Neue Strafprozessordnung in der Schweiz: Polizei muss Nationalität von Straftätern offenlegen
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Der Schweizer Ständerat hat einer Änderung der Strafprozessordnung zugestimmt. Künftig muss die Polizei Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekanntgeben, sofern aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes nichts dagegenspricht und Personen dadurch nicht identifiziert werden können.
Verlangt hatte diese Änderung Benjamin Fischer, Nationalrat der Schweizer Volkspartei (Nationalrat entspricht in Deutschland einem Bundestagsabgeordneten). Es bestehe ein öffentliches Interesse daran, „dass die Bevölkerung ehrlich, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert wird“, begründete Fischer seinen Vorstoß in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Information habe in der direktdemokratischen Schweiz einen besonderen Stellenwert.
Der Weg ist frei für eine Gesetzesänderung
Der Ständerat (entspricht unserem Bundesrat) schloss sich dieser Argumentation nach kurzer Debatte an und stimmte der parlamentarischen Initiative mit 23 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Damit ist der Weg frei für die Gesetzesänderung. Der Nationalrat (Bundestag) hatte dem Vorstoß bereits im vergangenen September zugestimmt. In Deutschland ist die Nennung der Nationalität von Straftätern unterschiedlich geregelt – in manchen Bundesländern wird die Herkunft der Verdächtigen genannt, in anderen nicht. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung.
In der Schweiz dauerte die Debatte, ob man die Herkunft von Straftätern nennen soll, zwei Jahrzehnte lang. Bis in die 1980er Jahre galt die Nennung der Nationalität als selbstverständlicher Bestandteil polizeilicher Personenbeschreibungen. Mit zunehmender Migration änderte sich dies. Bis jetzt. Nun hat der Ständerat zugestimmt, dass die Polizei die Herkunft von Tätern und Tatverdächtigen offenlegen muss.
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