Brüssel im Geschlechterkampf: Wie die EU-Kommission eine LGBTQ-Agenda durchpeitscht
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Wer nur zwei Geschlechter für real hält, verstößt vermeintlich gegen EU-Verträge? Es mag den durch jahrelangen LGBTQ-Aktivismus langsam zermürbten deutschen Bürgern normal vorkommen, dass hierzulande nicht mehr Naturwissenschaftler oder gar Evolutionsbiologen als Fachleute das Geschlecht des Menschen definieren, sondern inzwischen Soziologen und Politiker ohne Berufsausbildung beanspruchen, das erfühlen zu können. Das ist jedoch nicht Standard in Europa.
Während Deutschland noch mit Gendersternen jongliert und Tampons auf den Herrentoiletten deutscher Universitäten verteilt, sichern sich andere Länder sogar mit Verfassungsänderungen gegen die Vereinnahmung übergriffiger Lobbygruppen und EU-Gesetzgebungen ab, die im Namen von „Toleranz“, „Menschenrechten“, „Antidiskriminierung“ oder gar vermeintlicher „Rechtssicherheit“ eine LGBTQ-Agenda in einer politischen Top-Down-Bewegung erzwingen will unter Androhung von Sanktionen und Rechtsverfahren. Während der deutsche Michel immer nur fragt, wen oder was er noch vorauseilend in eine Regenbogenfahne wickeln darf, steigt der Widerstand vor allem in den östlichen Staaten der Europäischen Union, sich etwas überstülpen zu lassen, worum man bei Eintritt in die EU nie gebeten hat.
Ketzerei in der Slowakei
Gerade hat die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet als Reaktion auf eine Verfassungsänderung, die das slowakische Parlament im September verabschiedet hatte, und die in den Augen der Kommission eine Einschränkung der Rechte von LGBTQ-Menschen bedeutet.

Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico (M)
Die vermeintliche Menschenrechtsverletzung der Slowakei besteht nun darin, dass die Volksvertreter der Slowaken in ihrer Verfassung festhalten, dass es nur zwei Geschlechter als Mann und Frau gibt. Zudem wurde auch ein Verbot des Adoptionsrechtes für Homosexuelle aber auch der Leihmutterschaft verfassungsrechtlich verankert – eine Form der Reproduktionsmedizin in Kombination mit Menschenhandel, die gerne vor allem von schwulen Männern der LGBTQ-Community genutzt wird. Damit nicht genug, beharren die Slowaken jetzt zusätzlich mit Verfassungsrang darauf, dass Gesetzgebungen in Fragen der Familienpolitik, der Sprache und der Bildung allein in die Kompetenz ihrer Nation gehören und entsprechend nicht durch europäische oder gar sonstige Normen überstimmt werden können. Nur zwei Geschlechter, kein Kinderkauf für Homosexuelle, aber auch nationale Souveränität – das reicht bereits aus, dass man in Brüssel gleich in die Vollen greift.
Zur Menschenrechtsverletzung hochstilisiert
Es macht das Bürokratensystem nervös, wenn Mitgliedsländer der EU aus dem ungeschriebenen Gesetz der Jubelallianz unter dem Regenbogen ausbrechen. Man kennt das in Brüssel schon von den Ungarn, gegen das bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eröffnet wurde. Dort hatte die Regierung Orbán schon im Jahr 2020 unter lauter Empörung der LGBTQ-Aktivisten Europas mit Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsänderung bewirkt, wonach nur eine Frau eine Mutter und nur ein Mann ein Vater sein kann. Schlimm genug, dass solche Binsenweisheiten nicht mehr zum Bildungskanon des 21. Jahrhunderts gehören und durch Verfassungen abgesichert werden müssen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
Im Jahr 2021 folgte der nächste Aufschrei und ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel, als Ungarn durch ein „Kinderschutzgesetz“ die Verbreitung von LGBTQ-Thematiken wie Transsexualität und Homosexualität in den Kindergärten und Schulen aber auch im TV-Programm für Kinder massiv einschränkte. Was die Ungarn Schutz vor LGBTQ-Propaganda und vor Frühsexualisierung bei Kindern nennen, wird in Brüssel – man ahnt es – zur Menschenrechtsverletzung hochstilisiert. Die Mehrheit der Ungarn will das so, dafür wird Ungarn bis heute abgestraft.
Die dadurch vermeintlich erwiesene LGBTQ-Feindlichkeit der Ungarn dient übrigens derzeit im Fall „Lina T.“ als Hauptargument seiner Unterstützer, die den Verdächtigen aus dem ungarischen Gefängnis nach Deutschland zurück überstellen lassen wollen. Wir sprechen von jenem linksradikalen jungen Mann, der als Mitglied der sogenannten Hammerbande gerade in Ungarn unter Anklage steht, weil er mit einem Hammer politisch Andersdenkende zusammengeschlagen haben soll und der nun von sich behauptet, „nonbinär“ zu sein.
Und jetzt auch noch die Slowaken! Die Befürchtungen aus Brüssel sind klar erkennbar: Wenn das Schule macht, brechen bald noch mehr Länder aus der Konformität aus, verliert die Kommission an Autorität.
Dumm für die EU-Kommission ist in der Sache, dass die Slowaken auch in Hinblick auf die EU-Verträge schlicht Recht haben, was man dort sogar eingesteht. Bildungspolitik, Familienpolitik, Geschlechterpolitik liegen außerhalb der Kompetenzbereiche der EU. Brüssel argumentiert nun, die nationale Zuständigkeiten höben nicht die Pflicht auf, die grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts einzuhalten.
Nationales Verfassungsrecht darf auch durch die EU nicht gebrochen werden
Es steht also in all diesen Verfahren nicht weniger zur Entscheidung, ob unter dem Deckmantel grundlegender „Prinzipien“, einfache EU-Gesetze selbst die Verfassungsrechte der Mitgliedsstaaten überstimmen dürfen. Man darf nicht den Fehler begehen, aus legitimer Sympathie für die Anliegen der LGBTQ-Bewegung die Wirkung so eines Präzedenzfalles zu unterschätzen. Wenn EU-Recht hier nationales Verfassungsrecht brechen darf, dann darf die EU es demnächst bei jedem anderen Thema künftig auch. Wenn EU-Recht nationales Verfassungsrecht bricht, kann man sich auch im deutschen Bundestag jede Debatte zum Grundgesetz schenken, weil es nicht mehr das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde.

LGBTQ-Demonstranten in Berlin
Es hat gute Gründe, warum die EU-Verträge manche politischen Gestaltungsfelder explizit aus den Zuständigkeiten und auch Begehrlichkeiten einer zentralen oder auch einheitlichen Regelungsoption ausgeklammert haben, greifen sie doch tief in die unterschiedlichen kulturellen, gesellschaftlichen und auch religiösen Vorstellungen, Meinungen und auch gewachsenen Bräuche in den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten ein. Sprache, Religion und Tradition definieren die nationale Identität. Es entspricht zudem auch dem ebenfalls verankerten Subsidiaritätsprinzip innerhalb der EU: Was man nicht einheitlich regeln muss, regelt man auch nicht.
Konkret: Was eine Frau ist, wer, wie viele und in welchem Alter jemand eine Ehe eingehen darf, was in den Bildungsplänen von Schulen steht, welchen religiösen Glauben ein Mensch ausübt, darf in den Mitgliedsländern der EU unterschiedlich sein und bleiben.
Seit Jahren versucht die EU unter tatkräftiger Unterstützung gut organisierter und auch finanzierter LGBTQ-Organisationen diese Prinzipien auf immer neue, kreative Weise mit vorgeschobenen Argumenten, gesetzlichen Ablenkungsmanövern aber auch durch Musterklagen vor den Europäischen Gerichtshöfen zu hintergehen, um den EU-Mitgliedsländern gesellschaftspolitische Realitäten aufzudrängen, die sie nicht wollen. Die Verfassungsänderungen der Ungarn und der Slowaken sind eine konkrete Reaktion und zusätzliche Absicherung auf genau diese Bestrebungen.
Zwang durch die Hintertür
Schon lange versucht man in Brüssel beispielsweise, eine generelle, automatische Anerkennung von Personenstandsurkunden innerhalb der EU einzuführen. Die blumige Variante dieser Idee wird so erzählt, dass es doch im Zuge der Freizügigkeit innerhalb der EU für jene, die in ein neues Land ziehen, ganz einfach werden soll, ihre Geburtsurkunden, Ehedokumente oder Elternschafts-Nachweise ohne bürokratischen Aufwand, Kosten oder gar notarielle Erfordernisse anerkennen zu lassen. Also ohne dass es eine Einzelfallprüfung in der Sache gibt. Eine in Deutschland geschlossene Ehe würde demnach automatisch auch in Polen, Spanien oder den Niederlanden anerkannt. Die Forderung verschweigt, dass es bereits heute völlig problemlos möglich ist, man damit in Wahrheit aber familienrechtliche Regelungen vereinheitlichen will, die gar nicht in der Zuständigkeit von Brüssel liegen.
Konkret sollen über diesen Umweg Homoehen, aber auch Adoptionsrecht und Leihmutterschaft faktisch auch jenen Ländern zur Anerkennung aufgezwungen werden, die das in ihren Ländern verbieten.
Erst vor wenigen Tagen hat sich ein homosexuelles Paar vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) ein Urteil erstritten, das den polnischen Staat nun zwingen soll, ihre im Ausland geschlossene Ehe als solche anzuerkennen, obwohl Polen das Rechtsinstitut der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht kennt. Einen ähnlichen Fall hatte bereits ein rumänisches schwules Paar versucht durchzuklagen. Ein Schelm, wer hier Strategie erkennt.
Der EuGH argumentierte mit der Verletzung der „Grundrechte der Ehepartner“ zu denen auch das Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens gehöre. Man sah aber auch das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt verletzt, wenn man nicht in jedem EU-Land als verheiratetes Paar leben könne. Immerhin hielt das Gericht fest, Polen sei nicht verpflichtet, die Homoehe einzuführen. Man könnte anfügen: Noch nicht.
Die Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei und Ungarn in dieser Thematik sind böse Vorboten, um über die Gerichte Länder in die Knie zu zwingen.
Doch auch die nationalen Gesetzgebungen zum Transsexuellengesetz, zum Kindschaftsrecht, zum Adoptionsrecht und selbst die flächendeckende Legalisierung von Leihmutterschaft drohen ausgehebelt zu werden, sollte die EU sich mit ihren Bemühungen um „Vereinheitlichung“ auch in jenen Ländern durchsetzen, die hier sehr unterschiedliche Regelungen und Standards haben. Macht das erst einmal Schule, kippt demnächst immer das progressivste EU-Land als Vorreiter die Gesetzgebungen aller anderen Staaten mit dem Argument der Vereinheitlichung.
Beispiel Brüsseler Gleichheitsphantasien: das „Elternzertifikat“
Als weiteres Beispiel Brüsseler Gleichheitsphantasien kann auch der Versuch der Einführung eines länderübergreifenden „Elternzertifikats“ gelten, welches ganz nebenbei durch die Hintertüre auch Leihmutterschaft nicht nur salonfähig machen sondern auch rechtlich absichern soll.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlamentes (JURI-Ausschuss) verabschiedete bereits am 7. November 2023 eine Empfehlung, um ein sogenanntes einheitliches „Europäisches Elternschaftszertifikat“ für alle Kinder in Europa auf den Weg zu bringen. Vordergründig argumentiert man mit Kinderrechten und Rechtssicherheit für Kinder und auch hier wieder mit der Vereinfachung in der grenzüberschreitenden Anerkennung von amtlichen Personenstandsurkunden, wie etwa Geburtsurkunden, sollte man innerhalb der EU umziehen.
Faktisch wird tatsächlich durch die Hintertüre versucht, die Anerkennung von Familienverhältnissen und speziell von Kindschaftsverhältnissen für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitlich und automatisch verpflichtend zu machen, auch dann, wenn ein Land nach seiner nationalen Gesetzgebung solche Abstammungsurkunden nicht vorsieht oder sogar verbietet. Obwohl die Europäische Kommission behauptet, dass sich die Verordnung nicht mit „Leihmutterschaft“ befasst, heißt es im Text ausdrücklich, dass „die Anerkennung der Elternschaft eines Kindes unabhängig davon, wie das Kind gezeugt oder geboren wurde – also auch von Kindern, die mit Hilfe der Reproduktionstechnologie gezeugt wurden – und ungeachtet der Familienform des Kindes“ erfolgen soll.
Dieser Gesetzesvorschlag würde faktisch auch jene Länder, in denen Leihmutterschaft verboten ist, zwingen, die dadurch entstandene Elternschaft in einem fremden Land anzuerkennen, auch wenn es im Inland illegal ist. Damit würde auch Deutschland gezwungen, illegale Praktiken wie Eizellspende und Leihmutterschaft zu billigen. Gleichzeitig steht zu befürchten, dass der Markt für Kinderhandel und Ausbeutung von Frauen als Brutkästen fremder Kinder sogar in der ganzen EU dadurch angeheizt wird, weil rechtliche Hürden für die Besteller fallen.

Wem nutzt dieses Zertifikat, wer braucht es wirklich?
Man weiß in Brüssel sehr genau was man da tut. Sehr offen werden alle Praktiken aus dem Themenkomplex „reproduktive Gesundheit“ mit einkalkuliert und alle denkbaren neuen Eltern-Kind-Zuordnungen eingeschlossen. Genaugenommen sind diese neuen „Familien“-Konstellationen die Hauptzielgruppe des Gesetzesvorschlages, denn alle anderen brauchen gar kein Elternzertifikat. Bei Kindern, die ihre eigenen biologischen Eltern in ihrer Geburtsurkunde stehen haben, was für die überwältigende Mehrheit aller Kinder in der EU angenommen werden kann, ist auch die Anerkennung dieser Urkunde in einem anderen EU-Land völlig unkompliziert und eine Formsache. Erst wenn eine Konstruktion von Elternschaft amtlich bestätigt werden soll, die nicht der biologischen Realität entspricht, wird es ja kompliziert.
Am konkreten Beispiel würde es bedeuten: Sollte Deutschland etwa die „Mit-Mutterschaft" von zwei Müttern legalisieren oder gar die von der FDP favorisierte Elternschaft von bis zu vier Personen, könnten diese vier ein Elternzertifikat nach deutschem Recht eintragen lassen und das wäre dann auch von allen anderen EU-Ländern so zu akzeptieren, die das in ihrer Rechtsprechung ablehnen.
Umgekehrt müsste etwa das durch Leihmutterschaft entstandene und auf Zypern geborene Kind mit diesem Zertifikat auch ohne Widerspruchsrecht oder Nachfragen in Deutschland als Kind seiner Käufer anerkannt werden, obwohl damit deutsches Recht gebrochen würde. Italien hat erst kürzlich aus seinem nationalen Leihmutterschaftsverbot ein sogenanntes „Universalverbot“ gemacht, damit es Italienern nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland verboten ist, Mietmutterschaft in Anspruch zu nehmen. Mit einem europäischen Elternzertifikat aus Brüssel müsste auch Italien klein beigeben und die konstruierte Elternschaft im eigenen Land dulden. Seine eigenen, nationalen Gesetze wären nur noch eine Farce.

Ex-EU-Justizkommissar Didier Reynders
Der zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders hat bereits doppelt bestätigt, dass dieser Verordnungsvorschlag zum Elternzertifikat mit der „Leihmutterschaft“ zusammenhängt. In einer Antwort auf die Anfrage italienischer Abgeordneten schrieb er am 5. Mai 2022: „Die Kommission führt derzeit vorbereitende Arbeiten für eine Initiative zur Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten durch, die auch Fragen des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Leihmutterschaft umfassen kann.“ Er bestätigte auch am 9. Januar 2023 im Rechtsausschuss erneut, dass „der Vorschlag den Fall von Kindern, die aus einer Leihmutterschaft hervorgegangen sind, nicht ausschließt. Die Nichtberücksichtigung der Leihmutterschaft würde einen ausdrücklichen Ausschluss im Vorschlag erfordern, was dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung zuwiderlaufen würde“.
Ganz nebenbei offenbart der EU-Justizkommissar hier übrigens die politische Strategie, mit der im Themenkomplex Abstammungsrecht demnächst alles juristisch glattgebügelt wird: Der Grundsatz der Antidiskriminierung. Was man nicht offen legalisieren kann, erledigt man später mit dem Argument, dass man hier einzelne Fallkonstellationen ja nicht herausgreifen und verbieten könne, weil diese Menschen (in diesem Fall diese Kinder) sonst diskriminiert würden im Vergleich zu jenen Kindern, deren Urkunden automatisch überall gültig wären.
Es geht in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei oder gegen Ungarn gar nicht um die proklamierten Rechte einer Handvoll LGBTQ-Aktivisten, sondern um den totalitären Anspruch aus Brüssel, bis ins Schlafzimmer der EU-Bürger und die familiären Beziehungen von Eltern und Kindern hineinregieren zu wollen und dafür notfalls ihre Heimatländer juristisch in die Knie zu zwingen.
Und alleine deswegen schon kann man in dieser Sache nur im Team Slowakei sein.
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Birgit Kelle
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