnisch.
Wurden bewusst Informationen zurückgehalten?
18 Tage später steht fest: Muhammad A., der für Unruhe gesorgt hatte, steht im Tatverdacht, der Mörder zu sein. Er kommt aus dem Irak, sein Asylantrag war im Dezember 2022 abgelehnt worden; seine Abschiebung nach Litauen, die seit März möglich war, wurde nicht durchgeführt. In Deutschland soll er unter mehreren Identitäten und falschem Namen firmiert haben. Es zeichnet sich also ab, dass der Fall erneut ein Schlaglicht auf ein scheiterndes Asylsystem und Behördenversagen werfen wird. Und genau dies könnte ein Grund dafür sein, dass die Behörden den Fall vertuscht, ausgeschwiegen und Informationen von der Öffentlichkeit zurückgehalten haben.

Nach dem Tod der 16-jährigen Liana K. an diesem Bahnhof warnte die Polizei wochenlang vor „Spekulationen“ – die sich im Nachhinein als richtig erwiesen.
Denn: Dass jener Iraker als Tatverdächtiger infrage kam und die Version eines „Unfalls“ von Anfang an fragwürdig erschien, drängt sich jedem normalen Menschen auf. Und es deckt sich auch mit den Ausführungen der Eltern der verstorbenen Ukrainerin, die von vornherein nicht an einen Unfall glaubten und einen Selbstmord ausschlossen. Auch soll nach Informationen von NIUS bereits wenige Tage nach der Tat eine Mordkommission eingerichtet worden sein, ohne dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde.
Auch NIUS hatte frühzeitig Kenntnis von dem Fall erlangt – durch Zuschriften von Lesern. So liegen unserer Redaktion mehrere Nachrichten vor, die bereits unmittelbar nach dem 11. August die These formuliert hatten, dass Liana K., die 16-Jährige aus dem thüringischen Heiligenstadt, die gerade ihre Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellte begonnen hat, durch Fremdbeteiligung gestorben sein muss.
Was passierte am 14. August im Grenzdurchgangslager, wo Asylbewerber leben?
Zudem wurde NIUS von Quellen vor Ort zugetragen, dass es am 14. August, also drei Tage nach der Tat, zu einer Hausdurchsuchung im Grenzdurchgangslager Friedland gekommen war, wo zumindest einer der Tatverdächtigen gewohnt haben soll. Demnach soll schon damals die Vermutung im Raum gestanden haben, dass das Mädchen auf dem Weg zum Bahnhof von einer Gruppe Migranten angesprochen und bedrängt worden sei. Am Bahnhof soll die Situation eskaliert sein; das Mädchen wurde schließlich vor den einfahrenden Güterzug geschubst.
Die Durchsuchung soll damals, so Personen, die von den Vorgängen Kenntnis haben, auf Grundlage von Videoaufnahmen des Bahnhofs zustande gekommen sein und zur zwischenzeitlichen Verhaftung eines Mannes geführt haben. Und es drängt sich die Frage auf: Verfolgte die Polizei hier von Anfang an das Ziel, die Tat in der Öffentlichkeit kleinzuhalten? Oder durch die Darstellung des Tötungsdelikts als Unfall öffentlichen Druck von den Ermittlungen zu nehmen?

Die Polizei warnte vor dem Wording eines „Unfalls“, obwohl es zahlreiche Schilderungen gab, wonach es ein Fremdverschulden gegeben haben muss.
Pressestelle verweigerte Auskunft
NIUS fragte am 15. August die Polizei Göttingen zum Sachverhalt an. Dreimal rief die Redaktion bei der Pressestelle an, die jede Auskunft verweigerte und darauf verwies, dass die Pressestelle nicht besetzt sei, man betraute Kollegen zu erreichen versuche und zu dem Sachverhalt nichts sagen könne. Schließlich verwies man am Freitagnachmittag darauf, dass man nichts Genaues sagen könne und die Redaktion sich bitte mit einer schriftlichen Anfrage an die Polizei wenden sollte.
Diese wurde am Montag, 18. August, auf vielsagende Art und Weise beantwortet. „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen gehen wir im Zusammenhang mit dem Vorfall am Bahnhof Friedland vom 11.08.2025 weiterhin von einem tragischen Unglück aus. Zum Zwecke der Rekonstruktion des Geschehens wird in alle Richtungen ermittelt“, hieß es. „Spekulationen über strafprozessuale Maßnahmen gegen konkrete Tatverdächtige entstammen den sozialen Medien und entbehren jeder Grundlage.“

Die Korrespondenz zwischen NIUS und der Polizeidienststelle
In diesem Zusammenhang sei auch „fälschlicherweise“ ein Bezug zum nahegelegenen Grenzdurchgangslager Friedland hergestellt worden. „Richtig ist, dass die Polizei dort lediglich im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes unterstützend tätig wurde und es weder Festnahmen noch Razzien gab.“ Zum Ende der E-Mail teilte man mit: „Gestatten Sie mir abschließend den Hinweis, dass die Pressestelle der Polizeiinspektion Göttingen in den Abendstunden sowie an Wochenenden nicht besetzt ist.“
Wie inzwischen auch das Göttinger Tageblatt berichtet, räumt die Polizei heute ein, dass es sich bei beiden Einsätzen – am Bahnhof und später im Grenzdurchgangslager – um denselben Mann handelt. Nach Angaben des Göttinger Tageblatts erklärte Oberstaatsanwalt Andreas Buick, die Polizei habe den Beschuldigten am Bahnhof angetroffen, da er kurz vor dem Tod des Mädchens dort randaliert hatte. Zwar sei er „natürlich als Täter in Betracht“ gekommen, man habe ihn aber „mangels dringender Gründe“ wieder laufen lassen. Noch am Abend desselben Tages habe derselbe Mann in der Landesaufnahmebehörde in Friedland erneut randaliert. Offiziell spricht die Polizei jedoch weiter von „völlig losgelösten“ Einsätzen – eine Darstellung, die den Vorwurf der bewussten Verharmlosung nicht entkräftet, sondern vielmehr bestätigt, dass die Öffentlichkeit über die Hintergründe lange Zeit getäuscht wurde.
Nach Informationen von NIUS ist diese Darstellung schon deshalb grob irreführend, weil es schon kurz nach der Tat zu einem Einsatz im besagten Flüchtlingslager gekommen war, weil der damalige Zeuge (der sich im Nachhinein als Täter herausstellte) randaliert und psychische Auffälligkeiten gezeigt haben soll. Dies berichtet auch der NDR. Es wäre also die Pflicht der Polizei gewesen, mitzuteilen, dass eben jener Mann, der am Bahnhof die Polizei zur Leiche des Mädchens geführt hatte, wenig später für Unruhe in seiner Unterkunft gesorgt hatte.
„Strafrechtliche Relevanz wird geprüft“
Diese Kommunikationsstrategie, die wie Verschleierung wirkt und sich im Rückblick als Desinformation herausstellen sollte, reiht sich ein in ein mehr als unglückliches Auftreten der Polizei: So warnte die Polizei in dem Zeitraum zwischen 11. August und der heutigen Festnahme des 31-jährigen Irakers mehrfach davor, Falschnachrichten auf sozialen Medien zu verbreiten oder über den Sachverhalt zu spekulieren. Noch am heutigen Freitag teilte die Polizei mit, sie halte sich rechtliche Schritte vor, wie sie dem NDR mitteilte. „Die strafrechtliche Relevanz werde demnach im Einzelfall geprüft, bei Bedarf werde man Beweise sichern und Plattformbetreiber auffordern, den Beitrag zu löschen“, heißt es. Wenige Stunden später sollte der Asylbewerber festgenommen werden, der in eben jenen sozialen Medien bereits vorher verdächtigt wurde.
Sogar der für den Fall in keiner Weise zuständige Freistaat Thüringen übernahm eine entsprechende DPA-Meldung und verbreitete auf seiner Website: „In sozialen Netzwerken kursieren seit Tagen Mutmaßungen über den Unglückshergang. Diese entsprechen nach Einschätzung der Ermittler ‚rein objektiv nicht der Wahrheit‘ und seien bislang nicht bestätigt.“ Auch dort hieß es fast schon drohend: „Bezüglich der Verbreitung möglicher Falschmeldungen behalte sich die Polizei die Prüfung rechtlicher Schritte vor, hieß es.“ Die Bürger wurden also massiv eingeschüchtert, damit sie nicht im Netz über mögliche Hintergründe der Tat mutmaßten, die sich nach jetzigem Kenntnisstand als zutreffend herausstellen.

Der Freistaat Thüringen im Netz
Der unglückliche Eindruck wird dadurch abgerundet, dass mit dem Sachverhalt ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Göttingen betraut wurde – also genau die Ermittlungsstelle, die wegen Hass im Internet gegen rechtskonservative und LGBTQ-kritische Stimmen wie Anabel Schunke oder Vanessa Behrendt tätig wurde. Und die fragwürdige Bekanntheit durch eine CBS-Doku erlangte.
Ausgerechnet die AfD Eichsfeld sollte in dem Fall richtig liegen. Diese hatte am 25. August auf Bitten der Eltern ein Bild der 16-jährigen Ukrainerin veröffentlicht – und Zweifel an der Version der Polizei angemeldet. Die Eltern, so der Kreisverband Eichsfeld, „sind überzeugt: Es war kein Unglück und es war auch kein Selbstmord“, heißt es in dem Beitrag. Liana sei ein „lebensfrohes Mädchen voller Hoffnung“ gewesen. Die Partei, Lianas Eltern und User auf sozialen Medien: Sie sollten allesamt Recht behalten. Dringend tatverdächtig gilt seit Freitag ein 31-jähriger Asylbewerber aus dem Irak, also genau der Mann, den die Polizei am Bahnhof Friedland angetroffen hatte und der seit drei Jahren in Deutschland lebt und nicht abgeschoben werden kann. Die Ermittler fanden an der rechten Schulter der Teenagerin eindeutige DNA-Spuren, die sie zum Tatverdächtigen führten.
NIUS stellte erneut eine Anfrage an die Polizei zu diesem schrecklichen Mord. Mit einer Antwort wird vor Montag vermutlich nicht zu rechnen sein.
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