AfD schwenkt Deutschlandfahne vom Bundestags-Balkon – Polizei schreitet ein
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AfD-Bundestagsabgeordnete schwenken am Montag von ihren Bundestagsbüros eine Deutschlandflagge. Wenig später kommt die Bundestagspolizei und erklärt, das Fahneschwenken könne gegen die Hausordnung verstoßen.
Während vor dem Brandenburger Tor Tausende Demonstranten das Ende der schwarz-roten Koalition forderten, zeigten sich die Parlamentarier Beatrix von Storch, Stefan Keuter und Pierre Lamely von ihrem Bundestagsbüro aus solidarisch. Ein auf X veröffentlichtes Video von Lamely belegt, wie von Storch eine schwarz-rot-goldene Flagge über die Balkonbrüstung schwenkt:
Daraufhin betraten Polizisten das Büro und erklärten den überraschten Politikern, man habe sie wegen der wehenden Flaggen „hochgeschickt“. Der Vorfall sei im Hinblick auf die Hausordnung „gerade in Klärung“, teilte ein Beamter mit.
Unverständnis bei der AfD und ein Verweis auf die Regenbogenfahne
Die AfD-Vertreter zeigten sich uneinsichtig. Mit einem Fingerzeig auf das offiziell beflaggte Reichstagsgebäude fragte Keuter die Beamten: „Wo ist das Problem?“ Auch von Storch reagierte mit Kopfschütteln auf den Einsatz. „Da sind wir gelandet“, kommentierte sie die Situation und mutmaßte über die Gefühlslage der Polizisten: „Ehrlicherweise muss man sagen, es ist ihnen auch ein bisschen unangenehm.“
Noch während des Polizeieinsatzes versuchte von Storch, den Fokus auf ein gegenüberliegendes Bürofenster zu lenken, in dem eine Regenbogenfahne zu sehen war. „Das können Sie mal gegeneinander prüfen“, forderte sie die Beamten auf und stichelte: „Sind Sie da auch schon gewesen? Ich denke nicht!“ Einer der Polizisten entgegnete daraufhin lediglich: „Das nehmen wir dann mit auf.“
Auf Nachfrage der Welt verwies die Bundestagsverwaltung auf Paragraf 4 Absatz 2 der Hausordnung des Deutschen Bundestags. Demnach ist es grundsätzlich untersagt, an den Gebäuden „Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen“.
Eine NIUS-Anfrage an den Bundestag bezüglich des Vorgangs und warum man ausgerechnet bei der Deutschlandfahne einschritt, bei der Regenbogenfahne aber nicht, steht seitens der Bundestagspressestelle aus.
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