Schmerzensgeld-Forderungen als Geschäftsmodell? So geht Strack-Zimmermann gegen Hasskommentare vor
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Marie-Agnes Strack-Zimmermann stellt hunderte Strafanzeigen pro Monat, wie sie selbst bestätigt. Ihr Anwalt dafür ist ein FDP-Parteikollege. Im Visier hat Strack-Zimmermann Nutzer von X, die sie angeblich oder tatsächlich beleidigten. NIUS liegen Gerichtsakten vor, die nahelegen, dass es sich hierbei um ein florierendes Geschäftsmodell handelt.
Marie Agnes Strack-Zimmermann ist eine kontroverse Politikerin, der insbesondere aufgrund ihrer Ukraine-Politik sehr viel Hass entgegenschlägt. Dieser entlädt sich in den sozialen Medien durchaus häufig in Kommentaren, die die Grenzen zivilisierter Auseinandersetzung deutlich überschreiten. Gegen diese Hasskommentare geht sie systematisch vor, angeblich deshalb, weil es ihr dabei um die Bekämpfung von „Hass und Hetze“ gehe. Ihr Vorgehen wirkt allerdings systematisch und ist stets verbunden mit Forderungen nach Geldentschädigungen. Könnte hier also ein fragwürdiges Geschäftsmodell entstanden sein? Klar ist jedenfalls: Wenn Politiker hunderte Strafanzeigen stellen, hat der Staat unweigerlich viel zu tun – und weniger Kapazitäten für andere Belange.
NIUS sprach mit Rechtsanwälten, die Personen vertreten, von denen Strack-Zimmermann Geldentschädigungen im oberen dreistelligen Bereich einforderte. Aus diesen Gesprächen ergibt sich folgendes Muster:
Schritt 1: Da Strack-Zimmermann kaum selbst den ganzen Tag Zeit dafür hat, durchsucht jemand für sie die sozialen Medien – vermutlich ihr Parteikollege, der Anwalt Alexander Brockmeier.
Schritt 2: Bei Kommentaren, die als rechtswidrig identifiziert werden, stellt FDP-Rechtsanwalt Brockmeier Strafanzeige in Köln: bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, einer Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft Köln.
Schritt 3: Falls die Staatsanwaltschaft tätig wird, beantragt Brockmeier Akteneinsicht und gelangt so an die Namen der oft anonymen Nutzer.
Schritt 4: Mit den Namen kann er die Personen zivilrechtlich verklagen. Zuvor mahnt er sie jedoch ab. Mithilfe einer außergerichtlichen Einigung und der Zahlung einer Geldentschädigung sollen noch höhere Kosten vermieden werden.
Beleidigungen, aber auch Harmloses
NIUS liegt eine beispielhafte Akte (aus juristischen Gründen geschwärzt) vor. Aus ihr geht hervor, in welcher Größenordnung Strack-Zimmermann Strafanzeigen stellt. In der linken Spalte sind die Anzeigen nummeriert. Die Tabelle beginnt mit der Zahl 1.792...

... und endet (ohne Zahlensprünge) mit der Zahl 2.039. Am 27. April 2023 wurden ihr also 247 Anzeigen vorgelegt.

Bei sehr vielen der angezeigten Tweets handelt es sich um Beleidigungen, die mit Schimpfwörtern wie „Hexe“ oder „Krähe“ arbeiten. Weitere Beispiele: „Sie ist eine ekelhafte Kriegstreiberin“, Nazi-Vergleiche etwa mit „Hail“ und ihrem Namen. Strack-Zimmermann lässt aber auch abfällige Harmlosigkeiten anzeigen, wo etwa von „die Tante“ die Rede ist, die von der Rüstungsindustrie profitiere. Ein anderer bekomme „Blitzherpes“, wenn er diese „Tussi“ sehe.
Anwalt droht: Sofort zahlen oder es wird noch teurer
Strack-Zimmermann belässt es allerdings nicht bei den Strafanzeigen, die für den Beschuldigten bereits Geldstrafen nach sich ziehen können. Sie lässt ihnen Abmahnungen zukommen, in dem sie mit Klage droht, dem der Empfänger mit einer außergerichtlichen Einigung zuvorkommen soll. Die folgenden Ausschnitte dokumentieren, mit was Menschen, die von der FDP-Politikerin angezeigt werden, rechnen müssen:

Die Angeklagten werden in einem Ton angesprochen, der viele Menschen einschüchtern dürfte. Wie viele Menschen aus Angst direkt bezahlten, ist freilich nicht bekannt.
Wer nicht bezahlt, dem droht Strack-Zimmermann mit einem Verfahren. Dabei rechnet sie vor, dass es für den Bürger dann deutlich teurer werden würde.

Verurteilungen und Freisprüche
Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat den Eindruck, „dass Frau Strack-Zimmermann die Geltendmachung angeblicher oder tatsächlicher Unterlassungsansprüche und das massenhafte Verlangen von Geldentschädigungen in schon gewerblicher Weise betreibt“, wie er auf Achgut.com schreibt. Steinhöfel ist der Auffassung, dass „die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung“ in den ihm bekannt gewordenen Fällen nicht vorliegen. Der Anspruch bestehe nämlich nur – und nun zitiert er den Bundesgerichtshof –, „wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann“. Laut Rechtsanwalt Markus Haintz sei das „Geschäftsmodell langsam, aber sicher zum Erliegen gekommen. Dennoch wurden bislang tausende Anzeigen erstattet“.
Allerdings ist die Politikerin nicht immer erfolgreich. Bürger nehmen sich vermehrt Anwälte und gehen gerichtlich gegen die „Schmerzensgeld“-Forderungen vor. In jüngerer Vergangenheit urteilte das Amtsgericht Düsseldorf, dass eine betroffene Person von dem Vorwurf der Beleidigung freizusprechen ist. Das Urteil liegt NIUS vor.
Die Bürgerin – vertreten von Rechtsanwalt Gordon Pankalla – war ins Fadenkreuz Strack-Zimmermanns geraten, weil sie auf X kommentiert hatte: „Die Frau Zimmermann Stacke geht mit der Waffen Industrie ins Bett. Warum wird diese Kriegstreiberin nicht eingesperrt?" Das Gericht entschied, dass dieser Kommentar nicht den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllt. In einem anderen Fall urteilte das Landgericht Mainz wiederum gegen einen Beklagten und sprach Strack-Zimmermann 200 Euro Schmerzensgeld zu. 600 Euro hatte die Politikerin gefordert. In dem Kommentar wurde sie als „widerliche, korrupte Kriegstreiberin“ bezeichnet.
NIUS fragte das Büro der FDP-Politikerin Strack-Zimmermann, wie sie zu dem Vorwurf des Geschäftsmodells stehe. Eine Antwort blieb bislang aus.
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Felix Perrefort
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