„Ich komme aus dem Völkerrecht“ – Wie Annalena Baerbock die Bevölkerung in die Irre geführt hat
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Nach meinem abgebrochenen Politologie-Studium in Genf – insgesamt drei Semester in den Jahren 1991 bis 1993 – studierte ich an der Universität Basel zwischen 1993 und 1998 Jura. Ich wählte damals aus dem Block Wirtschaftsrecht das Fach Arbeitsrecht und schloss dieses Fach bei Prof. J.F. Stöckli mit dem Prädikat „magna cum laude“ ab, was bei ihm selten genug ist.
Das machte mich nicht zu einem Arbeitsrechtler.

Emrah Erken, Arbeitsrechtler aus Zürich
Nachdem ich mein Universitätsstudium im Jahr 1998 mit dem akademischen Titel „lic.iur.“ abgeschlossen hatte, was seit 2003 dem heutigen „MLaw“ (Master of Laws) entspricht, wollte ich Rechtsanwalt werden. Während meines Anwaltspraktikums war mein erster Fall ein arbeitsrechtlicher Fall. Ich gewann.
Das machte mich ebenfalls noch lange nicht zu einem Arbeitsrechtler.
In der Folge hatte ich zahlreiche arbeitsrechtliche Fälle, auch nach dem Bestehen der Advokatur-Prüfungen in Basel-Stadt im Jahr 2002.
Auch das machte mich nicht zu einem Arbeitsrechtler.
Der Weg zum spezialisierten Juristen ist weit
Im Jahr 2008 schloss ich ein zweijähriges und berufsbegleitendes Postgraduate-Masterstudium (LL.M.) an der Universität Zürich ab. Dieses Nachdiplomstudium ist vom ordentlichen Universitätsstudium, welches heute mit MLaw abgeschlossen wird, streng zu unterscheiden. Der LL.M.-Titel ist vergleichbar mit dem MBA (Master of Business Administration), ebenfalls ein Nachdiplomtitel, der erst nach der Absolvierung eines ordentlichen Universitätsstudiums angegangen wird. Um für das LL.M.-Studium zugelassen zu werden, muss man in Zürich mindestens über einen MLaw-Titel verfügen oder über einen gleichwertigen akademischen juristischen Titel wie lic.iur., so wie in meinem Fall. In ganz besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich, wie man weiter unten lesen wird.
Mit anderen Worten: Man muss mindestens ein MLaw (Master of Laws) sein, um nach einem Nachdiplomstudium den LL.M.-Titel (Legum Magister) zu erhalten, womit man im Ergebnis über zwei Mastertitel verfügt.
Jemand wie ich kann einen Anwaltsbrief wie folgt unterschreiben, was heute allerdings nicht dem Usus entspricht, weil man etwas bescheidener auftritt:
„RA lic.iur. Emrah Erken, LL.M.“
Wenn ich mein Jurastudium nach 2003 abgeschlossen hätte und nicht im Jahr 1998, würde diese Unterschrift wie folgt aussehen:
„RA MLaw Emrah Erken, LL.M.“
Auch an diesen Unterschriften kann man erkennen, dass ein LL.M.-Absolvent über zwei Mastertitel verfügt.
... sehr weit!
Anders als beim ordentlichen Studium fällt man beim LL.M.-Studium, für das man viel Geld hinblättern muss, in aller Regel nicht durch. Man kann trotz allem nicht sagen, dass das ein gekauftes Studium wäre, weil beim LL.M. das Absolvieren diverser Prüfungen erwartet wird. Da aber praktisch alle LL.M.-Studenten bereits Juristen sind und daher auch etwas können, ist die Durchfallquote sehr gering. Bei unserem LL.M.-Studiengang sind zwei Studenten durchgefallen, die allerdings nahezu nie an den Vorlesungen waren und die auch die meisten Prüfungen nicht absolviert hatten. Beim ordentlichen Jurastudium sieht die Durchfallquote deutlich anders aus.
Mein LL.M.-Nachdiplomstudium hatte damals drei Hauptfokus-Bereiche, aus dem man sich einen aussuchen musste:
- Internationales Zivilprozessrecht und internationales Vertragsrecht.
- Banking & Finance
- Intellectual Property (Geistiges Eigentum)
Ich war in der ersten Gruppe und meine Abschlussarbeit handelte von den arbeitsrechtlichen Gerichtsständen des Luganer Übereinkommens I und II und den arbeitsrechtlichen Gerichtsständen der EuGVVO (Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) im Vergleich.
Damit hatte diese Abschlussarbeit sowohl Bezug zum internationalen Zivilprozessrecht, einem Rechtsgebiet, in welchem ich schon damals über eine maßgebliche praktische Berufserfahrung verfügte, als auch zum Arbeitsrecht.
... wirklich enorm weit ...
Weder meine Abschlussarbeit, die mit dem Prädikat "magna cum laude" benotet wurde, machte mich allerdings weder zu einem Arbeitsrechtler noch zu einem Internationalen Zivilprozessrechtler, noch das Bestehen des LL.M.-Lehrgangs.
Im Jahr 2014 fing ich bei einem großen Schweizer Arbeitgeber als Arbeitsrechtsspezialist zu arbeiten. Den Job hatte ich bekommen, weil ich aufgrund meines zweijährigen Genfer Aufenthalts fließend Französisch spreche und Arbeitsrechtsschulungen in dieser Sprache durchführen musste.
Ich war damals eigentlich immer noch kein Arbeitsrechtler.
Ein Arbeitsrechtler wurde ich erst ungefähr drei Jahre nach meinem Stellenantritt bei diesem Arbeitgeber, nachdem ich mich dort nur mit Arbeitsrecht beschäftigt hatte, mich spezialisiert hatte und für ein internes Medium mehrfach im Bereich des Arbeitsrechts publiziert hatte.
Mittlerweile beschäftige ich mich seit ungefähr zehn Jahren praktisch ausschließlich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Man kann daher sagen, dass ich heute durchaus ein Arbeitsrechtler bin.

Annalena Baerbock verlässt eine Maschine der Flugbereitschaft auf dem Ben-Gurion-Flughafen in Tel Aviv.
Das Baerbock-Wunder: „Völkerrechtlerin“ in einem Jahr
Annalena Baerbock verfügt über kein abgeschlossenes Jura-Studium. Insofern kann sie von Vornherein keine Bezeichnung haben, die mit "-rechtler" oder "-rechtlerin" endet. Dass sie überhaupt an ein Postgraduate Masterstudium (LL.M.) zugelassen wurde, obwohl sie nicht einmal ihr Politologie-Studium beendet hatte, hat offensichtlich mit der laschen Policy der entsprechenden Universität (London School of Economics) zu tun. Der Kurs dauerte auch nicht zwei Jahre wie in meinem Fall, sondern bloß ein Jahr. Ich denke auch nicht, dass sie sich während dieses Jahres dauernd in London aufgehalten hat. Ansonsten würde sie kein derart schlechtes Englisch sprechen. Bei uns in der Schweiz spricht das Verkaufspersonal eines Ski-Geschäfts besser Englisch als die selbsterklärte "Völkerrechtlerin".
Großkanzleien in der Schweiz verlangen von ihren jungen Anwälten, dass sie nach ein bis zwei Jahren Praxis ein LL.M.-Studium absolvieren, um danach weiter bei ihnen zu arbeiten. Dieses LL.M.-Studium hat praktisch zwingend im englischsprachigen Raum zu erfolgen, damit meistens in den Vereinigten Staaten oder in Großbritannien, und zwar an einer Universität mit Weltrang. Der Grund für diese Policy ist, dass vom jungen Anwalt einerseits erwartet wird, sich im Ausland mit anderen jungen Anwälten zu vernetzen, die eine ähnliche Karriere anstreben, aber vor allem zwecks Verbesserung der Englischkenntnisse und für das Erlernen der englischen Rechtssprache, weil die Arbeitssprache in Großkanzleien Englisch ist und die Beratungen größtenteils auf Englisch erfolgen.
Ihr Englisch müsste eigentlich sitzen
Obwohl mein LL.M.-Studium zu 50% auf Englisch und zu 50% auf Deutsch durchgeführt wurde, erfülle ich dieses Erfordernis ganz klar nicht und obwohl ich über sehr gute Englisch-Kenntnisse verfüge und auf Englisch auch Rechtsberatungen und Schulungen durchführen kann, wird mein LL.M. an der Universität Zürich von einer Zürcher Großkanzlei nicht als gleichwertiges Studium angesehen. Dennoch wage ich zu behaupten: Bereits in meinem zweiten Gymnasialjahr sprach ich besser Englisch als Annalena Baerbock, wobei ich nicht ausschließlich ihre mangelhafte Aussprache meine, bei der man sofort merkt, dass sie aus Deutschland stammt, sondern ganz grundsätzlich ihre sprachlichen Fähigkeiten, insbesondere wie schlecht sie mit der englischen Sprache umgeht. Ich kenne niemanden, der sich so lange im englischen Sprachgebiet aufgehalten hat und derart schlecht Englisch spricht und ich kenne da einige, darunter auch viele Nichtjuristen.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock spaziert mit ihrem damaligen britischen Amtskollegen Cleverly durch London.
Zu meinem LL.M.-Studium waren grundsätzlich nur Juristen zugelassen. Die meisten von ihnen waren zudem Anwälte oder Richter oder sie hatten eine höhere Funktion in der Verwaltung. Ein einziger Nichtjurist befand sich in unseren Reihen. Er war allerdings kein Studienabbrecher wie Annalena Baerbock, sondern Ökonom mit abgeschlossenem Studium mit Doktortitel. Zuvor hatte er sich beruflich mit finanzmarktrechtlichen Fragestellungen befasst und war zumindest in diesem Bereich unseren Kommilitonen und Kommilitoninnen absolut ebenbürtig. Sein Fokus war zudem „Banking & Finance“ (Block 2, siehe oben), was mit der Universität im Voraus abgemacht worden war. Man hätte ihn ansonsten kaum zum LL.M.-Studium zugelassen.
Ihr fehlt so ziemlich alles – außer Selbstvertrauen
In meiner gesamten juristischen Laufbahn habe ich eigentlich nur einmal einen echten Völkerrechtler kennengelernt. Das war Prof. Luzius Wildhaber, mein geliebter Lehrer an der Universität Basel, der später der erste Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg wurde.

Prof. Luzius Wildhaber war von 1998 bis 2007 Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Man wird zu einem Arbeitsrechtler, wenn man während einer längeren Zeit über Praxiserfahrung gesammelt hat, in praktisch allen Bereichen des Arbeitsrechts über fundierte Kenntnisse verfügt, sich spezialisiert und praktisch ausschließlich in diesem Rechtsbereich tätig ist. Das Arbeitsrecht ist eine sehr praxisorientierte Rechtsdisziplin. Beim Völkerrecht sieht das etwas anders aus. Völkerrechtler sind grundsätzlich nur Juristen mit abgeschlossenem Rechtsstudium. Sie verfügen fast alle über einen Doktortitel im Bereich des Völkerrechts. Diejenigen, die sich vorbehaltlos als Völkerrechtler bezeichnen können, sind in der Regel Hochschulprofessoren, die regelmäßig in ihrem Fachbereich publizieren. Die deutsche Außenministerin ist von diesen Eigenschaften sehr weit entfernt. Mit einem abgebrochenen Politologiestudium und einem Postgraduate Masterstudium von der Länge eines Jahres, ohne Doktortitel, ohne Lehrstuhl und vor allem ohne maßgebliche Publikationstätigkeit ist Baerbock ganz sicher keine Völkerrechtlerin!

Annalena Baerbock nimmt am Arbeitstreffen der EU Aussenminister in Brüssel teil.
Einzige Spezialdisziplin: Trampolinspringen
Annalena Baerbock lügt meines Erachtens nicht, wenn sie sagt, dass sie eine Völkerrechtlerin sei. Sie ist lediglich derart beschränkt und dermaßen ahnungslos, dass sie annimmt, man könne sich nach einem LL.M.-Studium an der LSE, wo auch ein Gaddafi-Sohn einen Doktortitel nachgeschmissen bekam, so bezeichnen. Hätte sie Jura studiert und wäre sie Anwältin geworden, Praxiserfahrungen gesammelt und anschließend ein LL.M.-Studium absolviert, wäre sie nicht so naiv und blauäugig, um sich als Völkerrechtlerin zu bezeichnen. Ich denke allerdings, dass sie sich diese Bezeichnung auch deswegen zugelegt hat, weil sie weder über eine Berufsausbildung verfügt noch über ein abgeschlossenes Universitätsstudium. Irgendeine Berufsbezeichnung wollte sie auf ihrem Abgeordnetenprofil auf der Seite des Bundestages halt angeben.
Erstaunlich finde ich lediglich, dass in den Medien diese Selbstbezeichnung nie ernsthaft hinterfragt wurde. Man hat ihr, weil man offensichtlich ihre Kanzlerkandidatur unterstützten wollte, den Unsinn abgekauft. Noch erstaunlicher finde ich, dass kein einziger deutscher Anwalt mit einem LL.M.-Titel nach vorne trat und sie entlarvte. Ein solcher Anwalt hätte auch anonym bleiben und einen kritischen Journalisten über diese Dinge aufklären können. Wie kann es sein, dass man es als deutscher Anwalt mit diesem Titel nicht als seine staatsbürgerliche Pflicht ansieht, einen solchen Humbug zu entlarven, und dies nicht einmal anonym? Warum muss ich als Schweizer Rechtsanwalt so etwas tun? Wovor haben die deutschen Kolleginnen und Kollegen Angst?
Deutschland ist doch euer Land und nicht meins, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Diese Ausführungen verfolgten ganz gewiss nicht ausschließlich den Zweck, die Kompetenzen der deutschen Außenministerin als gering erscheinen lassen. Vielmehr ging es mir auch darum, ihre narzisstische Selbstüberschätzung aufzuzeigen. Annalena Baerbock ist keine Völkerrechtlerin. Selbst ich weiss mehr über das Völkerrecht als die deutsche Außenministerin, obwohl das nicht mein Spezialgebiet ist.
Das einzige Spezialgebiet von Annalena Baerbock ist das Trampolinspringen. Dort spreche ich ihr die entsprechenden Kompetenzen nicht ab.
Annalena Baerbocks Leidenschaft für Trampolinspringen war auch schon Thema in den ARD tagesthemen.
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