Wer andere Meinungen nicht mehr erträgt, schmeißt unerwünschte Leute im Namen der Demokratie einfach raus
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Manchmal wird in kleinen Meldungen, die von einem an sich unwichtigen Vorgang berichten, das größere Ganze sichtbar. Das mitgeteilte Ereignis mag dann zwar banal sein; dessen Handlungsrahmen erkennt man indessen als wichtig und wuchtig. Das mag die einen dann freuen, andere hingegen erschrecken. Allerdings gilt das nur für solche Leute, die des Zusammenhangs zwischen Signal und Ursache kundig sind, also: die trotz der Trivialität eines Einzelereignisses auf die Nicht-Trivialität seiner Ursachen oder Folgen zu schließen vermögen.
Beispiele gefällig? Alexander Solschenizyn beginnt seinen „Archipel Gulag“ mit der ins Jahr 1949 führenden Erinnerung an eine Notiz in der akademischen Zeitschrift Die Natur. Am Fluss Kolyma im Nordosten Sibiriens habe man bei Ausgrabungen einen gefrorenen Urstrom freigelegt und dort eingefrorene urzeitliche Tiere entdeckt. Die seien noch so frisch gewesen, dass die Anwesenden, kaum war das Eis entfernt, sie „mit Genuss“ verspeisten. Was den einen Lesern als amüsantes, wenngleich mit wissenschaftlichem Ausgräberethos nicht so recht vereinbares Verhalten erscheinen mag, dessen Kontext begriffen Solschenizyn und seinesgleichen sofort: Häftlinge des Gulags hatten, halb erfroren und halb verhungert, etwas zum Essen gefunden.
Wichtig an der Notiz war also gar nicht der absonderliche Umgang mit einem archäologischen Fund, sondern jener zugleich aufscheinende Systemzusammenhang, in dem es zum berichteten Verhalten kam.

Der russische Literaturnobelpreisträger Alexander Solschenizyn im Alter von 89 Jahren.
Von politischen Absichten, die besser sind, als die Folgen ausfallen
Wem das als Beispiel nicht reicht, der stelle sich eine – vermutlich gar nicht fiktive – Zeitungsmeldung aus dem Jahr 1933 vor: Der Gemeinderat von Großkleckersdorf hat beschlossen, am Ortseingang das inzwischen doch im ganzen Kreis übliche Schild „Juden sind hier unerwünscht“ aufzustellen. Trivial, nicht? Jedenfalls dann, wenn schon fast überall derlei Schilder stehen, also wohl etwas „dran ist“ am anscheinend allgemeinen Wunsch nach Schutz vor „solchen Leuten“. Zeit also, die bislang fehlende Einsicht nachträglich zu erwerben – und dann ihr gemäß zu handeln! Wenigstens wir Nachgeborenen wissen aber, dass der ganze Denkansatz, aus dem heraus es zu jenen menschenverachtenden Ortsschildern kam, schlicht falsch war. Und wer nicht abgestumpft ist, der erschrickt weiterhin bis ins Innerste vor den – etwa nach Treblinka oder Sobibor führenden – Folgen jener Denk- und Gefühlsmuster, die sich in solchen Ausgrenzungstafeln vor aller Augen konkretisierten. Das im Sinn erscheinen die messingfarbenen Stolpersteine in Deutschlands Städten auch ihrerseits keinem mehr als trivial.
Jeder Mensch mit Herzensbildung sollte die Fähigkeit erwerben, im banalen Einzelnen auch immer wieder jenes nicht-triviale Ganze zu entdecken, dessen Folge und insgesamt Bekräftigung auch an sich belanglose Kleinigkeiten sein können. Obendrein sollte er aus beiden Beispielen zweierlei lernen. Erstens: Die Wucht solcher Zusammenhänge entsteht schlicht aus der Weise, wie Menschen und Politikstrukturen nun einmal funktionieren, falls man ihnen nicht Selbstreflexion und Selbstkritik entgegensetzt. Was hier abläuft, kann man nämlich ganz von jenen Inhalten ablösen, die solche Wirkungsketten im konkreten Fall rasseln lassen. Denn natürlich ist die Verfolgung von Klassenfeinden im Gulag nicht dasselbe wie die von Juden in Deutschland, ist die von Hexen in der frühen Neuzeit durchaus etwas anderes als die der „Altgläubigen“ im Russland des 17. und 18. Jahrhunderts. Doch gleich sind die seelischen und sozialen Wirkungszusammenhänge. Deshalb sollte man – zweitens – aus der Geschichte lernen, sich ihrer Dynamik nicht auch noch absichtlich hinzugeben. Die politischen Absichten mögen nämlich viel besser sein, als die Folgen ausfallen werden.
Der „FC Bundestag“ will künftig keine AfD-Parlamentarier mehr in seinen Reihen
In genau diesen Verständnisrahmen lässt sich erkenntnisträchtig die banale Nachricht einordnen, dass der – nicht gerade weltbewegende – „FC Bundestag“ künftig keine AfD-Parlamentarier mehr in seinen Reihen haben will. Das nämlich befürworteten auf dessen einschlägiger Mitgliederversammlung 29 Abgeordnete gegen elf Neinstimmen bei zwei Enthaltungen. Ob damit die derzeitigen AfDler aus der Mannschaft ausgeschlossen sind, oder ob erst nach den kommenden Bundestagswahlen keine Abgeordneten aus der dann vermutlich stärksten Oppositionsfraktion mehr mitspielen dürfen, das geht aus den Medien nicht klar hervor. Jedenfalls sind im FC Bundestag fortan alle AfDler unerwünscht – derzeit also aus dem Kader der Abgeordnete Jörn König, aus dem Kreis der „weiteren Spieler“ Petr Bystron, Malte Kaufmann und Wolfgang Wiehle.

Beim FC Bundestag nicht willkommen: der AfD-Politiker Malte Kaufmann.
Es lohnt, sich im Internet über dieses Quartett zu belesen. Es wäre wohl auch nicht ganz unangemessen, sich um auf die jeweilige Person zugeschnittene Urteile darüber zu bemühen, wer von den vieren wirklich würdig wäre, dem FC Bundestag anzugehören. Doch womöglich kommt es auf Urteile über die Einzelpersonen gar nicht an. Der Mannschaftskapitän Mahmud Özdemir, Mitglied der SPD-Fraktion, erklärte nämlich: „Eine Mitgliedschaft in der AfD bedeutet, dass jedes einzelne Mitglied sich billigend in einer Gemeinschaft befindet, [welche] die … Werte der Satzung [des FC Bundestag] in Zweifel zieht“. Dieser Fußballclub aber steht „für Weltoffenheit, Völkerverständigung sowie Toleranz und positioniert sich klar gegen jede Form von Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus sowie fremdenfeindliche Bestrebungen“. Also ergibt sich zwingend, „dass wir im FC Bundestag keine Mitglieder dulden, die als Mitglieder der AfD das Paktieren mit dem Rechtsextremismus vollziehen oder zumindest billigend in Kauf nehmen“.

Der FC Bundestag beim Training im Juni 2023. AfD-Politiker sollen dort nicht mitspielen.
Der Einzelne wird also ganz nach jener Gruppe beurteilt, der er angehört, bzw. nach jenem Bild, das sich mit Entscheidungsmacht versehene Leute von dieser Gruppe machen. Was jemand als Mensch ist, das verschwindet dann hinter jenem Kollektiv, dem er angehört – etwa als Sozialdemokrat in der SBZ, als Farbiger unter Weißen, als Muslim unter Atheisten. Und solange jeder das Recht hat, sich der vorherrschenden Mehrheit anzuschließen, wird man wohl kritisch hinterfragen dürfen, warum das jemand trotzdem nicht tut – zumal wenn ihm das, anders als ein Wechsel seiner Hautfarbe, doch objektiv möglich wäre!
Und nein, das darf man nicht unter den Begriff der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ ziehen. Denn ist wohl jemand „fliegenfeindlich“, bloß weil er eine konkrete Fliege nicht auf seinem Kuchenstück haben will? Und wenn die sich trotz ausgrenzenden Wedelns mit der Zeitung dann doch nicht entfernen mag, dann hat sie womöglich unangenehme Folgen gewiss sich selbst zuzuschreiben! Immerhin wird niemand gezwungen, der AfD beizutreten oder für sie in den Bundestag zu gehen.
Also wird man die Fußballmannschaft des Parlaments doch gewiss reinhalten dürfen, indem man jene raushält, die sich politisch beschmutzt haben.
Also alles klar. Wen muss dann noch interessieren, dass die große zivilisatorische Errungenschaft eines modernen Parlaments gerade darin besteht, einander als am gemeinsamen Land Anteil nehmende Personen auch dann zu ertragen, wenn einem die vom anderen vertretenen Positionen als falsch oder abwegig erscheint? Oder dass man gerade beim politischen Streit nicht abgrenzungssüchtig aufeinander losgeht, sondern nach gemeinsamen Nennern sucht und diese sichert?
Tatsächlich gehört auch das zu jenen Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, denen sich der FC Bundestag verpflichtet hat, desgleichen „zur Fairness und zum Verzicht auf Gewalt jeglicher Art“. Hört, hört!
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Werner J. Patzelt
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