Sie geben es selber zu: Kern der Correctiv-Recherche war faktenfrei
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Das „Geheimtreffen von Potsdam“ hat eine gigantische mediale Welle ausgelöst, Millionen Menschen dazu bewegt, aus Sorge um die Demokratie oder als Zeichen gegen Rechtsextremismus und/oder die AfD auf die Straße zu gehen – der Kern-Vorwurf des Textes basiert jedoch nicht auf Fakten, sondern einzig auf der Meinung und Wertung der Autoren.
Das gibt Correctiv auch offen zu: Dass Millionen Menschen wegen „falscher Hautfarbe oder Herkunft“ – also anhand rassistischer Kriterien – vertrieben werden sollen, seien „Überzeugungen“, „unsere Auffassung“, „wertende Schlussfolgerungen“, zitiert das Fachmedium Legal Tribune Online (LTO). Es gibt dafür also keinen Beleg oder eine Aussage bei dem Treffen, die diese Vertreibungspläne beweisen würden. Der Kern-Vorwurf der Correctiv-Recherche ist die Deutung von Correctiv.
Deutung statt Fakten
Das ist auch der Grund, warum sich die Teilnehmer des ominösen Treffens – darunter der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau – gegen Passagen wie „Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht“ nicht juristisch wehren, weil sie sich nicht juristisch wehren können. Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke sagte LTO, er sehe „die minimalen Anforderungen" an die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung gegeben. Und weiter: „Correctiv hat es geschickt vermieden, das (die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien, d.Red.) als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen“, wird Brennecke zitiert.
In den insgesamt sieben eidesstattlichen Versicherungen, die von Teilnehmern des Treffens abgegeben worden waren, wird der Kern-Vorwurf des Textes aus besagtem Grund nicht angegriffen. Versichert wird jedoch, dass „weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant“ wurde, noch sei besprochen worden, „Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“.

Die Correctiv-Recherche war Auslöser großer Demonstrationen im ganzen Land.
Correctiv-Versicherungen: kein Wort von Vertreibung
Auch Correctiv legte inzwischen insgesamt acht nahezu gleichklingende eidesstattliche Versicherungen bei Gericht vor. Von der „Vertreibung von Millionen aus rassistischen Gründen“ ist dort ebenfalls nichts zu lesen. Dort wird nur bestätigt, dass der österreichische Identitäre Martin Sellner gesagt habe, beim Thema „Remigration“ seien „Asylanten“, „Nicht-Staatsbürger“ und „Staatsbürger, die nicht assimiliert sind“ die Zielgruppen. Letztere seien aufgrund rechtlicher Grenzen das größte Problem, weshalb Sellner „maßgeschneiderte Gesetze“ und einen „hohen Assimilations- und Anpassungsdruck“ vorschlägt, um sie dazu zu bewegen, selbst das Land zu verlassen. Zudem wird an Eides statt versichert, dass die AfD-Politikerin Gerrit Huy vorgeschlagen habe, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen“ – eine Position, die mit Blick auf Clan-Kriminalität und die Anti-Israel-Proteste im Oktober auch schon in den Reihen von SPD und CDU diskutiert worden war.
Von Vertreibung von Millionen Menschen oder gar „Deportation“ von Menschen mit Migrationshintergrund, was das gewaltsame Fortschaffen von Menschen suggeriert, steht in den eidesstattlichen Versicherungen kein Wort. Ebenso wenig wird aus den eidesstattlichen Versicherungen der Correctiv-Autoren nicht ersichtlich, wie aus dem Vortrag einer Person und den Zwischenrufen und Wortmeldungen einzelner Personen ein gemeinsamer „Geheimplan gegen Deutschland“ abzulesen ist. Die Deutungen, die den Kern der Recherche ausgemacht hatten, seien „allerdings auf sehr dichter und belastbarer faktischer Basis“ erfolgt, versichert Correctiv gegenüber LTO.

Blick auf das Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv im November an einem Treffen teilgenommen haben sollen.
Nachträgliches Zurückrudern
Das Eingeständnis von Correctiv ergänzt eine Reihe des Zurückruderns und nachträglichen Einordnens: Zuerst musste Correctiv öffentlich transparent machen, dass das – nach eigener Aussage – unabhängige Recherchenetzwerk seit 2017 rund 2,5 Millionen Euro aus unterschiedlichen Landes- und Bundesministerien erhalten hat. Zuvor waren die staatlichen Gelder mit dem ungewöhnlichen und unklaren Begriff „Bundeskasse“ verschleiert worden.
Auch wollte Correctiv nicht die Begriffe „Deportation“ und „Wannseekonferenz“ in ihrem Text verwendet haben, wie Vize-Chefin Annette Dowideit vor laufender Kamera in der ARD sagte. Richtig ist jedoch – wie NIUS zeigte –, dass von Deportationen sowohl im Text als Nazi-Analogie als auch in einem Werbe-Anriss zur Correctiv-Recherche die Rede war. Der Begriff „Wannseekonferenz“ – die Konferenz, bei der die die Vernichtung von Millionen Juden in Deutschland durch das Nazi-Regime beschlossen worden war – wurde mit folgendem Absatz im Text eingeführt:
„Womöglich ist es auch Zufall, dass die Organisatoren gerade diese Villa für ihr konspiratives Treffen gewählt haben: Knapp acht Kilometer entfernt von dem Hotel steht das Haus der Wannseekonferenz, auf der die Nazis die systematische Vernichtung der Juden koordinierten.“
Später sagte Dowideit, es sei „irrelevant“, ob die Begriffe verwendet worden sind.
Nun gesteht sich das Medium selbst ein, dass der Kern der Recherche auf Werturteilen der Autoren beruht.
Mehr NIUS: Correctiv sagt nach TV-Lüge, es sei „irrelevant“, ob man von „Deportation“ gesprochen habe
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