Einspruch abgelehnt: Tschechien darf Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich ausliefern
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Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in diesem Fall in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz (Sachsen) gebracht werde, so der Oberstaatsanwalt. Für die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen, oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig.

Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen.
Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Der Rechtsextremist wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Befangenheitsantrag abgewiesen
Liebich, der als „Transfrau“ auftritt, gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte er einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die in Pilsen mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. Dafür seien die Polizeiorgane zuständig.
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