Von der Protest-Partei zum Staatsfeind: Mit diesem Trick brandmarkt der Verfassungsschutz die AfD
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Seit Dienstag wird in Münster vor Gericht verhandelt, ob der Verfassungsschutz die AfD als „extremistischen Verdachtsfall“ führen darf. Wie manipulativ der Geheimdienst bei der Beurteilung vorgeht, zeigt sich in den Bundesländern. Legitime Kritik an der Regierung wird dabei als verfassungsfeindliche Bestrebung gewertet.
NIUS dokumentiert die Umdeutungsversuche des Geheimdienstes.
Seit 2021 ist die AfD auf Bundesebene ein „extremistischer Verdachtsfall“. Das bedeutet: Die Partei darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, zudem wird die Einstufung auch medial regelmäßig erwähnt. Es handelt sich also um ein scharfes Schwert im politischen Wettbewerb.
Die AfD klagt gegen die Einstufung als Verdachtsfall, das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage 2022 nicht statt. Nun muss das Oberverwaltungsgericht Münster über die Berufungsklage der Partei entscheiden.

Münster, 12. März 2024: Die AfD-Parteimitglieder Carsten Hütter und Roman Reusch mit Rechtsanwalt Christian Conrad während einer Anhörung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der entschieden wird, ob die AfD als Verdachtsfall des Rechtsextremismus eingestuft werden kann.
In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird die Partei nicht mehr nur als Verdachtsfall, sondern als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Auffällig sind die Begründungen der Landesbehörden. Neben dem Vorwurf, rassistische und völkisch-nationalistische Positionen zu vertreten, sieht der Verfassungsschutz auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die AfD gefährdet.
Dies nachzuweisen, ist allerdings nicht leicht. Regelmäßig arbeitet der Verfassungsschutz mit Verdrehungen und interpretiert Aussagen von Parteivertretern gezielt als antidemokratisch um.
NIUS hat sich die Interpretationen und Auslegungen des Verfassungsschutzes innerhalb der einzelnen Bundesländer genau angeschaut:
Chronik eines Verdachtsfalls
Thüringen 2021
Als erstes Bundesland stufte Thüringen 2021 den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein und begründete dies ausführlich im Verfassungsschutzbericht desselben Jahres. So zitiert es als Beleg für „Verstöße gegen das Demokratieprinzip“ einen Facebook-Eintrag des Thüringischen Parteichefs Björn Höcke:
„Ab 2015 spaltete die illegale Zuwanderung Millionen kulturfremder Menschen unser Volk. Seit eineinhalb Jahren setzt der freiheitsgefährdende ‚Corona-Notstand‘ diese Spaltung unseres Volkes fort. Und man muß kein Prophet sein, um vorauszusagen, daß in Bälde ein wohlstandsvernichtender ‚Klima-Notstand‘ erneut unser Volk spalten wird. Wir Deutschen werden im Zustand permanenter Spaltung gehalten.“
Laut Verfassungsschutz kommt hier eine „extremistische Position“ durch den „Sprachstil zum Tragen“: Die AfD glaube, dass Mächte im Hintergrund Deutschland spalten wollten und diese Mächte und das gesamte System überwunden werden müssten. Der Bericht bilanziert: „Damit wird deutlich formuliert, dass die Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland als vermeintlich diktatorisches System unabhängig vom konkreten politischen Thema bestehen bleibt.“
Das Wort „deutlich“ ist irreführend, denn Höcke formuliert keineswegs deutlich, dass Deutschland eine Diktatur sei und von Mächten im Hintergrund gelenkt werde. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Spekulation des Verfassungsschutzes, der er mit einem raunenden Verweis auf Höckes „Sprachstil“ Glaubwürdigkeit zu verschaffen hofft.
Ein besonderes Augenmerk legt der Bericht auf die Kritik der AfD an der Pandemiepolitik. Eine „öffentliche Kampagne“ der Partei habe darauf abgezielt, staatliche Maßnahmen als illegitim darzustellen und öffentlichen Widerstand zu legitimieren. Politische Entscheidungen dürften zwar kritisiert werden, gesteht der Verfassungsschutz zu. Extremistisch werde Kritik dann, wenn „eine grundsätzlich ablehnende Aussage gegenüber staatlichen Institutionen und rechtsstaatlichen Verfahren abgeleitet“ werde. Wer sich also ablehnend über staatliche Institutionen äußert, wäre nach dieser Definition ein Extremist.
Auch in Höckes Befürwortung der teils verbotenen Corona-Demonstrationen erkennt der Verfassungsschutz den Versuch, Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und den Bürgerrechten in Deutschland zu säen. Die AfD versuche, ein „Klima der Angst vor vermeintlicher staatlicher Willkür“ zu erzeugen, womit sie ihre „dezidiert verfassungsfeindlichen Ziele“ offenbare.
Hier zeigt sich, mit welchem argumentativen Trick der Verfassungsschutz arbeitet: Kritik an der Politik der Regierung setzt er gleich mit Kritik am Staat und seiner verfassungsmäßigen Ordnung. Wer die regierenden Politiker dafür kritisiert, dass sie demokratischen Grundsätzen nicht gerecht würden, gerät unter Verdacht, diese Grundsätze selbst über Bord werfen zu wollen.
Besonders absurd ist, dass der Thüringer Verfassungsschutz in seinem Bericht sogar ein Zitat von Höcke anführt, in dem dieser explizit beklagt, dass Deutschland aufgrund der Pandemie-Maßnahmen kein Rechtsstaat mehr sei und regierende Politiker die „Staatsmacht mißbrauchten“. Höckes Kritik an zu wenig Rechtsstaatlichkeit dient dem Verfassungsschutz als Beweis dafür, dass er den Rechtsstaat abschaffen will.
Sachsen-Anhalt 2023
Im November 2023 entschied auch der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt, den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Eine ausführliche Begründung liegt dafür nicht vor, da der Bericht des Jahres 2023 noch nicht erschienen ist. Auf seiner Website nennt das Landesinnenministerium jedoch ebenfalls als einen der Gründe die „Staats- und Demokratiefeindlichkeit“ der Partei. Die AfD strebe an, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen, mache seine Institutionen und deren Vertreter verächtlich und erodiere so das Vertrauen der Bevölkerung. Insbesondere die Verwendung des Worts „Corona-Diktatur“ beweise die antidemokratischen Bestrebungen der Partei.

Diesen Screenshot zeigt das Innenministerium von Sachsen-Anhalt auf seiner Website als Beleg für gesicherten Rechtsextremismus.
Man mag diesen Begriff für unangebracht halten. Dennoch drückt sich darin zuallererst der Vorwurf aus, dass die Pandemiepolitik demokratische Grundrechte verletzt habe. Der Landesverfassungsschutz behauptet hingegen, dass die AfD damit die demokratische Ordnung an sich angreife – weil sie ein Bedrohungsszenario entwerfe, das die Akzeptanz der Demokratie schwächen solle. Erneut wird hier Kritik an undemokratischen Zuständen zu Kritik an der Demokratie umgedeutet.
Sachsen 2023
Einen Monat später, im Dezember vergangenen Jahres, stufte auch der Verfassungsschutz in Sachsen den dortigen Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Auch hier wird die Kritik der Partei an Corona-Maßnahmen als „Agitation gegen die politische Grundordnung“ gewertet, weil staatliche Institutionen und deren Repräsentanten „immer wieder öffentlich diffamiert und verächtlich gemacht“ worden seien. Der Verfassungsschutz Sachsen führt an, dass die AfD versucht habe, „Widerstand aus der gesellschaftlichen Mitte heraus zu forcieren“. Auch in Sachsen steht ein ausführlicher Bericht noch aus.

Auf der Website des Landesverfassungsschutzes Sachsen äußert sich LfV-Präsident Christian am 8.12.2023: „An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr!“
Nancy Faeser will Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten
Bedeutung erhält die manipulative Umdeutung von gesellschaftlichem Widerstand als verfassungsgefährdend auch, weil Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten will, um zum Beispiel schon im Verdachtsfall private Finanzströme überwachen und legal erworbene Waffen beschlagnahmen zu können.
Auch im Fall von Hans-Georg Maaßen, des ehemaligen Verfassungsschutz-Präsidenten und Gründers der Partei Werteunion, bestätigte sich im Januar, dass der Verfassungsschutz Kritik an Politikern für relevant genug hält, um sie als potenzielle Gefahr für die Verfassung abzuspeichern. In der Akte über Maaßen wurde unter anderem vermerkt, dass er „unfähige und unwillige Politiker, die regieren“ als größte Gefahr für die innere Sicherheit ansieht. Oder dass ihn der „Fanatismus“ der Grünen an die Roten Khmer erinnert.
Die Begründungen der Landesbehörden für Verfassungsschutz eint, dass sie keine Differenzierung zwischen Kritik an staatlichen Institutionen, an Vertretern dieser Institutionen und am demokratischen System selbst vornehmen. Regierung und Staat voneinander zu trennen, gehört jedoch zu den Grundlagen des Rechtsstaats.
Ein Verfassungsschutz, der dieses Prinzip nicht achtet, ist seines Namens unwürdig.
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