AfD-Gutachten, der Fall Maaßen, „Delegitimierung des Staates“: Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) muss den Verfassungsschutz wieder auf Rechtsstaatskurs bringen
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Die Erosion, die Schieflage und der schleichende Verschleiß des Rechtsstaats in Deutschland lassen sich am Fall des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, exemplarisch nachzeichnen. Das Verstörende daran ist die staatliche Verbissenheit, mit der seit drei Jahren versucht wird, einen unzweifelhaft NICHT staatsfeindlichen Ex-Beamten zu kriminalisieren.
Das jüngste Kapitel dieser Farce findet sich in einem 64-seitigen Schriftsatz vom 9. Februar 2026 der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs (Streitsache 13 K 1795/24), der NIUS vorliegt und auf Seite 29 fast schon beiläufig vermerkt, „dass der inzwischen aufgelöste Phänomenbereich der ‚verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates‘ aufgrund der Entwicklungen nach seiner Einführung im Jahr 2021 an Bedeutung verloren“ habe.
Daran ist einiges bemerkenswert: Es beginnt damit, dass die „Delegitimierung“, mithin die Inzweifelziehung staatlicher Einrichtungen und Entscheidungen, Kernbestandteil grundgesetzlich geschützter Machtkritik ist und im Grunde niemals zu einem Deliktbereich hätte werden dürfen. Dass dieser nun aber in aller Stille wieder abgeschafft worden sein soll, wäre als Zeichen rechtsstaatlicher Reue und Fehlerkorrektur durchaus eine Meldung wert, wenn es denn stimmen würde. Auf der Webseite des Verfassungsschutzes führt diese bizarre Unterverdachtstellung des Bürgers weiterhin eine fröhliche Existenz.

Die Unterverdachtstellung des Bürgers im Gewand des „Phänomenbereichs der Staats-Delegitimierung“ findet sich auch weiterhin auf der Webseite des Verfassungsschutzes.
Der bizarre Phänomenbereich der Staats-Delegitimierung ist keineswegs abgeschafft
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt auf Anfrage des Cicero an, den „Phänomenbereich“ keineswegs abgeschafft zu haben und „die Bearbeitung“ des entsprechenden „Personenpotenzials“ durchaus fortzusetzen. Eine Anfrage von NIUS im Bundesinnenministerium als oberster Aufsichtsbehörde des Verfassungsschutzes, ob, warum und inwiefern die „Delegitimierung“ nicht mehr im Visier sei, blieb über zwei Werktage trotz Fristsetzung und Zusage unbeantwortet.
Die Skandalgeschichte dieses vermeintlichen „Phänomenbereichs“ geht auf die Proteste gegen die Corona-Politik der Bundesregierung zurück, als unter der Federführung des vormaligen BfV-Chefs Thomas Haldenwang (CDU) versucht wurde, „verächtlichmachende Proteste“ und „Verschwörungstheoretiker“ in Kategorien zu fassen, die dem Inlandsgeheimdienst die Observation erlaubten. All das geschah in engem Schulterschluss mit der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die die Kriminalisierung der Proteste bei einem inzwischen berühmten Auftritt in der Bundespressekonferenz damit rechtfertigte, dass, „diejenigen, die den Staat verhöhnen“, es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“ müssten.
Der „Fall Maaßen“, der keiner ist und nie einer war
In dem nun seit drei Jahren laufenden Verfahren des früheren BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber verdichtet sich die mehr als bedenkliche Tendenz einer „Verfeindlichung“ (Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio) kritischer Bürger. Maaßen möchte erreichen, dass der Inlandsgeheimdienst die Beobachtung seiner Person stoppt. Bislang ohne Erfolg. In einer beispiellosen Materialsammlung (NIUS berichtete) hat der Verfassungsschutz (analog zum Gutachten gegen die AfD) öffentliche Äußerungen Maaßens zusammengetragen, die etwa zum Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen aufrufen und ermuntern, „dissidentischen“ Druck aufrechtzuerhalten, um den Unwillen der politischen Akteure zu einer Aufarbeitung zu überwinden.

Hans-Georg Maaßen galt seiner ehemaligen Behörde plötzlich als Verfassungsfeind.
Allein die Beobachtung des langjährigen Top-Beamten ist absurd, weil die Bearbeitung von Einzelpersonen dem Amt lange Zeit komplett verboten war und erst im Zuge der Anschläge von Halle und Hanau ermöglicht wurde, um sich radikalisierende gewalttätige Einzeltäter beschatten zu können. Nichts ist abwegiger, als Hans-Georg Maaßen in diese Kategorie zu stecken.
Das vom Gericht gekippte AfD-„Gutachten“, der vermeintliche „Fall Maaßen“, der keiner ist, und der bizarre „Phänomenbereich“ der Staats-Delegitimierung sollten ein Alarmsignal für den obersten Dienstherren und Schützer der Verfassung sein: Es ist höchste Zeit, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) neben seinem Schwerpunkt Migrationsbegrenzung endlich auch die Themen Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit einer grundlegenden Neuausrichtung unterzieht.
Wer die Legitimierung des Staates und gerade auch des Bundesamtes für Verfassungsschutz stärken will, muss endlich mit aller Härte gegen Verfassungsfeinde und nicht gegen kritische Bürger vorgehen.
Mehr zum „Fall Maaßen“:
Die geheimen Maaßen-Akten: Lesen Sie mal, warum der Verfassungsschutz seinen Ex-Chef für einen Rechtsextremisten hält
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Ralf Schuler
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