Wer schützt unsere großartige Verfassung vor Nancy Faeser & Co.?!
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Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, inzwischen 75 Jahre alt, ist zweifellos die beste Verfassung, die unser Land je hatte. Bislang erwies sie sich allen zu bewältigenden Problemen gewachsen. Ist dieses Staatsvolk aber auch jenen Ansprüchen gewachsen, die eine Verfassung wie das Grundgesetz ihrerseits stellt?
Lassen wir Lächerliches beiseite, allen voran den Sachverhalt, dass manche doch wirklich glauben, wir hätten gar keine Verfassung, sondern „nur“ ein Grundgesetz. Wer so denkt, sitzt einfach symbolischen Entscheidungen der Verfassungsgeber von 1948/49 auf. Die machten nämlich klar, dass sie – um nicht die Nation dauerhaft entlang dem gerade aufgezogenen „Eisernen Vorhang“ zu spalten – bloß ein „Provisorium für eine Übergangszeit“ schaffen wollten. Dieser Politikansatz verstellte glücklicherweise den Weg zu deutscher Prinzipienreiterei. Eben dadurch ließ er das Grundgesetz so gut gelingen, dass gleich zwei Enquete-Kommissionen des Bundestages – die eine lange vor, die andere kurz nach der Wiedervereinigung – nichts Wesentliches zum Ändern fanden.

Wer Wortzauber braucht, darf gern an Ungarn denken. Dort hat man seit 2012, und zwar nach deutschem Vorbild, ebenfalls ein „Grundgesetz“ – und kam seither nie auf die Idee, einer Verfassung zu entbehren. Und wen grämt, dass es über das Grundgesetz keine Volksabstimmung gab, der könnte auf die USA blicken. Deren Verfassung ist – ganz ohne jede Volksabstimmung – inzwischen 237 Jahre alt geworden ist und zeigt keinerlei Schwächen bei der Schaffung von Verfassungspatriotismus. Tatsächlich fließt die Lebenskraft einer Verfassung ganz aus ihrer Bewährung in der Praxis und aus ihrer Akzeptanz seitens der Bürgerschaft. Beides trifft auf unser Grundgesetz zweifellos zu.
Schlechter Umgang mit ihm findet sich anderswo. Schädlich ist die Gepflogenheit, immer wieder – wie beim Asylartikel 16a – jede Menge von Einzel- und Durchführungsbestimmungen in die Verfassung zu schreiben. Das nimmt einer Verfassung ihre sprachliche Gravität und lässt sie kleinkariert wirken. Doch immer wieder regt sich der politische Wunsch, politisch im Weg eines Kompromisses geschaffene Rechtsregeln nicht eines Tages mit einfacher Mehrheit in Bundestag und Bundesrat wieder abänderbar zu machen, sondern sie durch Erhebung zum Verfassungsrang der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Regel zu unterwerfen. Das sichert nämlich oppositionellen Veto-Möglichkeiten in der Zukunft. In einem sich selbst ernstnehmenden Rechtsstaat wie Deutschland führt das nachweislich zu Politikblockaden.
Recht auf Bürgergeld, aber kein Recht auf Leben
Noch weiter auf einen verfassungspolitischen Abweg führt es, dass Deutschlands Politiker immer wieder politische Entscheidungsfragen als verfassungsrechtliche Fragen ausformulieren. Die werden dann auf dem Weg der abstrakten Normenkontrolle oder eines Organstreitverfahrens vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. Und weil dieses solche Streitfragen lieber entscheidet statt sie als eine rein politische Fragen im Zuständigkeitsbereich von Parlament und Regierung zu belassen, versickert leicht jene politische Verantwortung, die es in einer Demokratie vor dem Wahlvolk zu tragen, nicht aber an ein Gericht zu delegieren gilt.
Noch viel übler wird es, wenn sich Staatsvolk und Eliten gegen den Geist des Grundgesetzes vergehen. Beginnen wir mit der „Würde des Menschen“, der ersten, auch immer wieder pathetisch zitierten Ecknorm unserer Verfassung. Ihretwegen muss inzwischen zwar jeder ein gegenleistungsloses Bürgergeld in solcher Höhe beziehen können, die ihm ein zwar bescheidenes, doch auskömmliches Leben beschert. Doch anscheinend widerspricht es der Menschenwürde nicht, dass ungeborene Menschen mit Gendefekten inzwischen fast allesamt abgetrieben werden. Oder dass es nunmehr als selbstverständlich gilt, dass man unerwünschte Kinder – unter Wahrung einiger Formalien – bis zu einer Frist von drei Monaten vor der Geburt nach freiem Ermessen töten kann.

April 2024: Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Grüne, hält eine Rede in der Debatte über das Schwangerschaftskonfliktgesetz in Deutschland
Ähnlich schlecht steht es um die zweite Ecknorm unserer Verfassung. Das ist jene „Demokratie des Grundgesetzes“, die bei heutigen Anti-Rechts-Demonstrationen so selbstgewiss beschworen wird. Unsere Verfassung schuf aber eine auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegründete Demokratie. Artikel 4,1 besagt, dass die „Freiheit des … weltanschaulichen Bekenntnisses“ unverletzlich ist, und Artikel 5,1 stellt klar, dass jeder das Recht hat, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Obendrein zählte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 das Recht auf Bildung und Ausübung von Opposition zu den unverzichtbaren Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Gefragt ist Stärke im Dienst von Freiheit und Demokratie
Unsere Verfassung akzeptiert also keine „totalitäre Demokratie“, in der wohlmeinende Regierende festlegen dürfen, was man politisch zu denken oder nicht zu sagen hat. Zu ihr passt keine Fassadendemokratie, in der pluralistischer Meinungsstreit durch Auftrittsverbote und soziale Ächtung abgewürgt wird. Es widerspricht ihren Prinzipien, politisch Unerwünschtes zweckvoll als verfassungswidrig ausdeutbar zu machen, was Ämter für Verfassungsschutz anschließend beifallsheischend beglaubigen. Zu einer normalen Verfassungspraxis gehört auch nicht das Verlangen nach dem Verbot einer unerwünschten Partei dann, wenn man sich ihr politisch nicht mehr gewachsen fühlt. Und schon gar nicht passt es zum freiheitlichen Geist des Grundgesetzes, Parteigänger einer spendablen Regierung über ein „Demokratiefördergesetz“ dauerhaft mit Berufspositionen und Steuergeldern zu versehen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Deutschlands Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang haben die Grenzen des Sagbaren in Deutschland neu definiert – obwohl das Grundgesetz keine „totalitäter Demokratie“ zulässt.
Es ist schon richtig, dass unser Staat ein starker Staat zu sein hat, nämlich im Dienst von Freiheit und Demokratie. Dann möge er aber jenen, die in Deutschland ein Kalifat fordern, weil ihnen die Trennung von Religion und Politik missfällt, ebenso hart herannehmen wie einst jene, welche die deutsche Anti-Corona-Politik als übergriffig und ohne belastbare Faktengrundlage kritisierten. Dann möge er auch seine Gesetze im Fall selbstermächtigen Einwanderns ebenso unnachgiebig durchsetzen wie bei der Verletzung von Parkverboten oder Geschwindigkeitsbeschränkungen. Und dann möge er linke Visionen von einer Arbeitspflicht – statt Liquidierung – der Kapitalistenklasse nach einer sozialistischen Revolution ebenso laut für sittenwidrig erklären wie den Wunsch von Rechten, die Regierung möge doch bitte auf die Rückwanderung derer in ihre Herkunftsländer hinwirken, die in Deutschland nicht bleibeberechtigt sind.
Es gibt offensichtlich viele Weisen, unsere Verfassung zu beschädigen. Es wäre gut, wenn die Bundesinnenministerin uns gegen alle von diesen gleichermaßen schützte. Oder keiner einzigen von ihnen auch noch selbst Vorschub leistete. Doch das ist wohl ein allzu frommer Wunsch. Unser Grundgesetz verdiente freilich seine Erfüllung …
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Werner J. Patzelt
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